Hilfeplangespräch: Beistandsregelung ausgehebelt 23. Mai 2012
Posted by lehrergehrke in Allgemein.Tags: Arroganz, Beistand, Datenschutz, Familienhelferin, feindselig, feindseligkeit, geheimhaltungspflicht, Hilfeplangespräch, ignorant, inkompetent, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswohl, Pflegeeltern, pflegeelternverband, Pflegefamilie, Pflegekinder, rechtssicherheit, sbgx§13, Therapie, Traumatherapie, traumatisierte kinder, verdienstorden
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Hilfeplangespräche sind für Pflegeeltern zu allermeist Stress. Sie werden von den Jugendämtern häufig im Unklaren darüber gelassen, worum es in dem Gespräch geht und dass sie eine weitere Person als Beistand mitbringen dürfen:
SGB X, § 13:
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Mitunter versuchen Jugendämter sogar, diese Regelung bewusst auszuhebeln. So haben wir es auch erfahren müssen.
Es war Eileen vom Pflegeelternverband, die uns auf diese Möglichkeit hinwies und wir haben sie gerne in Anspruch genommen. Es war schnell besprochen und beschlossen: Eileen wird beim Hilfeplangespräch mit zugegen sein.
Ein kleiner Raum, ein Konferenztisch, eine Armada an “Fach”leuten erwartet uns: Frau Sossna, die Familienhelferin, ihr Teamleiter, die begutachtende Ärztin des Landkreises, eine weitere Mitarbeiterin des Landkreises, die sich angeblich besonders gut mit traumatisierten Kindern auskennt und Frau Schilling, unsere Sachbearbeiterin, die das Gespräch leiten wird.
Wir betreten den Raum und stellen Eileen als unseren Beistand nach § 13 SGB X vor. Frau Schillings Gesichtsausdruck wandelt sich von unbeteiligt zu offen feindselig.
Immerhin dürfen wir alle Platz nehmen. Die anderen Teilnehmer am Gespräch werden uns vorgestellt. Als die Reihe an Eileen ist, begründet sie ihre Anwesenheit:
“Ich bin die stellvertretende Vorsitzende des Pflegeelternvereins. Wir kümmern uns in besonderem Maße um traumatisierte Kinder. Ich sehe meine Aufgabe darin, als neutrale Person meine Erfahrungen einzubringen und vermitteln zu können.”
Frau Schilling setzt ihren bösesten Gesichtsausdruck auf. “Leider kann ich einen Beistand nicht zulassen”, erklärt sie. “Der Kindesvati kann heute nicht dabei sein, er fühlt sich nicht wohl. Wir haben nicht die Zustimmung zur Teilnahme fremder Personen am Hilfeplangespräch. Es ist eine Sache des Schutzes sozialer Daten.”
“Wir weisen darauf hin, dass unser Recht im SGB X festgeschrieben ist”, widerspreche ich. “Wir bestehen auf der Anwesenheit unseres Beistandes.”
“Unter diesen Bedingungen führe ich kein Hilfeplangespräch durch”, insistiert Frau Schilling. Wir sind uns unsicher. Was werden die womöglich ohne unsere Anwesenheit festlegen?
Genau jetzt haben wir einen Fehler gemacht. Wir meinten, keine andere Wahl zu haben. Eileen verlässt den Raum.
Das hätte nicht sein müssen oder dürfen. Erstens unterliegen alle am Hilfeplangespräch Beteiligten der Geheimhaltungspflicht. Es hätte genügt, alle darauf hinzuweisen. Im Zweifel hätte Eileen eine Erklärung zu ihren Pflichten unterschreiben können. Die zweite Möglichkeit wäre gewesen, das Gespräch auf Grund der Nichteinhaltung von Gesetzen abzubrechen und für nichtig zu erklären.
“Wir kommen nun zur Hilfeplanung”, hebt Frau Schilling erneut an. Ich liefere einen Bericht über die Entwicklung der Mädchen ab und geben einen perspektivischen Ausblick. Ich fordere die Einleitung einer Traumatherapie für beide und die rückhaltlose fachliche und finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt.
Als nächstes ist Frau Sossna dran. Sie schildert ihre Aktivitäten mit den Kindern wie Hilfe bei den Hausaufgaben und betont ihr gutes Vertrauensverhältnis zu beiden Kindern und ihre Funktion als neutrale Vermittlerin zwischen den Kindern und uns.
Danach hat die Ärztin das Wort.
“Es gibt gute Kliniken, die für Jeannett geeignet wären, sie stationär aufzunehmen. Eine zeitweise Trennung von der Pflegefamilie halte ich auch für angezeigt.”
“Das kommt für uns zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht in Frage”, widerspreche ich. “Jeannett ist stabil, sie hat eine Bindung zu uns aufgebaut. Sie hat uns erklärt, dass sie nichts mehr entwenden wird. Deshalb können wir eine stationäre Aufnahme nicht befürworten.”
“Aber gerade in einer solch stabilen Phase”, argumentiert die Ärztin, “würde eine stationäre Therapie besonders gut greifen.”
“Warum spricht hier eigentlich niemand über Susann, mit der die Schwierigkeiten viel größer sind?”, insistiere ich.
Nun schaltet sich Frau Schilling ein. “Ich habe mit Frau Meyer-Frankenfeldt gesprochen”, beginnt sie zu dozieren. “Sie hält eine Traumatherapie und einen Therapeutenwechsel für eher gefährlich. Schließlich müsste sich Susann auch erst an einen neuen Therapeuten gewöhnen und der Erfolg würde lange auf sich warten lassen. Es würde auch immer nur ein Teil des multiplen Traumas bearbeitet werden können. Susann ist gut aufgehoben in ihrer jetzigen Therapie. Ich sehe keine Notwendigkeit zur Veränderung.”
Gut nachgeplappert, Frau Schilling! Ohne Sachkenntnis, ohne Wissen um die Probleme. “Das ist nicht meine Aufgabe, ich weiß nichts über Psychologie, ich muss mich beraten lassen” ist die freizügige, entlarvende Antwort. Ich würde es inkompetent und ignorant nennen.
“Aber es gibt schon gute Kliniken, in denen Jeannet gute Fortschritte machen würde”, mischt sich nun der fettleibige Teamleiter ein.
“Ich bleibe bei meiner Einstellung”, werde ich nun schärfer, “und ich werde mich auch jedem Versuch, Jeannett stationär unterzubringen, entgegenstellen. Dort hätte sie Kontakt mit Kindern, die wahrscheinlich wesentlich härter betroffen sind. Die Familie halte ich für die beste Therapie.”
“Leider können wir den Kindesvati nicht nach seiner Ansicht befragen”, bemerkt Frau Schilling weinerlich. Was für ein Glück für uns! Denn der ist sowieso nicht entscheidungsfähig und würde in der hiesigen Situation nur aufgerieben.
Worauf man sich einigt, ist einzig die Fortsetzung der Familienhilfe. Wir widersprechen Jeannets stationären Aufnahme, das Jugendamt verweigert die Traumatherapie. Von “Hilfe”planung kann niemand reden; es ist ein ungleicher Kampf, in dem wir uns einigermaßen geschlagen haben.
Was können wir daraus lernen?
- Jugendämter sehen Pflegeeltern häufig als ihre Erfüllungsgehilfen.
- Notfalls werden auch Gesetze verbogen, um Ansprüche der Pflegeeltern abzuwehren.
- Pflegeeltern werden als fachlich unqualifiziert und inkompetent abgestempelt.
- Es wird nicht davor zurückgescheut, sich als Jugendamt als inkompetent darzustellen, um kostenintensive Maßnahmen zu verhindern.
- Es geht nicht um das Kindeswohl, sondern um die Durchsetzung der Vorstellungen des Jugendamtes.
- Kein Ergebnis ist besser als eins, das Geld kostet und das man nicht haben will.
Dieses Hilfeplangespräch hat uns die Augen geöffnet. Es herrscht offene Feindseligkeit gegenüber uns. Es gibt keine Absicht, mit uns zusammen zu arbeiten. Die Aussperrung unseres Beistandes, der Trägerin der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, ist ein Affrond, wie er schlimmer nicht vorstellbar ist. All das zeigt die Ignoranz und Arroganz dieses Amtes gegenüber Pflegeeltern und ihren Interessensvertretern.
Pflegeeltern, die mit derart inkompetenten Ämtern konfrontiert sind, können wir nur raten:
- Alles, auch die kleinste Angelegenheit schriftlich regeln. Das schafft Rechtssicherheit und beschäftigt die Ämter.
- Alle Gepräche, auch Telefonate, mitprotokollieren und das auch gegenüber dem Gesprächspartner deutlich machen (das schreib ich mir mal auf…)
- Hilfeplangespräche gut vorbereiten und versuchen, die Gesprächsführung zu übernehmen, zumindest sicher stellen, dass alle Punkte, die man besprochen haben will, auch wirklich besprochen werden
- Zusammensetzung der Anwesenden kritisch beurteilen und ggf. kritisieren (z.B.Praktikanten)
- Deutlich sagen, was man will: “Damit sind wir nicht einverstanden”, “Das kommt für uns nicht in Frage”, “Wir fühlen uns von Ihnen nicht vertreten/ wahrgenommen”, “Das Gesetz sagt da aber etwas anderes”
- Notfalls das Gespräch platzen lassen, wenn deutlich wird, dass es aus dem Ruder läuft, unter Aufnahme des/der Grundes/Gründe ins Protokoll
- Hilfepläne und Protokolle genau überprüfen, auf Richtigkeit und Abbildung der Diskussion
- Ggf. schriftliche Stellungnahme formulieren und Veränderung fordern.
Jede schriftliche Äußerung ist ein Vorgang und wandert in die Akte. Nichtbeachtung ist verwaltungstechnisch gesehen ein Fehler des Sachbearbeiters.
Wir würden uns wünschen, dass Pflegeeltern sich als das sehen, was sie sind: Spezialisten, die die Pflegekinder am besten kennen. Da kann man schon mal auftrumpfen und verlangen, gehört und beachtet zu werden. Also nur Mut!
Das Gericht entscheidet 20. April 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Besuchskontakt, Familiengericht, Gericht, Gerichtssaal, Gesetzeslage, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswille, Kindeswohl, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Pflegekinderwesen, Richtertisch, therapeutische Behandlung, traumatherapeutisch, traumatisiert, Umgangskontakt, Urteil, Urteilsspruch, verurteilt
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Es ist manchmal nötig, dass Konflikte mit der Hilfe eines Gerichtes durch einen Urteilsspruch entschieden werden müssen. Pflegeeltern kennen sich meist damit aus, um ihre Pflegekinder zu schützen. Aber viele gerichtliche Auseinandersetzungen wären auch vermeidbar, wenn alle Seiten die Bereitschaft hätten, sich zu einigen.
Nachdem unsere Pflegekinder sich geweigert hatten, ihren Vater zu besuchen, war die Gegenseite nicht untätig. Es dauert nicht lange und wir haben eine Vorladung eines Berliner Familiengerichtes. Der Kindesvater versucht nun, sein Besuchsrecht einzuklagen.
Also machen wir uns erneut auf den Weg nach Berlin. Schwägerin Sarah hat sich bereit erklärt, mit zu fahren, um für die Kinder da zu sein. Vor dem Verhandlungstermin, der zum Glück erst gegen Mittag stattfindet, werden wir unsere Anwältin treffen, die uns vertreten soll. Sie kennt sich im Pflegekinderwesen aus.
“Papa, was ist das, ein Gericht?”, fragt Susann mich während der Autofahrt.
“Es ist ein Gebäude, das aus vielen Räumen besteht”, erkläre ich. “In jedem Raum sitzt ein Richter. Er lässt alle Leute, die etwas beobachtet haben oder in einem Streitfall etwas Wichtiges zu sagen haben, nacheinander in diesen Raum kommen und hört sich an, was sie zu sagen haben. Wenn er sich alles angehört hat, fällt er ein Urteil. Danach müssen sich dann alle richten.”
“Unser Vater ist damals verurteilt worden, wegen Mama”, bemerkt Jeannett. “Dann hat er eine Strafe bekommen.”
“Wird er jetzt wieder verurteilt?”, fragt Susann bange.
“Nein, das ist etwas anderes”, erkläre ich. “Die Richerin hört sich auch alles an. Sie wird mit euch alleine sprechen. Dann wird sie festlegen, wie alles weiter geht, also ob ihr euren Vater besuchen müsst.”
Nach stundenlanger Fahrt kommen wir an. Wie durch ein Wunder finden wir einen Parkplatz.In der Nähe befindet sich ein kleines Restaurant, in dem wir uns mit unserer Anwältin treffen.
“Ihr seid also Jeannett und Susann”, begrüßt sie die Kinder feundlich. Wir setzen uns und bestellen Kaffee und Schokolade für die Kinder.
“Ich kann verstehen, dass ihr euren Vater nicht alleine besuchen wollt”, unterstützt sie die Kinder. “Wir versuchen jetzt, dass ihr ihn auch nicht besuchen müsst, wenn ihr nicht wollt.”
“Müssen wir auch vor allen erklären, dass wir das nicht wollen?”, sorgt sich Jeannett. “Ich hab irgendwie Angst davor.”
Die Anwältin beruhigt die Kinder. “Nein, das müsst ihr nicht. Wir setzen uns alleine mit der Richterin in einen Raum und ihr könnt dann alles erzählen, wie ihr wollt. Niemand sonst wird dabei sein.”
Die Kinder blicken erleichtert.
Wir machen uns auf den Weg zum Gericht. Die Kinder sind beeindruckt von dem wuchtigen Portal und der riesigen Freitreppe, die in die Vorhalle führt. Eingang ist nur durch eine Sicherheitskontrolle möglich. Alle werden auf Metallgegenstände durchsucht und müssen ihre Taschen ausleeren.
Dann erklimmen wir die Treppe zu unserem Gerichtssaal in der ersten Etage. Vor dem Saal sitzen bereits der Kindesvater und sein Anwalt. Er würdigt weder uns noch die Kinder eines Blickes. Auch Frau Schilling ist bereits da. Sie begrüßt uns verhalten und emotionslos.
Nach ein paar Minuten ruft der Gerichtsdiener alle Beteiligten in den Gerichtssaal. Die Kinder bleiben mit Sarah draußen. Die Parteien nehmen an gegenüberliegend schräg zum Richtertisch ausgerichteten Tischen Platz. Frau Schilling weigert sich, sich an unseren Tisch zu setzen. Sie organisiert sich einen Stuhl und setzt sich hinter die Parteien, ganz an das Ende des Saales.
Der Anwalt des Kindesvaters formuliert seinen Antrag. Er will monatliches Besuchsrecht seiner Kinder im Haushalt des Kindesvaters und darüber hinaus in den Schulferien.
“Es geht nicht an, dass die Pflegeeltern die Kinder meines Mandanten ständig und gezielt dahingehend beeinflussen, sich Besuchskontakten zu verweigern”, beschuldigt er uns lautstark, begleitet von verächtlichen Blicken in unsere Richtung. “Mein Mandant hat das Recht auf Besuchskontakte und darauf, dass diese auch wirklich stattfinden und von den Pflegeeltern unterstützt werden. Statt dessen haben sie in einen Besuchskontakt eingegriffen und ihn eigenmächtig beendet.”
Mein Herz pocht bis zum Hals, ich setze an “Kei…”, als mich unsere Anwältin am Arm nimmt, um mich zu beruhigen. Dann beginnt sie in ruhigem Ton, zum Richtertisch zugewandt.
“Bei diesem Vorfall war es so, dass die Kinder ihre Pflegeeltern darum baten, abgeholt zu werden. Der Kindesvater war zu dem Zeitpunkt, als die Kinder meiner Mandantschaft die Tür öffnete, nicht zugegen und es war auch nicht absehbar, wann sich diese Situation ändern würde”, beschreibt sie. Die Richterin macht ein nachdenkliches Gesicht.
“Deshalb plädiere ich dafür, die Besuchskontakte bis auf Weiteres auszusetzen oder sie zumindest in Begleitung der Pflegeeltern stattfinden zu lassen.”
Der Kindesvater schäumt. “Nie, nie, dit wird nie passiern!” Sein Anwalt hat alle Mühe, ihn zu beruhigen.
“Welche Position vertritt das Jugendamt in dieser Sache?” erkundigt sich die Richterin.
“Wir sind immer darum bemüht, die Gesetzeslage umzusetzen”, nimmt Frau Schilling leise und scharf Stellung. “Wir erwarten von unseren Pflegeeltern, dass sie uns in diesem Bemühen folgen.”
“Und haben Sie die Kinder zu diesem Thema befragt?”, will die Richterin wissen.
“Es gab keinen Anlass”, gibt Frau Schilling zurück. “Wir hatten das Gesetz umzusetzen. Die Pflegeeltern waren dabei nicht sehr hilfreich.”
“Ist es nicht so, dass Sie versucht haben, die Kinder gegen ihren Willen und unter Anwendung von Gewalt zu einem Umgangskontakt zu zwingen?”, schaltet sich jetzt unsere Anwältin ein.
“Wir haben die Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen. Wenn die Pflegeeltern uns dabei nicht unterstützen, müssen wir die Kinder auf andere Weise motivieren und überzeugen”, beharrt Frau Schilling.
“Wie sah denn diese Überzeugung aus?”, erkundigt sich die Richterin.
“Ich habe versucht, gemeinsam mit einer Kollegin die Kinder dazu zu bewegen, in den Dienstwagen einzusteigen.”
“Was Ihnen nicht geglückt ist, weil sich die Kinder Ihren Griffen entwanden und sich in ihren Zimmern versteckten”, wirft unsere Anwältin ein.
Die Richterin bleibt für einige Sekunden nachdenklich.
“Dann werde ich jetzt die Kinder befragen”, entscheidet die Richterin. “Alle Parteien außer der Anwältin der Beklagten verlassen jetzt bitte den Raum.”
Nach 20 Minuten werden alle wieder herein gebeten.
“Meine Befragung hat ergeben”, beginnt die Richterin, “dass die Kinder zur Zeit sich nicht vorstellen können, Umgangskontakte im Haushalt des Kindesvaters stattfinden zu lassen, insbesondere nicht mit Übernachtungen. Sie wollen, das haben sie ausdrücklich betont, diese Entscheidung nicht als Angriff auf ihren Vater gewertet wissen, sondern können sich anders gestaltete Kontakte durchaus vorstellen.”
Sie wendet sich an den Kindesvater. “Ich denke, Sie haben da noch etwas zu verbessern, was die kindgerechte Ausgestaltung ihres Haushaltes angeht und auch ihr Verhalten bei Umgangskontakten in Ihrem Haushalt stärker auf die Kinder abzustimmen.”
Und uns zugewendet: “Für Sie als Pflegeeltern bedeutet das, Umgangskontakte zuzulassen und aktiv mitzugestalten. Das wird in Zukunft Ihre Aufgabe sein.”
Dann folgt der Spruch.
“Das Gericht sieht die Wahrung des Kindeswohls in dem vorliegenden Fall als übergeordnetes Prinzip an. Der Wille der Kinder ist klar zu Ausdruck gekommen, aber auch die Rechte des Klägers sind in angemessenem Maße zu berücksichtigen. Deshalb sieht das Gericht Übernachtungsbesuche der Kinder als zur Zeit nicht durchführbar und sinnvoll an. Es gibt dem Jugendamt auf, Umgangskontakte so zu gestalten, dass der Kindeswille Berücksichtigung findet und die Pflegeeltern angemessen mit einzubeziehen. Angesichts der jetzt zugespitzten Situation hält das Gericht eine Aussetzung der Umgangskontakte für mindestens ein halbes Jahr für erforderlich. Danach können Umgangskontakte sukzessive aufgebaut werden. Sollten die Kinder sich Umgangskontakte wünschen, so ist ihrem Wunsch in angemessener Weise nachzukommen. Ich schließe hiermit die Sitzung.”
Die Türen werden geöffnet, die Beteiligten verlassen den Raum. Der Kindesvater stürzt mit seinem Anwalt aus dem Gebäude, ohne von uns oder seinen Kindern Notiz zu nehmen, geschweige denn sich zu verabschieden.
“Das ist doch ein gutes Ergebnis”, muntert uns unsere Anwältin auf. “Das Jugendamt hat konkrete Auflagen bekommen und der Umgang ist erst einmal vom Tisch. Ich glaube, wir können zufrieden sein.”
Ist dieser Urteilsspruch wirklich ein gutes Ergebnis? sicher, wir haben eine Schonfrist bekommen. Aber tatsächlich sind unsere Kinder durch ihren leiblichen Vater stark traumatisiert worden. Die Wiederbegegnung mit ihm in der Vergangenheit und der Zukunft wird die Wunden immer wieder aufreißen. Eine traumatherapeutische Begleitung halten wir für unumgänglich. Auch der Kindesvater müsste als Auflage bekommen, sich in therapeutische Behandlung zu begeben, um seine Schuld anzuerkennen und aufzuarbeiten. Statt dessen ist der der Ansicht, er hätte die Strafe verbüßt und nun sei alles wieder in Ordnung. Einen Einstellung, die den Kindern nur Schaden zufügen kann.
Gewiss, das Ergebnis hätte schlimmer ausfallen können. Das Gericht hätte Umgangskontakte anordnen können, ohne Rücksicht auf die Folgen, und wir wären gezwungen gewesen, diese zu unterstützen. Das ist uns erspart geblieben.
Nach diesem anstrengenden Nachmittag müssen wir uns und den Kindern etwas Gutes tun. Wir suchen uns eine Eisdiele am Stadtrand und lassen es uns gut gehen.
“Ich bin froh darüber, dass wir jetzt nicht mehr nach Berlin fahren müssen”, zeigt Jeannett ihre Erleichterung. “Ihr seid unsere Eltern. Und so soll es auch bleiben. Wenn wir wollen, können wir unseren Vater besuchen. Das ist doch gut.”
Die Kinder kuscheln sich an uns. Später im Auto während der Rückfahrt schlafen beide friedlich auf ihren Sitzen.
So wollen wir arbeiten! 24. Februar 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Übertragung, Besuchskontakt, Bindung, Familienrichter, heilende beziehung, Herkunftsfamilie, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswohl, Loyalitätskonflikt, Oliver Hardenberg, Opferentschädigungsgesetz, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, traumatisiert, traumatisierte Pflegekinder, Vertrauen
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Alle Pflegeeltern sollten sich zu irgend einem Zeitpunkt darüber klar werden, auf welcher Grundlage sie für ihre Pflegekinder da sein wollen. Meist passiert das immer erst dann, wenn sich vielfältige Probleme einstellen: Mit dem Verhalten der Kinder, mit dem Jugendamt, mit den Therapeuten. Dennoch haben wir sie ganz klar formuliert:
Grundlagen für die erfolgreiche Pflege zum Wohl unserer Pflegekinder
- Wir müssen davon ausgehen, dass beide traumatisiert sind. Die einschlägige Fachliteratur beschreibt als traumatische Erfahrung den Zustand, dass „von Eltern die elementarsten Bedürfnisse des Kindes nicht wahrgenommen und respektiert (wurden) und wenn das Kind von seinen Eltern überwältigt wird und sie dadurch als Schutzobjekt verliert.“
- In diesem Sinne sind beide Pflegekinder mehrfach traumatischen Erfahrungen ausgesetzt gewesen, die in der Anwesenheit zum Zeitpunkt einer Straftat im Elternhaus gipfelten.
- Insofern verfolgen wir das Ziel, für die Kinder nicht nur pflegerisch tätig zu sein, sondern auch als Ersatz für die Rolle der Eltern zu fungieren.
- Es ist uns bewußt, dass es sich dabei um einen langen Prozess handelt. Wir sind uns ebenso bewußt, dass traumatisierende Eltern von ihren Kindern idealisiert werden, um den Konflikt zwischen Bindung an den Kindesvater und durch traumatisierende Eltern ausgehender als existenziell erlebter Bedrohung auszuhalten. (Vgl. Beitrag von Hardenberg, O., in der Tagumgsdukumentation der 16. Jahrestagung der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 30.5.2005 in Magdeburg)
- In diesem Zusammenhang vertreten wir die Interessen und das Wohl der Kinder. Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, die Interessen der leiblichen Eltern zu vertreten und diese „’gut zu machen’ und die Realität vor den Kindern (und vor dem Kindesvater!, Anm. d. Autoren) zu leugnen.“ (Hardenberg, O., a.a.O.)
- Wie Hardenberg (a.a.O.) beschreibt, wird der Aufarbeitungsprozess eines traumatisierten Pflegekindes in der Pflegefamilie durch Besuchskontakte mit leiblichen Eltern „in unverantwortlicher Weise gestört“ und eine kritische Distanzierung vom traumatisierenden Erwachsenen kaum möglich. Nach Hardenberg kommen Besuchskontakte „fast einer Retraumatisierung des Kindes gleich“. Diesen Prozess konnten wir besonders im letzten Jahr intensiv beobachten.
- Wir fühlen uns durch Hardenberg in unserem Weg, „sich und ihren Weg mit dem Pflegekind offensiv (zu) vertreten“, bestätigt. (a.a.O.)
- Ebenso fühlen wir uns darin bestätigt, finanzielle Mittel zur Weiterbildung zu beanspruchen.
- Wir beobachten bei beiden Kindern klar die Dissoziation des Selbst, wie von Hardenberg beschrieben (a.a.O.), d.h. die Abspaltung der im Elternhaus und ggf. auch im Kinderheim gemachten Erfahrungen von Schutzlosigkeit und Trennung.
- Um den Kindern eine Aufarbeitung dieser Erfahrungen zu ermöglichen, ist eine spezielle Therapierung ihrer Traumata und damit einher gehend die Bereitstellung der finanzellen Mittel unabdingbar. Die Frage danach, wie diese Mittel zur Verfügung gestellt werden können, hat hinter der Verfolgung des Wohls der Kinder zurückzustehen.
- In diesem Zusammenhang hat ebenfalls jede Rücksichtnahme auf die Befindlichkeiten der leiblichen Eltern zurückzustehen. Daher kann auch nicht diskutiert werden, ob Leistungen nach Opferentschädigungsgesetz beantragt werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Verfolgung des Kindeswohls.
- Da wir als Pflegeeltern Ziel der Übertragung kindlicher traumatischer Erfahrungen sind (Hardenberg, O., a.a.O.), müssen uns Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, damit umzugehen und eine „’heilende Beziehung’“ (Hardenberg, a.a.O.) aufzubauen.
Was wir formuliert haben, scheint im Rahmen des normalen Menschenverstandes selbstverständlich. Für Jugendämter und Familienrichter ist es das keineswegs. Da werden die Herkunftseltern gut geredet, die positive Entwicklung gelobt und das Recht der leiblichen Eltern an ihren Kindern ins Feld geführt. Viel zu selten wird mit einbezogen, welche Schuld diese Menschen an ihren Kindern auf sich geladen haben, Kinder, die ein Leben lang an ihrer Traumatisierung in frühester Kindheit leiden werden. Regelmäßig wird ihnen zugemutet, Besuchskontakte auszuhalten, die in ihnen die alten Erlebnisse wieder auferstehen lassen, die sie notwendigerweise in Loyalitätskonflikte zwischen den Pflegeeltern und ihren leiblichen Eltern stürzen müssen. Kindeswohl sieht anders aus.
Mit unserem Wissen über die Details dessen, was unseren Pflegekindern angetan wurde und den Erfahrungen, die wir mit den Ämtern und Schulen gemacht haben, können wir für die Verursacher des Leides unserer Kinder kein Mitleid empfinden. Wir meinen, dass durch ihre Eltern traumatisierten Kindern die Chance für einen Neuanfang, eine neue Bindung an schützende Erwachsene und an die Wiedererlangung von Vertrauen gegeben werden muss.
Der Rausschmiss 16. Dezember 2010
Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.Tags: Arroganz, Überraschungseffekt, Beistand, Besuchskontakt, Bezugserzieherin, dissoziatives Verhalten, Dyskalkulie, egoistisch, Fachleute, Hilfeplan, Hilfeplangespräch, Hilfeverfahren, Inobhutnahme, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswohl, KJHG, Krankenlassenkarte, leibliche Eltern, Lungenfunktion, multiple Traumatisierung, Obhut, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Rausschmiss, Retraumatisierung, Schuld, Sorgerecht, Therapeutin, Therapiesitzung, Traumatherapie, traumatisierte Pflegekinder, Traumatisierung, Verfahrensbeteiligte, Weihnachten, Wohnsitz, Zahnspange
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Es gibt Hilfeplangespräche, die sind gruselig für die Pflegeeltern. Es gibt Sachbearbeiter, die sehen Pflegeeltern nur als Dienstleister. Es gibt Hilfeplangespräche, in denen es nicht um das Kindeswohl geht, sondern nur um die leiblichen Eltern. Dies ist eins von denen.
Entgegen den Wünschen, die man wohl gehegt hat, haben wir eine dreistellige Kilometeranzahl zurück gelegt, um in der Einrichtung, die für Susann zuständig ist, am Hilfeplangespräch teil zu nehmen. Alle sind da: Frau Schwerdtfeger, Frau Gerster, die Therapeutin der Einrichtung, die Bezugserzieherin, Jeannett, die wir gegen den Willen Frau Schwerdtfegers mitgenommen haben, Ruth und ich. Darüber hinaus der für den Kindesvater und für Susann zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes, Herr Sadowczik. Nur einer ist nicht da: Der Kindesvater. Er ist krank.
Eine halbe Stunde warten Ruth, Jeannett und ich draußen im Kalten, während der Rest mit Susann redet. Dann werden wir eingelassen. Jeannett geht mit Susann in ihr Zimmer.
Herr Sadowczik ist ein hoch gewachsener, hagerer Mittdreißiger mit hagerem Gesicht und finsterer Miene.
Frau Schwerdtfeger beginnt in leisem Ton.
“Ich darf Ihnen Herrn Sadowczik vorstellen, den neuen Sachbearbeiter des zuständigen Jugendamtes. Er wird das Gespräch leiten. Entsprechend des KJHG ist die Zuständigkeit für Susann auf das Jugendamt xxx übergegangen.”
Das hat System. Der Überraschungseffekt. Alles, was bisher beschlossen worden ist, hat offensichtlich keine Gültigkeit mehr.
Herr Sadowczik eröffnet das Gespräch.
“Ich möchte klar stellen, dass Sie am nächsten Hilfeplangespräch nicht mehr teilnehmen werden.”
Ruth ist empört.
“Warum sollten wir nicht mehr teilnehmen?” , stößt sie hervor.
Herr Sadowczik sitzt zurückgelehnt auf seinem Stuhl. Sein Kopf ist leicht nach hinten gelehnt. Er signalisiert: Beißt mich doch! Ich fürchte euch nicht. Ich bin das Alphatier.
“Weil ich Sie nicht mehr einladen werde.”
Die durch Arroganz des Sachbearbeiters erfüllte eisige Atmosphäre ist körperlich spürbar.
Ich spüre, wie mein Blut beginnt, zu kochen. Dennoch bemühe ich mich, Ruhe zu bewahren.
“Lassen Sie mich klar stellen. dass die Zusammensetzung der Teilnehmer an diesem Gespräch nicht den Auflagen des Amtsgerichts in seiner Entscheidung über das Sorgerecht entspricht. Dem entsprechend sind zu Hilfeplangesprächen Fachkräfte wie Therapeuten und fachkundige Beistände hinzu zu ziehen. Darüber hinaus wird im letzten Hilfeplan unsere Beteiligung an der weiteren Hilfeplanung als wichtig und notwendig und für Susann als bedeutsam erachtet. Außerdem ist nicht einsichtig, warum Jeannett nicht am Hiilfeplangespräch beteiligt sein sollte, wenn sie doch die leibliche Schwester ist.”
Ich nehme wahr, dass meine Stimme leise, aber scharf klingt. Die Antwort kommt prompt.
“Sie sind nicht mehr Verfahrensbeteiligte und nicht mehr zuständig. Sie sind nicht mehr die Pflegeeltern. Sie waren es doch, die das Kind in Obhut gegeben haben!”
“Moment mal.”, wende ich ein. “Wir haben das Recht auf Besuchskontakte, wie alle leiblichen Eltern auch. Wir wollen Besuchskontakte. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einrichtung die Umstände, die zur Inobhutnahme geführt haben, aufarbeitet, damit solche Kontakte gelingen können. Wir erwarten schon, dass Besuchskontakte auch mit Susann gemeinsam vorbereitet werden.”
Ich wende mich an die Therapeutin. “Ist das geschehen? Wir hatten nicht den Eindruck.”
Die Therapeutin antwortet mit einem leisen “Ja, sicher.”
Ich lege nach.
“In wie weit hat das denn statt gefunden und was waren die Ergebnisse? Was wird denn dafür getan, Susanns multiple Traumatisierung und ihr dissoziatives Verhalten aufzuarbeiten? Spätestens nach dem Ereignis bei meiner Schwägerin müsste da ja etwas passiert sein.”
Jetzt wird sie lauter. “Glauben Sie, ich würde Ihnen die Ergebnisse meiner Therapiesitzungen hier bekannt geben? Sie haben nicht das Recht dazu, das zu fordern. Schließlich müsste der Kindesvater ja auch zustimmen!”
Der ist ja zum Glück nicht da…
“Uns würde auch interessieren, ob Susann inzwischen einem Lungenfacharzt vorgestellt worden ist. Susann ist asthmatisch und muss, wie Sie wissen, regelmäßig auf ihre Lungenfunktion hin überprüft werden.”
Das ist wohl recht peinlich. “Das haben wir in jedem Falle vor, wir haben nur noch keinen Termin”, beteuert die Bezugserzieherin.
Jetzt bin ich so richtig schön in Schwung.
“Und was ist mit der Anpassung der Zahnspange? Gibt es da auch keinen Termin?”
“Wir haben das im Blick”, rechtfertigt sie sich erneut. “Wir haben schon einen Termin gemacht.”
“Was ist mit Susanns Dyskalkulie, die vom Schulamt diagnostiziert wurde und für die Frau Schwerdtfeger bereits Maßnahmen genehmigt hat? In wie weit wird das fortgesetzt?”
“Wir haben keine Schwierigkeiten beobachten können, die darauf hin deuten”, ist die einfache, bestechende Antwort.
“Warum bekommt Susann zu Besuchskontakten keine Krankenkassenkarte mit? Wie sollen wir ioder andere nachweisen, dass sie sichberechtigter Weise bei uns aufhält, wenn sie kein Personaldokument bei sich hat? Ist sie eigentlich an unserem Wohnsitz inzwischen ab- und bei Ihnen angemeldet?”
Keine Antwort, nur peinliches Schweigen.
Der coole Herr vom Jugendamt kommt jetzt aus der Reserve. Das ist ihm nun doch zuviel, was wir uns da anmaßen.
“Ich finde das unverschämt, wie sie die Einrichtung hier kritisieren! Dazu haben Sie kein Recht!”, bellt er. “Sie sind nur egoistisch!”
Jetzt reicht es mir.
“Unverschämt ist Ihre Art, mit uns zu reden. Wir haben heraus gefunden, dass Susann mehrfach traumatisiert ist, nicht das Jugendamt. Wir haben eine Therapie eingeleitet und uns um eine spezielle Traumatherapie bemüht. Wir haben Kontakte zu Kliniken aufgenommen. Wir haben Seminare besucht, um unsere Pflegekinder zu verstehen. Wir haben sie in der Schule unterstützt und ihre Gesundheit gefördert. Un Sie nennen uns egositisch?”
Wieder lehnt er sich zurück und zeigt uns seinen Hals.
“Das war gar nicht ihr Job”, schleudert er uns entgegen. “Sie können ja versuchen, gerichtlich Einfluss auf das Hilfeverfahren zu nehmen. Sie werden keinen Erfolg haben. Sie sind nämlich keine Verfahrensbeteiligte. Und was die Besuchskontakte angeht: Susann weigert sich, Sie zu sehen.”
Ich gebe nicht auf.
“Wie stellen Sie sich dann die Kontakte zu ihrer Schwester vor?”
“Da das Geschwisterkind noch bei Ihnen wohnt, haben Sie die Möglichkeit, über diese Besuchskontkte mit zu entscheiden, in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt. Ich könnte mir vorstellen, dass sich beide Geschwister in Berlin treffen und zusammen etwas unternehmen. Sie muss Sie als ehemalige Pflegeeltern ja nicht besuchen.”
Was ist mit Weihnachten, will ich wissen.
Die Bezugserzieherin antwortet.
“Weihnachten ist die Einrichtung geschlossen. Susann wird zu ihrem Vater beurlaubt.”
“Ist das nicht mit erheblichen Gefahren verbunden?”, will ich wissen. “Haben Sie in Erwägung gezogen, dass Susann retraumatisiert wird? Schließlich ist der leibliche Vater zugleich die traumatisierende Person.”
“Das lassen Sie mal unsere Sorge sein”, wehrt Sadowczik ab.
Dann werden die Kinder eingelassen.
Jeannett ist völlig überfordert.
“Willst du deine Schwester sehen?”
“Jaaa.”
“Wie wäre es denn wenn ihr euch in Berlin treffen würdet?
“Jaaa”
“Würdest du auch mal hinfahren?”
“Jaaa”
Ende der Veranstaltung. Alle sind peinlich berührt. Unterkühlte Verabschiedung.
Für uns ist es das Fiasko, der Rausschmiss schlechthin. Kindeswohl kam in dieser Veranstaltung nicht vor. Stattdessen Zuständigkeiten, Machtspiele, Aggressionen, Ungereimtheiten. Es ist das Ende unseres Einflusses.
Niemand dieser “Fachleute” scheint sich Gedanken darüber zu machen, was es bedeutet, wenn ein traumatisiertes Kind seinem Peiniger erneut gegenüber tritt. Stattdessen das eigene Wohl, die Einsatzplanung der Einrichtung.
Niemand will sich vorstellen, was passiert, wenn Susann ihren Zug nicht bekommt. Niemand bedenkt, was passiert, wenn Susann in Berlin in Jeannetts Beisein in einem Kaufhaus etwas mitgehen lässt und beide erwischt werden. Sie weigern sich, das Risiko zu erkennen, weil sie es nicht kennen. Jeder kann sich vorstellen, wer einspringen muss, wenn etwas schief geht. Eigentlich sind wir raus aus der Verantwortung. Können wir das durchhalten?
Sind wir Schuld an allem, was schief geht, weil wir nicht durchgehalten haben? Es ging nicht. Aber dass es einmal so kommt, hätten wir uns nicht träumen lassen.
Ein Hilfeplangespräch muss her! 5. November 2010
Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.Tags: Befragung, Besuchskontakt, Bezugspersonen, emotionale Bindung, Entwenden, Fachleute, Familie, Hilfe, Hilfeplangespräch, Hilfeplanung, Inobhutnahme, Jugendamt, Kinderpass, Kindesvater, Kindeswohl, leibliche Eltern, Loyalitätskonflikt, multiple Persönlichkeit, Obhut, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Psychotherapie, Retraumatisierung, Schonung, Sorgerecht, Therapie, Trauma, Traumatherapie, traumatisiert, traumatisierte Pflegekinder, Traumatisierung, Verhaltenstherapie, Wohngruppe
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Pflegeeltern haben das Recht, ein Hilfeplangespräch zu beantragen. Deshalb greifen wir zu diesem Mittel, um endlich festzulegen, was mit Susann in der Wohngruppe weiter passiert. Es kann nicht sein, dass ihre Traumatisierung einfach nicht zur Kenntnis genommen wird. Wir wollen endlich konkret festgelegte Hilfe für unsere Kleine. Wir fühlen uns verantwortlich. Deshalb schicken wir ihrer Sachbearbeiterin ein Schreiben:
Antrag auf außerordentliches Hilfeplangespräch für Susann
Sehr geehrte Frau Schwerdtfeger,
als Beteiligte an der Hilfeplanung für Susann beantragen wir ein außerordentliches Hilfeplangespräch zur Korrektur der bestehenden Hilfeplanung.
Wir beantragen, folgende Punkte im Hilfeplangespräch aufzunehmen:
Momentane Situation in den Besuchskontakten zwischen Susann einerseits und uns als Bezugspersonen sowie ihrer Schwester Jeannett andererseits
Begründung:
Während eines mit der Einrichtung vereinbarten fünftägigen Besuchs Susanns bei meiner Schwägerin in Hameln hat Susann nachweislich fünf Überraschungseier aus dem Vorrat meiner Schwägerin entwendet, verzehrt und die enthaltenen Spielfiguren an Jeannett verschenkt. Jeannett hat ausgesprochen aufgebracht und enttäuscht reagiert. Sie verweigert derzeit weitere Kontakte. Im Verlauf eines Telefonats mit Susann hat sie den Vorgang vehement geleugnet und schließlich das Gespräch abrupt beendet. Die Einrichtung ist informiert.
Ziel:
Orientierung am Kindeswohl durch folgende Maßnahmen:
Erstellung eines konkreten Vorgehens in solchen Fällen, insbesondere die Einbindung der Einrichtung in der professionellen Aufarbeitung der Besuchskontakte mit uns, Vorbereitung weiterer Besuchskontakte, insbesondere Planung von Besuchen während der Weihnachtszeit (unter Berücksichtigung der emotionalen und traumatischen Belastung im Zusammenhang mit der in dieser Zeit stattgefundenen Straftat des Kindesvaters in Anwesenheit beider Kinder).
Psychotherapeutische Behandlung von Susann im Rahmen einer speziellen Traumatherapie mit dem Ziel, Susann zu helfen, ihr Trauma zu akzeptieren und damit umzugehen, um weitere dissoziative Handlungen zu verhindern. Feststellung, dass eine Verhaltenstherapie keine ausreichende Hilfe darstellt. Abwägung einer stationären Therapie.
Einbeziehung aller Bezugspersonen in die therapeutischen Maßnahmen
(Wieder einmal versuchen wir, wie schon so oft, endlich eine einheitliche Hilfe für Susann herbei zu führen. Wir sind uns sehr wohl darüber klar, dass der Kindesvater auf Grund seines Sorgerechtes zustimmen muss. Der vom Vormundschaftsgericht verlangte Runde Tisch mit allen beteiligten Fachleuten hat nie stattgefunden, weil das Jugendamt das Zustandekommen verschleppt hat. Wenn der Kindesvater jetzt aber erneut seine Zustimmung verweigern würde, hätten wir gute Chancen auf Entzug des Sorgerechtes. Dann könnte Susann endlich geholfen werden.)
Pflichten der betreuenden Einrichtung bei Besuchskontakten
Begründung:
Susann hatte bei den bisherigen Besuchen weder ein Ausweispapier noch die Krankenkassenkarte dabei. In Notfällen kann die Person, in deren Verantwortung sich Susann befindet, weder nachweisen, daß Susann sich berechtigter Weise in ihrer Verantwortung befindet noch eventuelle medizinische Maßnahmen einleiten.
Ziel:
Die Einrichtung gibt Susann die Krankenkassenkarte, den Kinderpass und/oder eine Bescheinigung mit, aus der hervor geht, dass sich Susann berechtigter Weise in der Verantwortung der jeweiligen Person befindet.
(Es ist schon ein starkes Stück, und es ist uns erst sehr spät aufgefallen. Wenn Sarah während Susanns Besuch hätte nachweisen müssen, dass sie sich berechtigter Weise in ihrer Obhut befand, hätte sie keine Chance gehabt. Wäre Susann krank geworden, wäre das ebenfalls ein Problem geworden. Nicht auszudenken, was geschehen wäre, wenn sie z.B. durch einen Unfall nicht mehr in der Lage gewesen wäre, zu entscheiden und Susann in die Obhut der Polizei genommen worden wäre.)
Besuchskontakte mit dem Kindesvater
Begründung:
Die Kontakte zum Kindesvater haben seit dem letzten Hilfeplangespräch zugenommen. Wie ich in meinem letzten Schreiben bereits ausführte, besteht das Risiko einer Retraumatisierung auf der Basis von hochambivalenten Bindungswünschen, die eine Desorientierung des Bindungsverhaltens fördern und verfestigen.
(Will sagen: Susanns häufigen Kontakte zum Kindesvater bringen sie völlig durcheinander. Wie kann man ihr zumuten, mit diesem Kriminellen, der Susann so viel Leid angetan hat, immer wieder konfrontiert zu werden? Aber hier geht es nicht um das Wohl des Kindes, sondern um das Recht der leiblichen Eltern, das in so vielen Fällen als wichtiger angesehen wird. Natürlich steht auch dahinter, einer gerichtlichen Auseinandersetzung auszuweichen. Es muss erst wider etwas passieren. Dabei ist schon etwas passiert. Wir sehen Susanns Verhalten und Verstörung als unmittelbare Folge der Kontakte zu ihrem leiblichen Vater an. Zwar verweigert sie die Kontakte nicht. Wie könnte sie auch, in diesem Konflikt zwischen leiblichen und Pflegeeltern.)
Susanns Verhalten während des Besuches bei meiner Schwägerin bestätigt unsere Ansicht, dass die Kontakte mit dem Kindesvater sich keinesfalls förderlich, sondern eher negativ auf ihre Entwicklung auswirken. Ihre Reaktion auf die Konfrontation mit ihrem Verhalten lässt auf eine multiple Persönlichkeit auf Grund vielfältiger Traumatisierungen schließen.
Ziel:
Beschränkung der Kontakte zum Kindesvater auf höchstens monatliche Telefonate in Absprache mit Jeannett als Susanns Schwester und uns als deren Pflegeeltern
In Ihrem Schreiben vom x.xx.xxxx haben Sie die Zusammensetzung der Anwesenden beim Hilfeplangespräch begründet. Sie haben dabei das Kindeswohl in Bezug auf Susann nicht berücksichtigt, insofern, als Susann während des ganzen Hilfeplangespräches anwesend war und ihr zugemutet wurde, einen Loyalitätskonflikt zwischen Pflegeeltern, Kindesvater und Vertreterin der Einrichtung auszuhalten, anstatt ihr ein Recht auf Schonung zuzugestehen. Wie ich bereits in meinem letzten Schreiben ausführte, ist es nicht im Sinne des Kindeswohls, die Teilnahme des Kindes am Hilfeplangespräch wortwörtlich zu nehmen. Die Einbeziehung des Kindes in die Hilfeplanung kann beispielsweise auch durch eine vorher gehende Befragung sicher gestellt werden.
(Immer wieder wird von den Jugendämtern ohne Rücksicht auf die seelische Lage der Pflegekinder verlangt, dass diese am Hilfeplangespräch teilnehmen. Wie sollen sie das aushalten? Namhafte Fachleute machen immer wieder klar, dass dies die Kinder in einen für sie unlösbaren Konflikt bringt. Bei den Jugendämtern ist diese Erkenntnis noch nicht angekommen.)
Aus diesem Grunde halten wir es für erforderlich, Susann bei sensiblen Inhalten wie z.B. die Auswirkung der Besuchskontakte des Kindesvaters auf ihre Entwicklung und ihr Verhalten nicht am Gespräch teilnehmen zu lassen. Organisatorisch sollte sich das Gespräch in einen Teil gliedern, bei dem Susann anwesend ist und sich äußern kann und einen zweiten, in dem die Auswirkungen und fachlichen Erfordernisse diskutiert werden.
Wir ziehen jedoch eine Befragung Susanns am Standort der Einrichtung in Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch vor. Eine Konfrontation mit ihrem Verhalten und ihrer Entwicklung während des Hilfeplangespräches halten wir für schädlich, nicht zielführend und mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.
(Manche Jugendämter ziehen eine Befragung des Kindes einer Anwesenheit beim Gespräch vor und es lohnt sich immer, dies beim Sachbearbeiter anzuregen
Wir regen an, Jeannett als die leibliche Schwester Susanns in die Hilfeplanung mit einzubeziehen, da sie von allen Festlegungen, die getroffen werden, mit betroffen ist.
(Der Amtsschimmel wiehert: Da das HPG Jeannett nicht betrifft, sie im Amtsdeutsch keine “Beteiligte” ist, soll sie auch nicht teilnehmen. Lösung: Das Geschwister einfach mitnehmen, wenn man es für richtig hält, z.B. um einen Eindruck des seelischen Zustandes zu vermitteln,)
Bei der Terminierung des Hilfeplangespräches bitten wir Sie, die Nachmittagsstunden (ab 15 Uhr) zu nutzen, da wir vormittags dienstlich gebunden sind. Zur Absprache eines Termins stehen wir jederzeit unter den oben genannten Telefonnummern zur Verfügung.
(Da werden wir noch unser blaues Wunder erleben!)
Wir fragen uns immer wieder, warum die Sachbearbeiter häufig den Sachverstand, die Erfahrungen und die Beobachtungen der Pflegeeltern nicht mit einbeziehen. Ob man ihnen in ihrer Ausbildung sagt, dass Pflegeeltern nichts anderes als Dienstleister für die Jugendämter sind?
Mithilfe nicht erwünscht 4. August 2010
Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.Tags: Arroganz, Besuchskontakt, Familie, Inobhutnahme, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswohl, leibliche Eltern, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Umgang, Zuständigkeit
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Heute rufe ich Susanns Jugendamts-Sachbearbeiterin an. Ich frage sie zu den geplanten Besuchskontakten zwischen Susann und ihrem Vater.
“Es finden Umgangskontakte statt.”, lautet die kurze Auskunft. “Wir werden beobachten, wie sie verlaufen und abwarten, was passiert.”
Spielen denn unsere Erfahrungen keine Rolle mehr? Wozu haben wir einen Bericht zur Inobhutnahme geschrieben?
“Ihre Erfahrungen spielen jetzt keine Rolle mehr. Susann befindet sich jetzt in unserem Zuständigkeitsbereich. Frau Gerster ist für Jeannett und Sie zuständig.”
Es ist für uns unfassbar. Die volle Arroganz der Ämter schlägt uns entgegen. Warum machen sich die Sachbearbeiter in den Jugendämtern eigentlich nicht die Erfahrungen und Beobachtungen der Pflegeeltern zunutze? Sind wir nur zum Füttern und Kleiden da? Warum lässt man uns nicht zum Kindeswohl beitragen? Es scheint unbequem zu sein, wenn Pflegeeltern sich Gedanken machen.
Wir geben nicht auf. Die Ämter müssen sich hinnehmen, dass wir uns einmischen. Alles wird an den Rechten der leiblichen Eltern ausgerichtet, egal, welche Auswirkungen das auf die Kinder hat. Es wird einfach experimentiert, so lange, bis wieder etwas passiert. Wir haben Umgangskontakte nachbereitet, mit beiden Kindern und ihnen zur Seite gestanden. Darauf wird Susann nun wohl verzichten müssen.
Kindeswohlgefährdung in der Wohngruppe? 29. Juni 2010
Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.Tags: Aktivverbund, Besuchskontakt, Bindung, dissoziierend, fachliche Betreuung, Geschwisterkinder, Gisela Zenz, Gutachten, Herkunftsfamilie, Hilfeplangespräch, Inobhutnahme, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kunstfehler, leibliche Eltern, Leid, Leiderfahrung, Loyalitätskonflikt, misshandelnd, Obhut, Oliver Hardenberg, Paula Zwernemann, Persönlichkeitsstörung, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Pflegevater, posttraumatische Belastungsstörung, Retraumatisierung, Traumatherapie, traumatisierte Pflegekinder, Traumatisierung, Umgangsanspruch, Umgangsrecht, Vergangenheit, Wohngruppe
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Wir halten es nicht mehr aus, dass mit Susann in der Wohngruppe, in der sie sich befindet, mit Unterstützung des Jugendamtes offensichtlich experimentiert wird und dadurch ihre weitere Entwicklung gefährdet wird. Auch Jeannett tut diese Entwicklung nicht gut. Also haben wir ein Schreiben verfasst und zu dritt unterzeichnet, in der wir das Jugendamt zu einer Stellungnahme auffordern.
Gefährdung des Kindeswohls unserer in Obhut des Jugendamtes befindlichen befindlichen Pflegetochter Susann
Sehr geehrte Frau Schwerdtfeger,
wie Ihnen bekannt ist, haben wir unsere Pflegetochter Susann im Februar diese Jahres in die Obhut des Jugendamtes gegeben. Der von mir verfasste Bericht zur Inobhutnahme ist Ihnen ebenfalls bekannt. Aus diesem Bericht und zahlreichen aktenkundigen Berichten anlässlich von Hilfeplangesprächen und Zwischenberichten gehen die Gründe dieses für uns schweren Schrittes und der Entwicklung dahin hervor. Wir erhofften uns davon eine Verbesserung von Susanns Situation unter fachlicher Betreuung und Ausschöpfung aller Möglichkeiten, nachdem Ihr Amt sich nicht in der Lage sah, einer dringend erforderlichen Traumatherapie zuzustimmen, diese beim der KV zu erwirken und diese zu finanzieren.
Wie Oliver Hardenberg[1] in seinem Vortrag anlässlich der 16. Jahrestagung der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 30.5.2005 bereits feststellt, wird nicht selten „…erst im Verlauf des Integrationsprozesses eines Pflegekindes in der Pflegefamilie deutlich, wie tief greifend es seelisch verletzt bzw. traumatisiert wurde.“ Diese Beschreibung trifft unsere Situation mit unseren zwei Geschwisterpflegekindern exakt.
Der Grad der Traumatisierung ist in zwei Gutachten ausführlich beschrieben. Die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung bei beiden Kindern auf Grund ihrer frühkindlichen Erlebnisse in der Herkunftsfamilie sind unumstritten. Ebenso unumstritten ist, dass traumatische Erfahrungen „existenziell bedrohend bzw. tödlich bedrohlich erlebt“[2] werden und auch von Susann so erlebt wurden.
Leider habe ich zur Zeit keinerlei Kenntnisse darüber, wie Susanns Traumatisierung behandelt wird und in welcher Form sie in ihre weitere Entwicklung einbezogen wird. Zum Zeitpunkt des letzten Hilfeplangespräches war davon nichts erkennbar. Auch findet die von allen Seiten für erforderlich gehaltene Einbeziehung von uns als denjenigen, die Susann über fast sechs Jahre hinaus beobachtet und begleitet haben, nicht statt. Im Gegenteil wird eine Verstärkung der Kontakte mit dem Kindesvater betrieben, die die Gefahr der Retraumatisierung in sich birgt.
Die Begründung der verstärkten Kontakte Susanns mit ihrem leiblichen Vater mag sicher in dem im BGB festgeschriebenen Besuchsrecht liegen. Allerdings scheint mir die Ausübung dieses Rechtes ohne Maß und Ziel, wenn ich berücksichtige, dass Susann eine volle Woche in den Sommerferien zugemutet wird, mit der Person zu verbringen, von der sie weiß, dass sie die größte Katastrophe ihres Lebens veranlasst hat.[3] Schon das Setting des Hilfeplangespräches, an dem Susann durchgängig anwesend war und sich in einem sichtbaren Loyalitätskonflikt zwischen dem KV und den Pflegeeltern befand, war alles andere als Vertrauen schaffend. Wie Paula Zwernemann bemerkt:
„Bei einem Kind ist ein Hilfeplangespräch in seinem Beisein aus fachlicher Sicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Es sitzt da verloren zwischen all den Erwachsenen und muss hören, wo es ihm noch überall fehlt und was es in welcher Zeit zu lernen hat.“ [4]
Und besonders hervorgehoben:
„Es ist ein Kunstfehler, die Teilnahme des Kindes am Hilfeplangespräch wortwörtlich zu nehmen. Das Kind hat ein Recht auf Schonung. Leider wird hier oft wenig Sensibilität gezeigt.“ [5]
Der mögliche Einwand, Susann sei schon eine Jugendliche, trägt nicht. Sie befindet sich nach wie vor von ihrem sozialen Entwicklungsstand auf dem Stand einer Vier- bis Fünfjährigen. Sie hatte keine Chance, sich gegen die unvorbereitete gemeinsame Begegnung mit dem KV und den Pflegeeltern zu wehren.
Sicher wehrt sie sich auch nicht gegen die Besuchskontakte mit dem KV:
„Bei verinnerlichten traumatischen Erfahrungen idealisiert das Kind die leiblichen Eltern und macht so aus verletzenden und bedrohlichen Eltern gute Eltern.“ [6]
Schon aus falsch verstandener Loyalität zu ihrem leiblichen Vater wird sie Besuchskontakte nicht ablehnen. Dabei anlässlich von Besuchskontakten darauf zu warten, ob und was mit Susann an Veränderungen passiert und ob die Kontakte ihr gut tun, ist m.E. ein Experiment mit Susanns psychischer Gesundheit. So auch Gisela Zenz in ihrem Vortrag auf einem Seminar der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 9. April 2005 in Rechen bei Offenburg:[7]
„Wenn unter diesen Umständen nach wie vor immer wieder um Umgangsrechte gekämpft und Umgangsansprüche von Gerichten und Jugendämtern unter Hinweis auf die tatsächlich zu beobachtenden Bindungen der Kinder auch an traumatisierende Eltern unterstützt werden, so spielt hier ein undifferenziertes und wissenschaftlich nicht haltbares Verständnis von Bindungen eine unheilvolle Rolle.“
Und weiter:
Danach ist die Bindung etwa an mißhandelnde Eltern als pathogen, also als krank machend einzustufen, weil hier in Ermangelung anderer Bindungspersonen emotionale Nähe gesucht wird, die zugleich massive Ängste bis hin zur Todesangst hervorruft. Solche hoch ambivalenten Bindungswünsche bei den Kindern immer wieder durch Besuche der Eltern zu beleben – ohne Rücksicht auf Signale von Angst und posttraumatischen Belastungsstörungen, muss zu einer fortgesetzten Verwirrung des ohnehin meist schwer geschädigten, nämlich ‘desorientierten’ Bindungsverhaltens führen…“[8]
Konkret ist bei Susann zu befürchten, dass sie späterhin eine Persönlichkeitsstörung, z.B. in Form des Borderline-Syndroms entwickelt. Eine Konfrontationstherapie ist also m.E. völlig ungeeignet zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit. Gisela Renz formuliert ihre fundamentale Kritik an der Konfrontation folgendermaßen:
„Keinem Traumatherapeuten würde es jedoch einfallen, in der Arbeit mit traumatisierten Menschen das Opfer immer wieder mit seinem Peiniger zu konfrontieren, um dadurch eine Aufarbeitung dieser Erfahrungen zu ermöglichen. Im Gegenteil – die gesamte Psychotherapieforschung belegt, dass die Aufarbeitung extremer Gewalt- und Leiderfahrungen nicht möglich ist ohne eine sichere Distanz zu diesen Erlebnissen und ohne den Beistand eines Menschen, der eindeutig und verlässlich auf Seiten des Patienten steht – sei es in einer therapeutischen oder in einer real gelebten Beziehung…“[9]
Aus alledem ergibt sich, dass ich nicht nur als Pflegevater, sondern als verantwortungsbewußter Staatsbürger und Mitglied des AktivVerbund Berlin e.V. einem solchen Vorgehen mit traumatisierten Kindern entschieden entgegen treten muss. Eine Orientierung der Maßnahmen am Kindeswohl kann ich in keiner Weise erkennen.
Darüber hinaus sehe ich erhebliche Auswirkungen auf Susanns bei uns lebender Schwester Jeannett, die, durch die stattfindende nicht nachvollziehende Entwicklung verwirrt, mit desorientiertem, dissoziierenden, agressivem Verhalten reagiert. Wir erkennen, dass Anrufe des KV bei uns während eines Besuches von Susann bei uns unsere erzieherischen Anstrengungen partiell zunichte machen und die Kinder in einen Loyalitätskonflikt stößt, der nicht von uns aus geht, ihnen jedoch erheblichen Schaden zufügt.
Folglich erwarte ich, dass meine Kritik am Vorgehen und den Entscheidungen Ihres Amtes zukünftig mit einbezogen wird, besonders was die Besuchskontakte des KV und seinen unbedachten Handlungen betrifft. Ebenso erwarte ich, dass unsere Beobachtungen und Analysen während Susanns Betreuungszeit bei uns in Ihren Entscheidungen Berücksichtigung finden.
Eine breite Diskussion der Problematik von Besuchskontakten halte ich für unerlässlich. Daher rege ich auf diesem Wege eine Fortbildung von Pflegeeltern und Mitarbeitern des Jugendamtes des Kreises an, die auch in Form eines Fortbildungsseminars des AktivVerbund Berlin e.V. stattfinden kann.
Ihrer zeitnahen fachlich fundierten Stellungnahme sehe ich mit Interesse entgegen.
[1] Hrg: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes: Bindung und Trauma – Konsequenzen in der Arbeit für Pflegekinder, Idstein, 1. Aufl. 2006, p.86
[2] Hardenberg, a.a.O., p.89)
[3] Analog zu Zwernemann, p., Praxisbuch Pflegekinderwesen, Ratingen, 2007: „Kein Kind – und übrigens auch kein Erwachsener – kann sich daran gewöhnen, Menschen zu lieben, von denen es weiß, dass sie die größte Katastrophe seines Lebens veranlasst haben.“
[4] a.a.O., p.164
[5] Ebd.
[6] O.Hardenberg, a.a.O., p.92
[7] Dies.: Aktuelle Ergebnisse der Bindungs- und Traumaforschung und ihre Bedeutung für die Fremdunterbringung, Hrg.: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes, Holzminden, Tagungsnterlagen, p.10
[8] Ebd.
[9] a.a.O., p.10f.
Zumutungen und andere Probleme 10. Juni 2010
Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.Tags: Besuchskontakt, Besuchsrecht, Empathie, Fachleute, Hilfeplangespräch, Inobhutnahme, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswohl, Krankenversicherung, misshandelt, Naivität, Obhut, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Retraumatisierung, Sorgerecht, Supervision, Trauma, traumatische Vergangenheit, traumatisierte Pflegekinder, Traumatisierung, vernachlässigt, Wohngruppe, Zahnspange
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Wie läuft die Zusammenarbeit mit der Wohngruppe? Die ehemaligen Pflegeeltern rufen an, ganz einfach!
So hatten wir uns das nicht vorgestellt. Wir dachten, es gibt ein natürliches Interesse daran, mit uns zusammen zu arbeiten. Haben wir nicht über Jahre hinweg genug Erfahrung? Könnten wir nicht etwas beitragen?
Also rufe ich an. Ein Problem haben wir wenigstens weniger. Susann wird über den Kindesvater versichert, das steht fest. Nur hat die Sache einen Haken: Es gibt noch keine Versicherungskarte!
Ein weiteres Problem scheint gelöst zu sein. Es gibt einen Termin für die Eingliederung der Zahnspange bei uns. Also wird Susann uns in der nächsten Woche besuchen. Das erste Mal nachdem wir sie in Obhut gegeben haben. Ruth und Jeannett sind jetzt schon nervös. Aber durch die Supervision sind wir gut vorbereitet. Ob das auch für Susann gilt? Wir jedenfalls wollen gestaltete Besuche, die zielführend sind, die Situation auszuhalten und nicht wieder eskalieren zu lassen. Die Einrichtung scheint sich keiner Probleme bewußt. Sie kommt uns eben besuchen, und aus!
So nebenbei erfahre ich, dass Susann auch am Hilfeplangespräch in der nächsten Woche teilnehmen wird. Das sei so entschieden. Es sei auch ganz normal. Sie wird zu diesem Anlass ihren leiblichen Vater wiedersehen, der sie vernachlässigt und misshandelt hat. Wie wird das sein? Was wird sie fühlen?
Der Erzieher ist verdutzt, als ich sie mit der Möglichkeit der Retraumatisierung konfrontiere. Er scheint das Wort noch nie gehört zu haben und keine Vorstellung davon zu haben. Er eröffnet mir, dass der Vater Susann auch besuchen wird; geplant ist ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen.
Ich fasse es nicht. Wir haben Susann in Obhut gegeben, damit Fachleute sich um sie kümmern und ihr helfen können. Was ich hier erlebe, ist Naivität, Unwissenheit, fehlende Empathie. Es ist eine Zumutung, einen Menschen unvorbereitet mit seinem ehemaligen Peiniger zu konfrontieren. Es wird Menschen zugemutet, ihre traumatische Vergangenheit wieder zu erleben. Dabei geht es um die Erfüllung der Buchstaben des Gesetzes. Der Vater hat das Sorgerecht, er hat das Besuchsrecht, und basta! Wer will schon wissen, was dem Kind schadet, wer will schon wissen, was Kindeswohl heißt.
Nicht unter dem Weihnachtsbaum!? 13. Mai 2010
Posted by lehrergehrke in Die Anbahnung.Tags: Adventskranz, Anbahnung, Besuchskontakt, Eingewöhnung, Emotionen, Jugendamt, Kindesmutter, Kindeswohl, Pflegefamilie, Pflegekinder, Pflegschaft, Plätzchen, Tannenbaum, Vermittlungsversuche, Weihnachten
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Die Anbahnung mit unseren beiden zukünftigen Pflegekindern macht Fortschritte. Ursprünglich war ein Besuch der Kinder in Begleitung einer Erzieherin in unserem Hause geplant. Und wir sind froh darüber, dass wir die Kinder abholen dürfen, obwohl aus dienstlichen Gründen keine Erzieherin zur Begleitung zur Verfügung steht.
Es ist ein Samstag kurz vor Weihnachten. Wir backen Plätzchen, trinken Kakao und lassen die Kerzen am Adventskranz brennen. Was für eine Stimmung! So als wäre es noch nie anders gewesen. Der Geruch von Gewürzen, Tanne, Kaffee und Kakao, das Halbdunkel…
Als es so weit ist, dass sie den Heimweg antreten sollen, fragen sie uns mit erwartungsvollem Blick, ob sie nicht bei uns bleiben könnten.
Wenn wir jetzt im Heim anrufen würden, stünden die Chancen vielleicht nicht schlecht dafür, dass die beiden bei uns übernachten könnten. Aber wollen wir das wirklich? Es sind gerade drei Wochen her, dass wir uns kennen. Nach unserer Erfahrung und den Berichten anderer Pflegeeltern wissen wir, dass zu schnell entstandene Pflegeverhältnisse eben so schnell scheitern. Es braucht Zeit, um sich gegenseitig kennen zu lernen und an einander zu gewöhnen und den Alltag u gestalten. Bei unserer ersten Pflegetochter hat die Anbahnung mehrere Monate gebraucht. Und ebenso wissen wir, mit welchen Emotionen der Heilige Abend und das Weihnachtsfest behaftet ist. Was, wenn die Gefühle durchbrechen und wir die Kinder zurück bringen müssten?
Ruth formuliert es so:
Pflegekinder sind kein Weihnachtsgeschenk, die man eben mal so unter den Tannenbaum legen kann.
Also schreiben wir dem Jugendamt:
Perspektivisch stellen wir uns vor, unser Verhältnis zu den Kindern weiter zu festigen. Wir stellen uns dafür eine Phase von ein bis zwei Monaten vor. In diesem Zeitrahmen könnten Beurlaubungen aus der Einrichtung zur Eingewöhnung in unsere Familie genutzt werden. Dazu würden sich Ferienzeiträume wie die Zeit zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel besonders eignen. Die zwei ersten Februarwochen könnten je nach Fortschritt der Anbahnung einen Übergang in die Pflegschaft bilden. Diese Form der behutsamen Anbahnung würde für die Kinder zu einem reibungslosen Übergang in die Pflegefamilie führen, so dass die Eingewöhnung wenig Probleme verursachen würde.
Das war wohl eben so professionell wie verkehrt. Als wir uns im Heim melden, um die Besuchstermine für Weihnachten und die nächsten Monate klar zu machen, sagt uns die Heimleitung kurz angebunden, dass es keine weiteren Kontakte geben würde. Die Kindesmutter hätte der Überführung der Kinder in eine Pflegefamilie nicht zugestimmt.
Monate später erfahren wir von Pflegeeltern aus unserem Kreis, dass der Heimleitung die Anbahnung nicht schnell genug gegangen wäre und wir wohl kein Interesse an den Kindern hätten. Wir erfahren auch, dass wir nicht die ersten und letzten Vermittlungsversuche gewesen sind.
Jugendämter sind schon merkwürdige Institutionen. Sie sind ausgestattet mit einer enormen Entscheidungsmacht und zögern zugleich, Recht und Gesetz umzusetzen. Sie bestimmen über Beginn und Ende von Pflegeverhältnissen und sollen dabei das Wohl der von ihnen betreuten Kinder berücksichtigen.
In unserem Fall sind Zweifel wohl angebracht, ob die wiederholten Vermittlungsversuche den Kindern gut getan haben. Aus der Absicht, die Kinder möglichst schnell los zu werden, wurde offenbar nichts.