Hilfeplangespräch: Beistandsregelung ausgehebelt 23. Mai 2012
Posted by lehrergehrke in Allgemein.Tags: Arroganz, Beistand, Datenschutz, Familienhelferin, feindselig, feindseligkeit, geheimhaltungspflicht, Hilfeplangespräch, ignorant, inkompetent, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswohl, Pflegeeltern, pflegeelternverband, Pflegefamilie, Pflegekinder, rechtssicherheit, sbgx§13, Therapie, Traumatherapie, traumatisierte kinder, verdienstorden
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Hilfeplangespräche sind für Pflegeeltern zu allermeist Stress. Sie werden von den Jugendämtern häufig im Unklaren darüber gelassen, worum es in dem Gespräch geht und dass sie eine weitere Person als Beistand mitbringen dürfen:
SGB X, § 13:
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Mitunter versuchen Jugendämter sogar, diese Regelung bewusst auszuhebeln. So haben wir es auch erfahren müssen.
Es war Eileen vom Pflegeelternverband, die uns auf diese Möglichkeit hinwies und wir haben sie gerne in Anspruch genommen. Es war schnell besprochen und beschlossen: Eileen wird beim Hilfeplangespräch mit zugegen sein.
Ein kleiner Raum, ein Konferenztisch, eine Armada an “Fach”leuten erwartet uns: Frau Sossna, die Familienhelferin, ihr Teamleiter, die begutachtende Ärztin des Landkreises, eine weitere Mitarbeiterin des Landkreises, die sich angeblich besonders gut mit traumatisierten Kindern auskennt und Frau Schilling, unsere Sachbearbeiterin, die das Gespräch leiten wird.
Wir betreten den Raum und stellen Eileen als unseren Beistand nach § 13 SGB X vor. Frau Schillings Gesichtsausdruck wandelt sich von unbeteiligt zu offen feindselig.
Immerhin dürfen wir alle Platz nehmen. Die anderen Teilnehmer am Gespräch werden uns vorgestellt. Als die Reihe an Eileen ist, begründet sie ihre Anwesenheit:
“Ich bin die stellvertretende Vorsitzende des Pflegeelternvereins. Wir kümmern uns in besonderem Maße um traumatisierte Kinder. Ich sehe meine Aufgabe darin, als neutrale Person meine Erfahrungen einzubringen und vermitteln zu können.”
Frau Schilling setzt ihren bösesten Gesichtsausdruck auf. “Leider kann ich einen Beistand nicht zulassen”, erklärt sie. “Der Kindesvati kann heute nicht dabei sein, er fühlt sich nicht wohl. Wir haben nicht die Zustimmung zur Teilnahme fremder Personen am Hilfeplangespräch. Es ist eine Sache des Schutzes sozialer Daten.”
“Wir weisen darauf hin, dass unser Recht im SGB X festgeschrieben ist”, widerspreche ich. “Wir bestehen auf der Anwesenheit unseres Beistandes.”
“Unter diesen Bedingungen führe ich kein Hilfeplangespräch durch”, insistiert Frau Schilling. Wir sind uns unsicher. Was werden die womöglich ohne unsere Anwesenheit festlegen?
Genau jetzt haben wir einen Fehler gemacht. Wir meinten, keine andere Wahl zu haben. Eileen verlässt den Raum.
Das hätte nicht sein müssen oder dürfen. Erstens unterliegen alle am Hilfeplangespräch Beteiligten der Geheimhaltungspflicht. Es hätte genügt, alle darauf hinzuweisen. Im Zweifel hätte Eileen eine Erklärung zu ihren Pflichten unterschreiben können. Die zweite Möglichkeit wäre gewesen, das Gespräch auf Grund der Nichteinhaltung von Gesetzen abzubrechen und für nichtig zu erklären.
“Wir kommen nun zur Hilfeplanung”, hebt Frau Schilling erneut an. Ich liefere einen Bericht über die Entwicklung der Mädchen ab und geben einen perspektivischen Ausblick. Ich fordere die Einleitung einer Traumatherapie für beide und die rückhaltlose fachliche und finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt.
Als nächstes ist Frau Sossna dran. Sie schildert ihre Aktivitäten mit den Kindern wie Hilfe bei den Hausaufgaben und betont ihr gutes Vertrauensverhältnis zu beiden Kindern und ihre Funktion als neutrale Vermittlerin zwischen den Kindern und uns.
Danach hat die Ärztin das Wort.
“Es gibt gute Kliniken, die für Jeannett geeignet wären, sie stationär aufzunehmen. Eine zeitweise Trennung von der Pflegefamilie halte ich auch für angezeigt.”
“Das kommt für uns zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht in Frage”, widerspreche ich. “Jeannett ist stabil, sie hat eine Bindung zu uns aufgebaut. Sie hat uns erklärt, dass sie nichts mehr entwenden wird. Deshalb können wir eine stationäre Aufnahme nicht befürworten.”
“Aber gerade in einer solch stabilen Phase”, argumentiert die Ärztin, “würde eine stationäre Therapie besonders gut greifen.”
“Warum spricht hier eigentlich niemand über Susann, mit der die Schwierigkeiten viel größer sind?”, insistiere ich.
Nun schaltet sich Frau Schilling ein. “Ich habe mit Frau Meyer-Frankenfeldt gesprochen”, beginnt sie zu dozieren. “Sie hält eine Traumatherapie und einen Therapeutenwechsel für eher gefährlich. Schließlich müsste sich Susann auch erst an einen neuen Therapeuten gewöhnen und der Erfolg würde lange auf sich warten lassen. Es würde auch immer nur ein Teil des multiplen Traumas bearbeitet werden können. Susann ist gut aufgehoben in ihrer jetzigen Therapie. Ich sehe keine Notwendigkeit zur Veränderung.”
Gut nachgeplappert, Frau Schilling! Ohne Sachkenntnis, ohne Wissen um die Probleme. “Das ist nicht meine Aufgabe, ich weiß nichts über Psychologie, ich muss mich beraten lassen” ist die freizügige, entlarvende Antwort. Ich würde es inkompetent und ignorant nennen.
“Aber es gibt schon gute Kliniken, in denen Jeannet gute Fortschritte machen würde”, mischt sich nun der fettleibige Teamleiter ein.
“Ich bleibe bei meiner Einstellung”, werde ich nun schärfer, “und ich werde mich auch jedem Versuch, Jeannett stationär unterzubringen, entgegenstellen. Dort hätte sie Kontakt mit Kindern, die wahrscheinlich wesentlich härter betroffen sind. Die Familie halte ich für die beste Therapie.”
“Leider können wir den Kindesvati nicht nach seiner Ansicht befragen”, bemerkt Frau Schilling weinerlich. Was für ein Glück für uns! Denn der ist sowieso nicht entscheidungsfähig und würde in der hiesigen Situation nur aufgerieben.
Worauf man sich einigt, ist einzig die Fortsetzung der Familienhilfe. Wir widersprechen Jeannets stationären Aufnahme, das Jugendamt verweigert die Traumatherapie. Von “Hilfe”planung kann niemand reden; es ist ein ungleicher Kampf, in dem wir uns einigermaßen geschlagen haben.
Was können wir daraus lernen?
- Jugendämter sehen Pflegeeltern häufig als ihre Erfüllungsgehilfen.
- Notfalls werden auch Gesetze verbogen, um Ansprüche der Pflegeeltern abzuwehren.
- Pflegeeltern werden als fachlich unqualifiziert und inkompetent abgestempelt.
- Es wird nicht davor zurückgescheut, sich als Jugendamt als inkompetent darzustellen, um kostenintensive Maßnahmen zu verhindern.
- Es geht nicht um das Kindeswohl, sondern um die Durchsetzung der Vorstellungen des Jugendamtes.
- Kein Ergebnis ist besser als eins, das Geld kostet und das man nicht haben will.
Dieses Hilfeplangespräch hat uns die Augen geöffnet. Es herrscht offene Feindseligkeit gegenüber uns. Es gibt keine Absicht, mit uns zusammen zu arbeiten. Die Aussperrung unseres Beistandes, der Trägerin der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, ist ein Affrond, wie er schlimmer nicht vorstellbar ist. All das zeigt die Ignoranz und Arroganz dieses Amtes gegenüber Pflegeeltern und ihren Interessensvertretern.
Pflegeeltern, die mit derart inkompetenten Ämtern konfrontiert sind, können wir nur raten:
- Alles, auch die kleinste Angelegenheit schriftlich regeln. Das schafft Rechtssicherheit und beschäftigt die Ämter.
- Alle Gepräche, auch Telefonate, mitprotokollieren und das auch gegenüber dem Gesprächspartner deutlich machen (das schreib ich mir mal auf…)
- Hilfeplangespräche gut vorbereiten und versuchen, die Gesprächsführung zu übernehmen, zumindest sicher stellen, dass alle Punkte, die man besprochen haben will, auch wirklich besprochen werden
- Zusammensetzung der Anwesenden kritisch beurteilen und ggf. kritisieren (z.B.Praktikanten)
- Deutlich sagen, was man will: “Damit sind wir nicht einverstanden”, “Das kommt für uns nicht in Frage”, “Wir fühlen uns von Ihnen nicht vertreten/ wahrgenommen”, “Das Gesetz sagt da aber etwas anderes”
- Notfalls das Gespräch platzen lassen, wenn deutlich wird, dass es aus dem Ruder läuft, unter Aufnahme des/der Grundes/Gründe ins Protokoll
- Hilfepläne und Protokolle genau überprüfen, auf Richtigkeit und Abbildung der Diskussion
- Ggf. schriftliche Stellungnahme formulieren und Veränderung fordern.
Jede schriftliche Äußerung ist ein Vorgang und wandert in die Akte. Nichtbeachtung ist verwaltungstechnisch gesehen ein Fehler des Sachbearbeiters.
Wir würden uns wünschen, dass Pflegeeltern sich als das sehen, was sie sind: Spezialisten, die die Pflegekinder am besten kennen. Da kann man schon mal auftrumpfen und verlangen, gehört und beachtet zu werden. Also nur Mut!
Das Gericht entscheidet 20. April 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Besuchskontakt, Familiengericht, Gericht, Gerichtssaal, Gesetzeslage, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswille, Kindeswohl, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Pflegekinderwesen, Richtertisch, therapeutische Behandlung, traumatherapeutisch, traumatisiert, Umgangskontakt, Urteil, Urteilsspruch, verurteilt
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Es ist manchmal nötig, dass Konflikte mit der Hilfe eines Gerichtes durch einen Urteilsspruch entschieden werden müssen. Pflegeeltern kennen sich meist damit aus, um ihre Pflegekinder zu schützen. Aber viele gerichtliche Auseinandersetzungen wären auch vermeidbar, wenn alle Seiten die Bereitschaft hätten, sich zu einigen.
Nachdem unsere Pflegekinder sich geweigert hatten, ihren Vater zu besuchen, war die Gegenseite nicht untätig. Es dauert nicht lange und wir haben eine Vorladung eines Berliner Familiengerichtes. Der Kindesvater versucht nun, sein Besuchsrecht einzuklagen.
Also machen wir uns erneut auf den Weg nach Berlin. Schwägerin Sarah hat sich bereit erklärt, mit zu fahren, um für die Kinder da zu sein. Vor dem Verhandlungstermin, der zum Glück erst gegen Mittag stattfindet, werden wir unsere Anwältin treffen, die uns vertreten soll. Sie kennt sich im Pflegekinderwesen aus.
“Papa, was ist das, ein Gericht?”, fragt Susann mich während der Autofahrt.
“Es ist ein Gebäude, das aus vielen Räumen besteht”, erkläre ich. “In jedem Raum sitzt ein Richter. Er lässt alle Leute, die etwas beobachtet haben oder in einem Streitfall etwas Wichtiges zu sagen haben, nacheinander in diesen Raum kommen und hört sich an, was sie zu sagen haben. Wenn er sich alles angehört hat, fällt er ein Urteil. Danach müssen sich dann alle richten.”
“Unser Vater ist damals verurteilt worden, wegen Mama”, bemerkt Jeannett. “Dann hat er eine Strafe bekommen.”
“Wird er jetzt wieder verurteilt?”, fragt Susann bange.
“Nein, das ist etwas anderes”, erkläre ich. “Die Richerin hört sich auch alles an. Sie wird mit euch alleine sprechen. Dann wird sie festlegen, wie alles weiter geht, also ob ihr euren Vater besuchen müsst.”
Nach stundenlanger Fahrt kommen wir an. Wie durch ein Wunder finden wir einen Parkplatz.In der Nähe befindet sich ein kleines Restaurant, in dem wir uns mit unserer Anwältin treffen.
“Ihr seid also Jeannett und Susann”, begrüßt sie die Kinder feundlich. Wir setzen uns und bestellen Kaffee und Schokolade für die Kinder.
“Ich kann verstehen, dass ihr euren Vater nicht alleine besuchen wollt”, unterstützt sie die Kinder. “Wir versuchen jetzt, dass ihr ihn auch nicht besuchen müsst, wenn ihr nicht wollt.”
“Müssen wir auch vor allen erklären, dass wir das nicht wollen?”, sorgt sich Jeannett. “Ich hab irgendwie Angst davor.”
Die Anwältin beruhigt die Kinder. “Nein, das müsst ihr nicht. Wir setzen uns alleine mit der Richterin in einen Raum und ihr könnt dann alles erzählen, wie ihr wollt. Niemand sonst wird dabei sein.”
Die Kinder blicken erleichtert.
Wir machen uns auf den Weg zum Gericht. Die Kinder sind beeindruckt von dem wuchtigen Portal und der riesigen Freitreppe, die in die Vorhalle führt. Eingang ist nur durch eine Sicherheitskontrolle möglich. Alle werden auf Metallgegenstände durchsucht und müssen ihre Taschen ausleeren.
Dann erklimmen wir die Treppe zu unserem Gerichtssaal in der ersten Etage. Vor dem Saal sitzen bereits der Kindesvater und sein Anwalt. Er würdigt weder uns noch die Kinder eines Blickes. Auch Frau Schilling ist bereits da. Sie begrüßt uns verhalten und emotionslos.
Nach ein paar Minuten ruft der Gerichtsdiener alle Beteiligten in den Gerichtssaal. Die Kinder bleiben mit Sarah draußen. Die Parteien nehmen an gegenüberliegend schräg zum Richtertisch ausgerichteten Tischen Platz. Frau Schilling weigert sich, sich an unseren Tisch zu setzen. Sie organisiert sich einen Stuhl und setzt sich hinter die Parteien, ganz an das Ende des Saales.
Der Anwalt des Kindesvaters formuliert seinen Antrag. Er will monatliches Besuchsrecht seiner Kinder im Haushalt des Kindesvaters und darüber hinaus in den Schulferien.
“Es geht nicht an, dass die Pflegeeltern die Kinder meines Mandanten ständig und gezielt dahingehend beeinflussen, sich Besuchskontakten zu verweigern”, beschuldigt er uns lautstark, begleitet von verächtlichen Blicken in unsere Richtung. “Mein Mandant hat das Recht auf Besuchskontakte und darauf, dass diese auch wirklich stattfinden und von den Pflegeeltern unterstützt werden. Statt dessen haben sie in einen Besuchskontakt eingegriffen und ihn eigenmächtig beendet.”
Mein Herz pocht bis zum Hals, ich setze an “Kei…”, als mich unsere Anwältin am Arm nimmt, um mich zu beruhigen. Dann beginnt sie in ruhigem Ton, zum Richtertisch zugewandt.
“Bei diesem Vorfall war es so, dass die Kinder ihre Pflegeeltern darum baten, abgeholt zu werden. Der Kindesvater war zu dem Zeitpunkt, als die Kinder meiner Mandantschaft die Tür öffnete, nicht zugegen und es war auch nicht absehbar, wann sich diese Situation ändern würde”, beschreibt sie. Die Richterin macht ein nachdenkliches Gesicht.
“Deshalb plädiere ich dafür, die Besuchskontakte bis auf Weiteres auszusetzen oder sie zumindest in Begleitung der Pflegeeltern stattfinden zu lassen.”
Der Kindesvater schäumt. “Nie, nie, dit wird nie passiern!” Sein Anwalt hat alle Mühe, ihn zu beruhigen.
“Welche Position vertritt das Jugendamt in dieser Sache?” erkundigt sich die Richterin.
“Wir sind immer darum bemüht, die Gesetzeslage umzusetzen”, nimmt Frau Schilling leise und scharf Stellung. “Wir erwarten von unseren Pflegeeltern, dass sie uns in diesem Bemühen folgen.”
“Und haben Sie die Kinder zu diesem Thema befragt?”, will die Richterin wissen.
“Es gab keinen Anlass”, gibt Frau Schilling zurück. “Wir hatten das Gesetz umzusetzen. Die Pflegeeltern waren dabei nicht sehr hilfreich.”
“Ist es nicht so, dass Sie versucht haben, die Kinder gegen ihren Willen und unter Anwendung von Gewalt zu einem Umgangskontakt zu zwingen?”, schaltet sich jetzt unsere Anwältin ein.
“Wir haben die Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen. Wenn die Pflegeeltern uns dabei nicht unterstützen, müssen wir die Kinder auf andere Weise motivieren und überzeugen”, beharrt Frau Schilling.
“Wie sah denn diese Überzeugung aus?”, erkundigt sich die Richterin.
“Ich habe versucht, gemeinsam mit einer Kollegin die Kinder dazu zu bewegen, in den Dienstwagen einzusteigen.”
“Was Ihnen nicht geglückt ist, weil sich die Kinder Ihren Griffen entwanden und sich in ihren Zimmern versteckten”, wirft unsere Anwältin ein.
Die Richterin bleibt für einige Sekunden nachdenklich.
“Dann werde ich jetzt die Kinder befragen”, entscheidet die Richterin. “Alle Parteien außer der Anwältin der Beklagten verlassen jetzt bitte den Raum.”
Nach 20 Minuten werden alle wieder herein gebeten.
“Meine Befragung hat ergeben”, beginnt die Richterin, “dass die Kinder zur Zeit sich nicht vorstellen können, Umgangskontakte im Haushalt des Kindesvaters stattfinden zu lassen, insbesondere nicht mit Übernachtungen. Sie wollen, das haben sie ausdrücklich betont, diese Entscheidung nicht als Angriff auf ihren Vater gewertet wissen, sondern können sich anders gestaltete Kontakte durchaus vorstellen.”
Sie wendet sich an den Kindesvater. “Ich denke, Sie haben da noch etwas zu verbessern, was die kindgerechte Ausgestaltung ihres Haushaltes angeht und auch ihr Verhalten bei Umgangskontakten in Ihrem Haushalt stärker auf die Kinder abzustimmen.”
Und uns zugewendet: “Für Sie als Pflegeeltern bedeutet das, Umgangskontakte zuzulassen und aktiv mitzugestalten. Das wird in Zukunft Ihre Aufgabe sein.”
Dann folgt der Spruch.
“Das Gericht sieht die Wahrung des Kindeswohls in dem vorliegenden Fall als übergeordnetes Prinzip an. Der Wille der Kinder ist klar zu Ausdruck gekommen, aber auch die Rechte des Klägers sind in angemessenem Maße zu berücksichtigen. Deshalb sieht das Gericht Übernachtungsbesuche der Kinder als zur Zeit nicht durchführbar und sinnvoll an. Es gibt dem Jugendamt auf, Umgangskontakte so zu gestalten, dass der Kindeswille Berücksichtigung findet und die Pflegeeltern angemessen mit einzubeziehen. Angesichts der jetzt zugespitzten Situation hält das Gericht eine Aussetzung der Umgangskontakte für mindestens ein halbes Jahr für erforderlich. Danach können Umgangskontakte sukzessive aufgebaut werden. Sollten die Kinder sich Umgangskontakte wünschen, so ist ihrem Wunsch in angemessener Weise nachzukommen. Ich schließe hiermit die Sitzung.”
Die Türen werden geöffnet, die Beteiligten verlassen den Raum. Der Kindesvater stürzt mit seinem Anwalt aus dem Gebäude, ohne von uns oder seinen Kindern Notiz zu nehmen, geschweige denn sich zu verabschieden.
“Das ist doch ein gutes Ergebnis”, muntert uns unsere Anwältin auf. “Das Jugendamt hat konkrete Auflagen bekommen und der Umgang ist erst einmal vom Tisch. Ich glaube, wir können zufrieden sein.”
Ist dieser Urteilsspruch wirklich ein gutes Ergebnis? sicher, wir haben eine Schonfrist bekommen. Aber tatsächlich sind unsere Kinder durch ihren leiblichen Vater stark traumatisiert worden. Die Wiederbegegnung mit ihm in der Vergangenheit und der Zukunft wird die Wunden immer wieder aufreißen. Eine traumatherapeutische Begleitung halten wir für unumgänglich. Auch der Kindesvater müsste als Auflage bekommen, sich in therapeutische Behandlung zu begeben, um seine Schuld anzuerkennen und aufzuarbeiten. Statt dessen ist der der Ansicht, er hätte die Strafe verbüßt und nun sei alles wieder in Ordnung. Einen Einstellung, die den Kindern nur Schaden zufügen kann.
Gewiss, das Ergebnis hätte schlimmer ausfallen können. Das Gericht hätte Umgangskontakte anordnen können, ohne Rücksicht auf die Folgen, und wir wären gezwungen gewesen, diese zu unterstützen. Das ist uns erspart geblieben.
Nach diesem anstrengenden Nachmittag müssen wir uns und den Kindern etwas Gutes tun. Wir suchen uns eine Eisdiele am Stadtrand und lassen es uns gut gehen.
“Ich bin froh darüber, dass wir jetzt nicht mehr nach Berlin fahren müssen”, zeigt Jeannett ihre Erleichterung. “Ihr seid unsere Eltern. Und so soll es auch bleiben. Wenn wir wollen, können wir unseren Vater besuchen. Das ist doch gut.”
Die Kinder kuscheln sich an uns. Später im Auto während der Rückfahrt schlafen beide friedlich auf ihren Sitzen.
Jugendamtsschelte 2. April 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: alkohol, amtsseitig, Aufsicht, Heiligenschein, Interessen, Jugendamt, Kindesentführung, Kindesvater, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, rauch, Sachbearbeiterin, Sorgerecht, traumatisierte Pflegekinder, Tränen, Umgangskontakt, Unmensch, unparteiisch, Unrecht, verängstigt, vernachlässigt, vor Ort
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Uns scheint, als wären Pflegeeltern traumatisierter Pflegekinder nichts weiter als der verlängerte Arm des Jugendamtes. Was das Amt befiehlt, muss ausgeführt werden, koste es, was es wolle, auch das Wohl der Pflegekinder.
Frau Schilling, die Jugendamts-Sachbearbeiterin, hat uns zu einem Termin vorgeladen.
“Sie haben sich völlig ins Unrecht gesetzt”, kommentiert sie unverblümt unser Handeln anlässlich des Umgangskontaktes beim Kindesvater in Berlin. “Ihr Verhalten war unbegründet und unprofessionell.”
“Ich kann nicht erkennen, dass wir in irgend einer Weise etwas Unrechtes getan hätten”, schieße ich zurück. “Die Kinder waren in einem vernachlässigten Haushalt, kein Erwachsener war da, es stank nach Rauch und Alkohol. die Kinder waren verängstigt und haben uns um Hilfe gebeten. Was hätten wir tun sollen?”
“Sie hätten die Kinder beruhigen müssen, ihnen Mut zusprechen, sie von der Notwendigkeit des Besuches überzeugen müssen. Statt dessen haben Sie ihre Furcht noch bestärkt, den Papa in das Licht eines unfähigen, vernachlässigenden Unmenschen gesetzt.”
“Das ist er auch. Er ist der jenige, der die Kinder jahrelang traumatisiert hat”, begründe ich.
“Sie haben völlig überreagiert”, wirft uns die Sachbearbeiterin vor.
“Sie hätten das mal sehen müssen”, schaltet sich Ruth nun ein, “die Kleidung überall verstreut, die Kinder verstört und ohne Aufsicht in der Wohnung, die Bier- und Schnapsflaschen und -gläser, wir konnten die Kinder dort nicht lassen!”
“Als ich neulich beim Hausbesuch bei Ihnen war”, gibt sie leise, aber scharf zurück, “habe ich da bei Ihnen nicht auch eine Weinflasche im Wohnzimmer gesehen? Und rauchen tun sie doch auch?”
“Aber doch nicht im Haus!”, ereifert sich Ruth.
“Sie sollten andere nicht verurteilen”, belehrt uns Frau Schilling. “Das wird schon alles. Der Papa bemüht sich, sein Leben in den Griff zu bekommen. Wir müssen ihm bloß eine Chance geben.”
Ein Moment Stille.
“Sie haben sich ins Unrecht gesetzt”, hebt sie wieder an. “Das kann Ihnen als Kindesentführung ausgelegt werden. Zumindest haben Sie es nicht geschafft, diesen Besuchskontakt so zu gestalten, wie man das von Ihnen als Pflegeeltern erwartet. Sie haben versagt. Damit haben Sie auch unserem Amt geschadet.”
“Das ist doch wohl…”, beginnt Ruth sich zu ereifern.
“Komm, es ist zwecklos”, versuche ich Ruth zu beruhigen.
“Sie brauchen sich gar nicht aufzuregen”, wendet sich Frau Schilling an Ruth, “der Papa hat das Sorgerecht. Er kann bestimmen und er hat das Recht auf uneingeschränkten Umgang.”
Es hat keinen Zweck, zu argumentieren. Sie sitzt am lägeren Hebel. Das lässt sie uns jetzt spüren.
“Ich muss Ihnen sagen, dass es ab jetzt keinen Umgang mehr geben wird, an dem Sie teilnehmen”, kündigt sie uns an. “Wir werden das jetzt amtsseitig regeln. In vier Wochen ist der nächste Umgang. An diesem Termin werden wir die Kinder bei Ihnen abholen und zum Zug bringen.”
Ruth wischt sich die Tränen aus dem Gesicht. In mir kocht es. Ich ahne Schreckliches. Was sind das für Menschen, die nicht erkennen, wenn es Kindern schlecht geht, die nichts wahr haben wollen, die stattdessen die jenigen, die alles für diese geschundenen Kreaturen tun, auch noch dafür kritisieren und beschimpfen? Dürfen Pflegeeltern nicht auch mal ganz normale Menschen sein? Müssen sie sein wie die Heiligen, die keine Gewohnheiten haben, keinen eigenen Lebensstil? Unangreifbar, immer einen Heiligenschein tragend?
Ich gebe zu, wir sind nicht unparteiisch, wie es das Jugendamt von uns verlangt. Wir sind Partei, vertreten die Interessen unserer Pflegekinder. Mit dieser Tatsache kommt Frau Schilling nicht klar.
Wir sind traurig, entsetzt, wütend. Wir wissen nicht, wo das alles hinführen soll. Und wir ahnen Schreckliches. Wenn wir nicht vor Ort sind, wer soll den Kindern helfen, wenn es ihnen schlecht geht?
Chaotischer Besuchskontakt 31. März 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Besuchskontakt, Flehen, Hinterhof, Jugendamt, Kindesvater, Kompromiss, lallend, leibliche Eltern, normaler Menschenverstand, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Retraumatisierung, Sachbearbeiterin, Seitenflügel, traumatisierte Pflegekinder, Umgangskontakte, Verunsicherung, verzweifelt, Zigarettenrauch
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Wer schützt traumatisierte Pflegekinder, wenn nicht ihre Pflegeeltern? Sie haben die Aufgabe, ihre ihnen anvertrauten Kinder vor Retraumatisierungen, Mobbing und schlechten Einflüssen zu schützen, das ist unsere Meinung und Grundlage für unser Handeln. Manchmal, so scheint es, muss man sie auch vor dem Jugendamt und ihren leiblichen Eltern schützen.
Wieder ruft Frau Schilling, unsere Jugendamts-Sachbearbeiterin an. Sie will sich nach dem Verlauf des Umgangskontaktes, der kürzlich stattgefunden hat, erkundigen. Ich berichte über unsere Erfahrungen und unsere Vorbehalte gegen weitere Umgangskontakte. Aber Frau Schilling bleibt unbeeindruckt.
“Wir müssen auf Besuchskontakten einmal im Monat bestehen”, lautet ihre unumstößliche Anweisung. “Am besten am ersten Wochenende eines jeden Monats. Es wird eine Übernachtung geben.”
Ich weiß, dass ich mich nicht wehren kann, wenn ich nicht will, dass die Kinder vom Jugendamt abgeholt werden. Also versuche ich einen Kompromiss.
“Wir möchten den Kindern doch ermöglichen, dass sie sich an die neue Situation gewöhnen”, argumentiere ich. “Wir wären bereit, sie zum Besuchskontakt zu bringen und auch wieder abzuholen.”
“Aber der Papa wohnt in Berlin”, wendet Frau Schilling ein. “Wir würden die Fahrtkosten übernehmen, aber keine Übernachtungskosten.”
Na immerhin. Alles andere kriegen wir auch schon hin. Es gibt keine andere Möglichkeit und wir werden die Kinder keinesfalls auf die Bahn setzen und zwei lange Tage darauf warten, was sich zuträgt. Wir wollen vor Ort sein.
Es ist ein schöner Samstag im April. Wir haben den Kindern gesagt, dass wir nach Berlin fahren und sie bei ihrem leiblichen Vater übernachten werden. Wir haben ihnen auch gesagt, dass wir in der Nähe sind und sie mit einem Handy ausgestattet. Darauf sind sie besonders stolz. Unsere Handynummern haben wir eingespeichert. Für uns ist es wie eine generalstabsmäßig geplante Aktion. Für die Kinder ist es nur ein weiterer Ausflug. Aber sie wissen, dass wir in der Nähe sind und sie uns jederzeit erreichen können.
Nach fast dreistündiger Fahrt treffen wir in Berlin ein. Unser Navi führt uns über großzügige, alleeartige Straßen nach Neukölln, wo der Kindesvater wohnt. Unweit des S-Bahnhofes Neukölln biegen wir nach links in die Zeitzer Straße, rechts in die Braunschwieger Straße und gleich danach wieder nach links in die Richardstraße ein. Wenige Bäume stehen am Straßenrand, große, alte Mietshäuser machen die Straße zur Schlucht. Parkplätze gibt es kaum. Wir finden den Namen des Kindesvaters an einem Klingelbrett. “Seitenflügel links” ist es überschrieben.
“Ja” tönt eine Männerstimme aus der Wechselsprechanlage. “Die Pflegeeltern mit Jeannett und Susann”, kündige ich an. Der Summer ertönt. Wir drücken gegen die schwere hölzerne Tür. Den Kindern steht die Verunsicherung ins Gesicht geschrieben. Sie tragen jede ein Köfferchen. Wir passieren eine Toreinfahrt, die uns in einen tristen Hinterhof führt. Rechts und links des Hofes stehen weitere, große Wohnhäuser.
Die Tür zum Treppenhaus lässt sich schwer öffnen. Die Briefkästen sind verklebt, aufgebrochen, manche namenlos, einige voller Werbezeitschriften und Briefen. Wir erklimmen die Treppe bis ins zweite Geschoss. Es riecht nach Essen und Zigarettenrauch. Laute Musik tönt aus den Wohnungen, eine Mischung orientalischer und deutschtümelnder Schlagerklänge.
Die Klingel mit dem Namensschild des Kindesvaters funktioniert nicht. Wir klopfen. Er öffnet.
“Ah, det is aber schön, dit ihr da seid”, begrüßt er die Kinder, uns keines Blickes würdigend. “Denn kommt ma rin. Et jibt Kakau und Kekse.”
Wir müssen leider draußen warten.
Also schleichen wir uns nach draußen auf die Straße. “Komm”, sage ich zu Ruth, “lass uns mal die Gegend ansehen.” Wir biegen nach rechts in die Straße ab. Vor uns öffnet sich ein Platz, mit Bänken und typisch Berliner Schwengelpumpe. Kinder tollen auf dem kleinen Spielplatz herum. Menschen, deren Bekanntschaft ich lieber nicht machen möchte, sitzen auf den Bänken, Bierflaschen und Zigaretten in den Händen, laut diskutierend, manchmal blökend wie die Schafe. Südländisch gekleidete Frauen mit Kopftüchern schieben ihr Kinderwagen vorbei, im Gefolge eine Horde von Kindern. Es ist so fremd. So unwirklich. Wie sollen unsere Kinder damit klar kommen?
Nachdem wir den Platz mit einigen freundlichen Restaurants umrundet haben, voller neuer Eindrücke, beschließen wir, noch etwas fürs Abendessen einzukaufen und lassen uns von unserem Navi zu unserem Hotel führen, in dem wir ein Familienzimmer gebucht haben. Es liegt südlich außerhalb der Stadt, in einem Gewerbegebiet nahe des südlichen Berliner Ringes. Eines dieser Hotels, in das man selbst mit der Kreditkarte eincheckt. Wir machen es uns gemütlich und erwarten einen geruhsamen Abend mit Kartenspiel und Abendspaziergang.
Es ist Mitternacht. Wir machen uns langsam bettffertig. Da klingelt mein Handy. Es ist Jeannett.
“Papa, hol uns hier raus. Niemand ist hier, überall laute Musik, unser Vater und seine Frau sind nicht da, überall stinkt es. Kommst du uns abholen? Bitte!!!” Sie klingt richtig verzweifelt. Wir müssen reagieren.
“Wir kommen. Ruf uns an, wenn dein Vater wieder da ist.”
In die Sachen, ins Auto, mit Tempo durch die nächtlichen Straßen, in die noch sehr belebte Richardstraße. Kein Anruf. Wir rufen das Handy der Kinder an.
“Wo seid ihr?” erkundigt sie sich.
“Vor der Tür.”
“Ich lass euch rein.” Der Summer summt, wir durchmessen den Hinterhof, hetzen die Treppen hinauf. Jeannett steht in der geöffneten Tür, weicht nach hinten aus. Wir betreten die Wohnung. Bier- und Schnapsflaschen stehen herum, die Luft ist geschwängert von Alkohol- und Nikotingeruch. Auf dem abgewetzten Sofa und dem Boden liegen Kleidungsstücke verstreut. In einem anderen Zimmer stehen zwei kleinere Betten für die Kinder, kaum benutzt. Susann sitzt auf dem Sofa und hustet asthmatisch.
“Komm, Susann”, befiehlt Jeannett ihrer Schwester, “pack deine Sachen zusammen. Laß uns gehen.
Ich blicke Ruth an. “Können wir das machen?”, frage ich sie. “Wir müssen”, gibt sie zurück. “Hier können die Kinder nicht bleiben.”
Die Kinder verlassen die Wohnung, wir ziehen die Tür hinter uns zu. Alles schnell schnell, durch den Hinterhof, zur Haustür hinaus und ins Auto.
“Bin ich froh, dass wir da weg sind”, seufzt Jeannett. Susann ist bereits eingeschlafen. Ab und zu hustet sie.
Im Hotel geht alles schnell: Zähne putzen, bettfertig machen, rein ins Bett.
Da fällt mir etwas ein. “Jeannett, hast du die Telefonnummer deines Vaters eingespeichert?”
“Ja”, antwortet sie, “nimm mein Telefon.”
Ich rufe die Nummer und schalte auf laut.
“Ja”, meldet sich eine Männerstimme.
“Wir haben die Kinder abgeholt”, sage ich bestimmt. “Niemand war in der Wohnung und sie haben sich gefürchtet. Ich glaube, das ist besser so.”
“”Wat ham se?”, fragt die Stimme lallend. Ein Moment ist Ruhe. Dann ist es, als ob das Telefon explodieren will.
“Dit hat Folgen, dit sach ick Sie, dit hat Folgen!”, brüllt es aus dem Hörer. Dann klick. Aufgelegt.
“Was meint er denn?”, fragt Jeannett ängstlich. “Nichts Schlimmes, meine Kleine”, beruhige ich sie. “Solange wir bei euch sind, kann nichts passieren.”
Die Nacht wird unruhig. Immer wieder werfen sich die Kinder im Bett hin und her, sie stöhnen, Susann weint manchmal leise. Lange dauert es, bis sie Ruhe finden.
Als wir am nächsten Morgen erwachen, ist die Stimmung gedrückt, auch wenn wir uns ein schönes Frühstück machen. Wir beschließen, nach dem Frühstück nach Hause zu fahren. Einige Male müssen wir anhalten, um den Kindern Gelegenheit zu geben, sich auszutoben und auf andere Gedanken zu kommen. Für uns bedeutet es, am Montag Frau Schilling anzurufen und ihr über diesen chaotischen Besuchstermin Bericht zu erstatten. Wir wissen nicht, wie sie es aufnehmen wird.
Wieder kommen uns Zweifel. Haben wir richtig gehandelt? Hätten wir das tun dürfen?
Haben wir uns ins Unrecht gesetzt? aber wir haben doch nur etwas getan, das jeder Mensch mit normalem Menschenverstand auch getan hätte. Wir können die Kinder nicht leiden lassen. Wir können sie nicht auf sich selbst gestellt lassen. Wir konnten ihrem Flehen nicht widerstehen.
Wie kann man Kindern so etwas antun! Wie kann das Jugendamt es zulassen, dass es zu solchen Situationen kommt? Haben sie es sich nicht denken können, wie wir es uns auch gedacht haben? Es ist einfach nur unfassbar.
Versuch missglückt 29. März 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Abstammung, Besuchskontakt, Digitalkamera, emotionale Regung, Grill, Herkunft, Jugendamt, Kindesvater, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Umgang, Wohlergehen
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Pflegeeltern begeben sich manchmal in Situationen und lernen Menschen kennen, mit denen sie eigentlich nie etwas zu tun haben wollten. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass die leiblichen Eltern nicht die selbe Herkunft haben und in der selben Umgebung leben wie die Pflegeeltern. Sonst wären ihre Kinder nicht zu Pflegekindern geworden.
Heute ist Besuchskontakt. Wir haben uns mit dem Vater unserer beiden im Park auf dem Grillplatz verabredet. Er kommt eine halbe Stunde zu spät. Für unsere Kinder ist es ein ganz normaler Ausflug, auch, wenn sie wissen, dass sie ihren Vater wieder sehen werden. Sie fühlen sich geborgen in unserer Anwesenheit. Deshalb macht ihnen die Verspätung nichts aus.
Heran schlurft ein Mann, offensichtlich gezeichnet, blaß, mit rotem Kugelkopf, weniger von seinem Schmerbauch vom letzten Mal. Das Cabriofahren hat er wohl aufgeben müssen.
“Tach” begrüßt er uns kurz. Er versucht, seine Töchter zu sich heran zu ziehen. Die wehren sich vorsichtig.
“Wie jeht´s in der Schule?”, fragt er.
“Gut”, antwortet Jeannett. Susann ist sich nicht sicher, was sie aus der Situation machen soll.
“Papa ist ooch zur Schule jejangen, als er im Knast war”, plaudert er aus dem Nähkästchen. “War Scheiße, hat nischt jebracht.”
Dann sieht er sich um, als suche er etwas. Er zieht eine Zigarette aus der Tasche und zündet sie an, bläst den Rauch hinaus.
“Ick jeh mal ´n Moment, wat zu trinken koofen. Hab ziemlichen Durscht.” Dann macht er sich auf zu dem kleinen Kiosk am Rande des Parks.
Wir stellen den mitgebrachten Grill auf, entfachen die Kohle. Die Nackensteaks werden auf das Rost getan und beginnen zu duften.
Da kommt der Kindesvater zurück getrottet, in der Hand eine Bierflasche. Ruth versorgt die Kinder mit Saft. Die Kinder sind auf dem in Sichtweite befindlichen Spielplatz und amüsieren sich.
“Riecht ja schon jut”, bemerkt der Kindesvater. Seine Augen sind rot unterlaufen.
Schließlich kommen die Kinder zurück. Jeder bekommt ein Brötchen, aufgeschnitten, mit dem Nackensteak darin. Wir sitzen auf den Parkbänken.
Plötzlich springt der Kindesvater auf. In seiner Hand hält er eine Digitalkamera. Er fotografiert seine Töchter beim Essen.
“Stellt euch doch mal zusammen”, befielt er, “ick will ja ooch ma ´n paar bilder ham von euch. Seid ja schließlich meine Töchter.”
Die Kinder stehen auf, fassen sich an die Hände, grinsen. So wie damals im Heim, als wir sie das erste Mal besuchten. Es scheint die “Du-bist-fremd-tu-uns-nichts-wir-halten-zusammen”-Pose zu sein.
Nach einem weiteren Nackensteak, ein paar Bierflaschen und etliche Zigaretten später verabschiedet sich der Kindesvater.
“Ick muss jehn, sonst schaff ick den Zuch nicht, denn muss ick so weit loofen”, erklärt er. Und schlurft zurück zum Bahnhof.
Was war das nun? Will dieser Mann, der zu jeder emotionalen Regung unfähig ist, der nur Bier und Zigaretten kennt und sich an unserem Grillgut gütlich getan hat, die Kinder haben? Was will er mit ihnen anfangen? Die einzige Verbindung, die er zu seinen Kindern hat, ist die Abstammung. Für das Wohlergehen hat er bisher nicht viel getan, im Gegenteil.
Wir wissen nicht, wie das weiter gehen soll. Einen Besuch beider Kinder mit Übernachtung in seiner Wohnung finden wir nicht nur verantwortungslos, sondern gefährlich. Wir befürchten das Schlimmste. Aber es ist ja bekannt, dass Jugendämter Entwicklungen so weit treiben oder treiben lassen, bis Kinder zu Schaden kommen. Es würde uns das Herz brechen.
Versuchs-Besuch 26. März 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Besuchskontakt, Jugendamt, Kindesvater, Kompromiss, kooperativ, leibliche Eltern, Obhut, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, professionell, Täter, traumatisierte Pflegekinder, Umgangskontakt, Verniedlichung
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Pflegeeltern werden oft zu etwas gezwungen, was sie ihren Pflegekindern nie antun würden. Zwar haben die leiblichen Eltern das Recht, ihre Kinder zu sehen, aber ist es richtig, die Kinder dazu zu zwingen? Sollten sie nicht lieber die Möglichkeit haben, in Ruhe und einer sicheren Umgebung aufzuwachsen?
Frau Schilling, unsere Sachbearbeiterin vom Jugendamt, scheint nicht der Ansicht zu sein. Sie bittet uns zu einem persönlichen Gespräch in ihren Diensträumen.
“Wie Sie wissen, möchte der leibliche Papa Besuchskontakte”, beginnt sie. “Ich schlage vor, dass sie am Freitag in zwei Wochen mit dem Zug nach Berlin fahren. Dort wohnt der Papa jetzt.”
Wir fallen vor Entsetzen fast von unseren Stühlen. Ruth errötet vor Wut. Sie ist sprachlos. Ich fasse mich zuerst.
“Wie stellen Sie sich denn das vor?”, bemühe ich mich so ruhig wie möglich zu bleiben. “Der Kindesvater ist doch völlig fremd für die beiden. Es ist eine völlig neue Umgebung. Das können die Kinder doch nie verkraften.”
“Das dort zuständige Jugendamt hat schon die Wohnverhältnisse überprüft”, fährt Frau Schilling fort, “alles ist in Ordnung, der Papa wohnt jetzt mit einer Lebensgefährtin in einer größeren Wohnung und es gibt genug Platz für die beiden Kinder.”
“Dazu können wir nie und nimmer zustimmen”, ereifert sich Ruth nun laut. “Was haben Sie eigentlich vor, den Kindern anzutun? Haben Sie denn kein bisschen Gefühl im Leib?”
Frau Schilling wird nervös, versucht aber äußerlich Ruhe zu zeigen.
“Da haben wir keine Wahl. Wenn Sie sich nicht kooperativ und professionell zeigen, müssen wir die Kinder in Obhut nehmen”, macht sie scharf und unumwunden deutlich.
Das ist eine eindeutige Drohung gegen uns, zu Lasten der Kinder, die in diesem Spiel offensichtlich gar nicht vorkommen. Also versuche ich einen Kompromiss zu erreichen.
“Wie wäre es”, wende ich ein, “wenn wir die Besuche erst einmal anbahnen? Das wäre für alle Parteien wohl das Beste. Wir wären bereit, den ersten Besuchskontakt hier stattfinden zu lassen. Wie es dann weiter geht, müsste man sehen.”
Frau Schilling entspannt sich. “Das wäre eine Idee. Wären Sie dann bereit, den Umgangskontakt zu begleiten?”
“Natürlich!”, bekräftigt Ruth. “Das ist eine gute Möglichkeit.”
“Dann sage ich dem Papa, dass er am nächsten Wochenende herkommt”, stimmt Frau Schilling zu. “Wie wäre es denn, wenn er zu Ihnen nach Hause kommt?”
Wir sehen uns gegenseitig an. Ein Blick, ein Gedanke.
“Das halten wir für keine gute Idee”, wende ich vorsichtig ein. “Wie wäre es denn mit einem Besuch auf dem Grillplatz im Park?”
“Das ist in Ordnung”. kommentiert Frau Schilling. “Ich werde es dem Papa mitteilen.”
“Allerdings müsste der Papa ja mit dem Zug kommen. Er müsste auch wieder rechtzeitig wegfahren, damit er rechtzeitig zu Hause ist”, gibt sie zu bedenken. “Sprechen Sie das mit ihm ab? Ich sage ihm, er soll sie anrufen.”
Wir stimmen allem zu, was einen Besuch in Berlin hinauszögert und worübe wir die Kontrolle haben. So haben wir eine Lösung erreicht, die unseren Kindern nicht allzu viel Schaden zufügt. Die weitere Entwicklung muss abgewartet werden.
Es ist uns unverständlich, dass das Jugendamt nichts tut, um uns zu helfen, aber alles, damit die leiblichen Eltern zu ihrem Recht kommen. Schon allein diese andauernde Verniedlichung des Täters als wäre er der liebende, von den Kindern geliebte Papa! Wir sind entsetzt darüber, dass unsere traumatisierten Kinder gar keine Rolle dabei spielen und niemand sich darum kümmert, wie es ihnen dabei geht. Warum müssen ihre Leiden so verlängert und verschlimmert werden, nur weil der Kindesvater seine Macht ausspielen will und deshalb auf seinem Recht beharrt?
Warum sind wir die jenigen, die nach professionellen Lösungen suchen müssen, die den Kindern möglichst wenig schaden und sie umsetzen sollen? Es ist eigentlich nicht unsere Aufgabe. Aber wir können nicht mit ansehen, wie das Leben unserer Kinder gegen die Wand gefahren wird. Wir sind Teil dieses grausamen Spiels, ob wir wollen oder nicht.
Bedrohliche Besuche 19. März 2012
Posted by lehrergehrke in Allgemein.Tags: Angst, Besuchskontakt, Gefängnis, Gesetzeslage, Herkunftsfamilie, Jugendamt, Jugendamtssachbearbeiterin, Justizvollzugsanstalt, Kindesvater, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Professionalität, Rückführung, traumatisiert, traumatisierte Pflegekinder, triggern, Umgangskontakte, unkooperativ, Verantwortung, Vernachlässigung
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Pflegeeltern sind verpflichtet, ihren Pflegekindern zu ermöglichen, Kontakt zu ihren leiblichen Eltern zu haben. Das ist gesetzlich festgehalten. Sie dürfen Kontakt haben, aber die Herkunftseltern müssen Kontakte wahrnehmen, wenn ihre Kinder diese wünschen.
Wir hatten bisher “Glück”. Zwar gab es mitunter Briefe des leiblichen Vaters aus dem Gefängnis, die wir den Kindern vorlasen, vorausgesetzt, sie waren ihrem Entwicklungsstand entsprechend für ihre Ohren geeignet. Auch hatten wir einige begleitete Umgangskontakte in den Räumlichkeiten des Jugendamtes. Jedes Mal mussten wir danach daran arbeiten, ihnen die Angst und die Verwirrtheit zu nehmen, die sich durch diese Kontakte einstellten. Aber im Großen und Ganzen war ihnen der Vater fremd; er kam wie aus einer anderen Welt. Die Mutter tauchte nicht auf und blieb verschollen. Nur selten kam es vor, dass Susann sich sehnte: “Ich würde so gerne wissen, wer meine Mama ist. Alle anderen haben eine richtige Mama, nur ich nicht.”
“Deine Mama ist nicht mehr da”, versuchten wir sie dann zu beruhigen, “Wir wissen ach nicht, wo sie ist. Keiner weiß das.”
Jetzt aber wird es ernst. Frau Schilling vom Jugendamt ruft mich an.
“Sie wissen vielleicht”, tastet sie sich vor, “dass der Papa Ihrer Pflegekinder wegen guter Führung aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden ist. Er wohnt jetzt in Neustadt in Bayern. Er hat natürlich das Recht, seine Kinder zu sehen. Dieses Recht hat er uns gegenüber schon geltend gemacht. Ich möchte Sie bitten, sich Gedanken darüber zu machen, wie diese Umgangskontakte umgesetzt werden können.”
Ich bin schockiert. Was ich an dieser Sachbearbeiterin so unglaublich unhöflich und unkooperativ finde, ist, wie sie mit der Tür ins Haus fällt, wie sie uns so einfach vor vollendete Tatsachen stellt, ohne uns nur die Spur einer Möglichkeit zu geben, uns mit ihre Forderungen auseinander zu setzen.
“Frau Schilling”, erwidere ich, nachdem ich mich wieder gesammelt habe, “Sie wissen doch genau so gut wie wir, was es für die Kinder bedeutet, wieder Kontakt zu ihrem Vater zu haben, der sie so stark traumatisiert hat und der an ihrem ganzen Unglück die Schuld trägt. Sie wissen, dass es beiden körperlich und seelisch sehr schlecht geht, wenn sie Kontakt zu ihm haben. Haben Sie das alles mit in Ihre Entscheidung mit einbezogen?”
“Da gibt es gar nichts mit einzubeziehen”, wehrt sie sich mit scharfem Ton, “Das ist die Gesetzeslage. Daran müssen wir uns halten. Auch Sie müssen sich daran halten. Wir werden das Recht des Vaters in jedem Falle durchsetzen. Und wir verlangen selbstverständlich Ihre Kooperation.”
“Aber wenn es den Kindern doch aber schadtet! Übernehmen Sie die Verantwortung für die Schäden, die entstehen können?”, versuche ich zu argumentieren.
“So ist das Gesetz”, beharrt sie. “Außerdem ist es auch aus Sicht von Psychologen und Therapeuten nicht unüblich und trägt zur Heilung des Traumas bei, wenn die Kinder ihre Herkunftsfamilie wiedersehen und zu ihnen wieder eine Beziehung aufbauen. Schließlich ist es der leibliche Vater. Wer sagt Ihnen, dass es den Kindern schadet? Seien Sie froh, dass er nicht gleich die Rückführung beantragt hat. Ich muss von Ihnen da jetzt Professionalität verlangen.”
“Darüber möchte ich aber erst noch einmal richtig nachdenken und mit meiner Frau sprechen”, versuche ich Zeit zu gewinnen.
“Nehmen sie es zur Kenntnis: Es gibt keine Alternative!”, erklärt sie und fordert ultimativ: “Ich rufe Sie übermorgen wieder an. Dann muss ich von Ihnen eine Vorstellung dazu haben, wann und wie wir die Umgangskontakte stattfinden.”
So ist das also. Es geht um das Recht der leiblichen Eltern, das Kindeswohl spielt keine Rolle. Es wird von den traumatisierten Kindern verlangt, ihrem Peiniger auch noch entgegen zu treten, mit ihm Zeit zu verbringen. Wo wir doch schon aus den bisherigen Besuchskontakten wissen, dass der Kindesvater mit seinen Töchtern nichts anzufangen weiß. Die ganze ehemalige Situation wird wieder erstehen, wie damals. Nicht auszudenken, wenn die damaligen Verletzungen, die Todesangst, sie Vernachlässigung unberechenbares Verhalten bei den Kindern, aber auch beim Kindesvater triggert.
Da hat diese Jugendamtssachbearbeiterin die Stirn, die Verantwortung für die Durchführung der Kontakte uns aufzubürden. Sie verlangt von uns Verständnis für eine verstaubte, durch nichts begründete Konfrontationstherapie. Sie appelliert an unsere “Professionalität”, die nichts anderes bedeutet, als dass wir emotionslos das tun und zu unterstützen, was das Jugendamt von uns verlangt. Und das alles auf dem Hintergrund, dass das Jugendamt um Himmels Willen keinen Ärger mit dem Kindesvater bekommen will. Unterstützung für die traumatisierten Pflegekinder und deren Pflegeeltern sieht ganz anders aus.
Als ich das alles Ruth erzähle, ist sie außer sich vor Wut und Hilflosigkeit. Aber es wird uns nichts anderes bleiben als uns darauf einzulassen und das Schlimmste zu verhindern.
So wollen wir arbeiten! 24. Februar 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Übertragung, Besuchskontakt, Bindung, Familienrichter, heilende beziehung, Herkunftsfamilie, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswohl, Loyalitätskonflikt, Oliver Hardenberg, Opferentschädigungsgesetz, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, traumatisiert, traumatisierte Pflegekinder, Vertrauen
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Alle Pflegeeltern sollten sich zu irgend einem Zeitpunkt darüber klar werden, auf welcher Grundlage sie für ihre Pflegekinder da sein wollen. Meist passiert das immer erst dann, wenn sich vielfältige Probleme einstellen: Mit dem Verhalten der Kinder, mit dem Jugendamt, mit den Therapeuten. Dennoch haben wir sie ganz klar formuliert:
Grundlagen für die erfolgreiche Pflege zum Wohl unserer Pflegekinder
- Wir müssen davon ausgehen, dass beide traumatisiert sind. Die einschlägige Fachliteratur beschreibt als traumatische Erfahrung den Zustand, dass „von Eltern die elementarsten Bedürfnisse des Kindes nicht wahrgenommen und respektiert (wurden) und wenn das Kind von seinen Eltern überwältigt wird und sie dadurch als Schutzobjekt verliert.“
- In diesem Sinne sind beide Pflegekinder mehrfach traumatischen Erfahrungen ausgesetzt gewesen, die in der Anwesenheit zum Zeitpunkt einer Straftat im Elternhaus gipfelten.
- Insofern verfolgen wir das Ziel, für die Kinder nicht nur pflegerisch tätig zu sein, sondern auch als Ersatz für die Rolle der Eltern zu fungieren.
- Es ist uns bewußt, dass es sich dabei um einen langen Prozess handelt. Wir sind uns ebenso bewußt, dass traumatisierende Eltern von ihren Kindern idealisiert werden, um den Konflikt zwischen Bindung an den Kindesvater und durch traumatisierende Eltern ausgehender als existenziell erlebter Bedrohung auszuhalten. (Vgl. Beitrag von Hardenberg, O., in der Tagumgsdukumentation der 16. Jahrestagung der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 30.5.2005 in Magdeburg)
- In diesem Zusammenhang vertreten wir die Interessen und das Wohl der Kinder. Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, die Interessen der leiblichen Eltern zu vertreten und diese „’gut zu machen’ und die Realität vor den Kindern (und vor dem Kindesvater!, Anm. d. Autoren) zu leugnen.“ (Hardenberg, O., a.a.O.)
- Wie Hardenberg (a.a.O.) beschreibt, wird der Aufarbeitungsprozess eines traumatisierten Pflegekindes in der Pflegefamilie durch Besuchskontakte mit leiblichen Eltern „in unverantwortlicher Weise gestört“ und eine kritische Distanzierung vom traumatisierenden Erwachsenen kaum möglich. Nach Hardenberg kommen Besuchskontakte „fast einer Retraumatisierung des Kindes gleich“. Diesen Prozess konnten wir besonders im letzten Jahr intensiv beobachten.
- Wir fühlen uns durch Hardenberg in unserem Weg, „sich und ihren Weg mit dem Pflegekind offensiv (zu) vertreten“, bestätigt. (a.a.O.)
- Ebenso fühlen wir uns darin bestätigt, finanzielle Mittel zur Weiterbildung zu beanspruchen.
- Wir beobachten bei beiden Kindern klar die Dissoziation des Selbst, wie von Hardenberg beschrieben (a.a.O.), d.h. die Abspaltung der im Elternhaus und ggf. auch im Kinderheim gemachten Erfahrungen von Schutzlosigkeit und Trennung.
- Um den Kindern eine Aufarbeitung dieser Erfahrungen zu ermöglichen, ist eine spezielle Therapierung ihrer Traumata und damit einher gehend die Bereitstellung der finanzellen Mittel unabdingbar. Die Frage danach, wie diese Mittel zur Verfügung gestellt werden können, hat hinter der Verfolgung des Wohls der Kinder zurückzustehen.
- In diesem Zusammenhang hat ebenfalls jede Rücksichtnahme auf die Befindlichkeiten der leiblichen Eltern zurückzustehen. Daher kann auch nicht diskutiert werden, ob Leistungen nach Opferentschädigungsgesetz beantragt werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Verfolgung des Kindeswohls.
- Da wir als Pflegeeltern Ziel der Übertragung kindlicher traumatischer Erfahrungen sind (Hardenberg, O., a.a.O.), müssen uns Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, damit umzugehen und eine „’heilende Beziehung’“ (Hardenberg, a.a.O.) aufzubauen.
Was wir formuliert haben, scheint im Rahmen des normalen Menschenverstandes selbstverständlich. Für Jugendämter und Familienrichter ist es das keineswegs. Da werden die Herkunftseltern gut geredet, die positive Entwicklung gelobt und das Recht der leiblichen Eltern an ihren Kindern ins Feld geführt. Viel zu selten wird mit einbezogen, welche Schuld diese Menschen an ihren Kindern auf sich geladen haben, Kinder, die ein Leben lang an ihrer Traumatisierung in frühester Kindheit leiden werden. Regelmäßig wird ihnen zugemutet, Besuchskontakte auszuhalten, die in ihnen die alten Erlebnisse wieder auferstehen lassen, die sie notwendigerweise in Loyalitätskonflikte zwischen den Pflegeeltern und ihren leiblichen Eltern stürzen müssen. Kindeswohl sieht anders aus.
Mit unserem Wissen über die Details dessen, was unseren Pflegekindern angetan wurde und den Erfahrungen, die wir mit den Ämtern und Schulen gemacht haben, können wir für die Verursacher des Leides unserer Kinder kein Mitleid empfinden. Wir meinen, dass durch ihre Eltern traumatisierten Kindern die Chance für einen Neuanfang, eine neue Bindung an schützende Erwachsene und an die Wiedererlangung von Vertrauen gegeben werden muss.
Die Therapeutin will nicht… 27. Januar 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Aggression, Bindung, Bindungsabbruch, EMDR, Kindesvater, leiblicher Vater, multipel traumatisiert, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Pflegemutter, Pflegevater, Status Quo, Therapeutin, tiefenpsychologisch, Trauma, Traumatherapeut, Traumatherapie, traumatisiert, traumatisierte Pflegekinder, Traumatisierung, Vernachlässigung, Vertrauen
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Traumatisierte Pflegekinder brauchen eine Therapie. Es darf jedoch nicht jede x-beliebige Therapie sein. Sie soll dem Kind helfen, die traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten oder zumindest damit leben zu können. Pflegeeltern haben es aber häufig sehr schwer, das Kind in eine Therapie ihrer Wahl unterzubringen. Meist sind sie froh, dass überhaupt ein Therapieplatz zu bekommen ist.
Wir sind heute zu einem Elterngespräch bei Frau Dr. Meyer-Frankenfeldt, Susanns Therapeutin. Sie ist eine ältere Frau mit leiser Stimme und immer wohl gewählten Worten. Ihr Therapieansatz ist tiefenpsychologisch orientiert. Sie malt und spielt mit Susann und redet währenddessen mit ihr. Wir möchten sie heute darauf ansprechen, Susann einem Traumatherapeuten vorzustellen.
“Susann ist ein hoch traumatisiertes Kind”, erklärt uns Frau Meyer-Frankenfeldt mit betont ruhiger Stimme. “Was sie in ihrer Kindheit erlitten hat, können wir alle uns nicht vorstellen. Es hat Auswirkungen auf die Funktionsfähigleit ihres Gehirns gehabt. Sie können sie nicht mit denselben Maßstäben messen wie jedes andere Kind.”
“Susann hat uns erzählt, dass sie in den Therapiesitzungen spielt und malt. Welchen Stellenwert hat das im Rahmen der Therapie?”, möchte ich wissen.
“Susann kann währenddessen frei assoziieren und gibt mir einen Einblick in ihre frühkindlichen Erlebnisse, aber auch in ihre Bindungen an den leiblichen Vater und an sie”, erklärt die Therapeutin mir. “Ihr fehlt natürlich ihre Mutter, zu der sie überhaupt keinen Kontakt mehr hat, aber sie überträgt ihre schlechten Erfahrungen auf ihre Pflegemutter. Der Vater spielt überhaupt keine Rolle mehr. Wenn überhaupt, dann existiert dort nur eine Angstbindung.”
“Wie steht es denn mit der Bindung an uns als Pflegefamilie”, fragt Ruth.
“Susann ist ganz eng an sie gebunden”, antwortet sie. “Besonders ist sie an den Pflegevater gebunden. Mit Ihnen als Pflegemutter verbindet sie eine Übertragungsbindung. Sie projiziert ihre ganzen frühkindlichen Erfahrungen der Vernachlässigung durch ihre leibliche Mutter auf Sie”, wendet sie sich an Ruth. “Sie müssen da sehr stark sein und beziehen Sie Susanns Aggressionen und Angriffe bloß nicht auf Ihre Person. Sie meint Sie damit gar nicht, sondern eigentlich ihre eigene Mutter.”
“Wie glauben Sie, Frau Meyer-Frankenfeldt, dass unsere Rolle bei der Verbesserung von Susanns Situation ist und wie ist Ihre Rolle?”, gehe ich jetzt etwas tiefer mit meinen Fragen. “Wie können wir alle gemeinsam daran wirken, Susann auf einen besseren Weg zu bringen, damit sie sich zu einem ganz normalen Mädchen entwickelt?”
“Sie müssen sich von dem Gedanken trennen, dass Susann jemals zu einem normalen Mädchen wird”, nimmt sie uns die Illusion. “Susann wird immer an ihrer Vergangenheit leiden. Es ist schon viel, wenn wir sie in ihrem jetzigen Zustand halten können. Ich rate Ihnen, ihr einfach viel Liebe und Verständnis entgegen zu bringen. Mehr können Sie nicht tun, und das ist schon viel. Wer weiß, wo sie ohne Sie sonst wäre.”
Jetzt komme ich zum Eigentlichen. “Wir haben uns informiert und erfahren, dass es Therapien gibt, die das Trauma von Anbeginn aufarbeiten”, erkläre ich, “und das der Einsatz von EMDR dabei besonders hilfreich ist.”
“Ach wissen Sie”, wehrt die Therapeutin ab, “das würde bedeuten, dass wir diese jetzt laufende Therapie sehr behutsam beenden müssten. Dann müsste Susann sich auf einen anderen Therapeuten einlassen, und es ist nicht gesagt, dass das funktioniert. Ein anderer Therapeut müsste sie auch zuerst kennen lernen und über eine lange Zeit hinweg ihr Vertrauen erlangen. Dann erst könnte er richtig anfangen zu arbeiten. Es bedeutet ja auch einen erneuten Bindungsabbruch für Susann und die Etablierung einer neuen Bindung. Auch ein Traumatherapeut arbeitet auf der selben Basis wie ich, es gibt da kaum einen Unterschied. Susann ist multipel traumatisiert. Also müsste ein Traumatherapeut auch erst damit beginnen, ein Trauma zu bearbeiten, bevor er mit dem nächsten beginnt. Ich halte das für eine ganz schlechte Idee.”
“Würden Sie also nicht zustimmen, wenn wir Susann einem Traumatherapeuten vorstellen würden”, komme ich jetzt zum Knackpunkt.
“Wir sollten noch einmal in Ruhe darüber sprechen”, windet sie sich. “Man darf solche weit reichenden Entscheidungen nicht zu voreilig fällen. Wir sind sowieso am Ende der Zeit. Lassen Sie uns das nächste Mal darüber sprechen.”
Eine höfliche Verabschiedung und wir haben wider keine klare Aussage.
Irgendwie haben wir viel erfahren, was wir schon wussten. Wir wissen, dass Susann multipel traumatisiert ist. Wir wissen, dass sie die Erfahrungen mit der Vernachlässigung ihrer leiblichen Mutter auf Ruth überträgt. Aber wir wollen uns nicht damit abfinden, dass Susann nicht zu helfen ist. Wir wollen eine Therapie nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft.
Frau Meyer-Frankenfeldt führt Argumente ins Feld, die zumindest bedenkenswert sind. Der Verlust der Bindung zur Therapeutin ist ebenso ein gewichtiger Grund wie die zu erwartenden Schwierigkeiten einer neuen Therapie. Das all das Zeit kostet, ist auch uns klar.
Aber warum kann ich mich des Gefühls nicht erwehren, dass Frau Meyer-Frankenfeldt für ihre Leistungen redet und andere schlecht macht? Warum beschleicht mich das Gefühl, dass es ihr um das Geld geht, dass sie verlieren würde, wenn sie Susann als Patientin verlieren würde? Dass ihre Mal- und Spieltherapie bei Susann nichts fruchtet, außer den Status Quo zu erhalten, also keine wirkliche Besserung bewirkt? Sie hat mich nicht wirklich überzeugt.
Hilfeplangespräch 20. Januar 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Besuchskontakt, Erfüllungsgehilfen, Familienhelferin, Hilfeplan, Hilfeplangespräch, Jugendamt, Kindesvater, leibliche Eltern, Opferentschädigungsgesetz, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Retraumatisierung, Sachbearbeiterin, Traumatherapie, Verantwortung, Verfahrensbeteiligte, Vorschrift, Zwernemann
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Für Pflegeeltern und Pflegekinder sind Hilfeplangespräche wichtige Instrumente, um festzulegen, wie Pflegekinder künftig gefördert werden sollen und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Idealerweise setzen sich alle Verfahrensbeteiligten an einen Tisch und besprechen die weiteren Erfordernisse.
Meist aber scheitert dieses Vorhaben schon daran, dass die leiblichen Eltern nicht daran teilnehmen oder die Zusammenarbeit verweigern. Als zweite Partei hat das Jugendamt das Ziel, möglichst ohne Komplikationen zu den beabsichtigten Lösungen zu kommen. Die Pflegeeltern, als diejenigen, die ihre Pflegekinder am besten kennen, sollten eigentlich den größten Einfluss ausüben. Häufig werden sie jedoch von den Jugendamtssachbearbeitern mehr als deren Erfüllungsgehilfen denn als kompetente, ernst zu nehmende Gleichberechtigte betrachtet.
Heute ist Hilfeplangespräch. Frau Schilling, unsere Sachbearbeiterin, hat es auf 12 Uhr angesetzt. Es ist uns nur schwer gelungen, uns von unserer Arbeit frei stellen zu lassen. Die Kinder sind im Hort.
Kaum dass wir angekommen sind, gibt es den ersten Konflikt.
Nach einer unterkühlten Begrüßung fragt Frau Schilling “Wo sind denn die Kinder?”
“Die sind im Hort”, antwortet Ruth selbstbewusst.
“Aber die müssen Sie doch zu einem Hilfeplangespräch mitbringen!”, ereifert sich die Sachbearbeiterin.
“Wer sagt denn sowas?”, antworte ich. “Wollen sie die Kinder all das, was wir hier an Defiziten und weiterem Vorgehen besprechen, mitbekommen lassen?”
“Das ist hier Vorschrift!”, gibt Frau Schilling spitz zurück. “Und sie haben sich daran zu halten!”
“Ein solches Vorgehen können wir nicht billigen”, erwidere ich. “Wollen Sie das Risiko einer Retraumatisierung eingehen? Wollen Sie die Verantwortung dafür übernehmen?”
Frau Schillings Blick verfinstert sich.
“Wo ist eigentlich der Kindesvater?”, will ich nun wissen.
“Er verspätet sich etwas. Ich werde ihn jetzt vom Bahnhof abholen. Er findet sonst nicht hierher.”
So ist das. Alles für die leiblichen Eltern, die Pflegeeltern zählen nicht.
Eine halbe Stunde später kehren beide zurück. Ich beginne mit meinem Bericht über die Entwicklung der beiden Mädchen. Die Rede ist von Jeannetts kieferorthopädischer Behandlung, die sie wohl nicht durchhalten wird, von Diebstahl, mangelnder Hygiene, von Rückschritten im Sozialverhalten. Wir fordern eine Supervision, die Einleitung einer Traumatherapie für beide und die Einrichtung einer Familienhilfe. Wir wollen die Aussetzung der Besuchskontakte, die die Kinder immer wieder verstören.
Und tatsächlich: Die Unterstützung durch eine Familienhelferin wird im Hilfeplan festgeschrieben, es wird die vorübergehende Aussetzung der Besuchskontakte vereinbart.
Zum Schluss berichte ich über meine Bemühungen, für beide Kinder eine Rente nach Opferentschädigungsgesetz zu beantragen. Grundlage dafür ist das weihnachtliche Ereignis, bei dem die Kinder eine Straftat in der elterlichen Wohnung miterleben mussten. Dafür muss eine Untersuchung stattfinden und der sorgeberechtigte Vater zustimmen. Ich habe eine Einverständniserklärung vorbereitet, schiebe sie über den Tisch und bitte um eine Unterschrift. Eine kurze Handbewegung und ich habe die Erklärung in der Tasche.
Warum aber muss es immer wieder Stress um die Teilnahme von Pflegekindern am Hilfeplangespräch geben? Paula Zwernemann (1) sagt dazu:
„Bei einem Kind ist ein Hilfeplangespräch in seinem Beisein aus fachlicher Sicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Es sitzt da verloren zwischen all den Erwachsenen und muss hören, wo es ihm noch überall fehlt und was es welcher Zeit zu lernen hat.“
Und besonders hervorgehoben:
„Es ist ein Kunstfehler, die Teilnahme des Kindes am Hilfeplangespräch wortwörtlich zu nehmen. Das Kind hat ein Recht auf Schonung. Leider wird hier oft wenig Sensibilität gezeigt.“
Erst später wird der Wunsch bei den Kindern laut werden, mitzureden und das eigene Schicksal mitzubestimmen. Bis dahin ist es sinnvoller, dass der Sachbearbeiter sich z.B. im Rahmen eines Hausbesuches einen Überblick über die Entwicklung der Pflegekinder macht und sie nach ihren Wünschen und Vorstellungen befragt. Diese Erkenntnis kann dann mit in das Hilfeplangespräch einfließen. Ebenso wäre es möglich, die Kinder nur an einem Teil des Hilfeplangespräches teilnehmen zu lassen und ihnen den fachlichen Teil zu ersparen.
Wieder einmal fühlen wir uns als Erfüllungsgehilfen einer inkompetenten, fachlich und emotional überforderten Jugendamtsmitarbeiterin. Ihr einziges Argument sind die Bestimmungen und internen Absprachen, die sie so gut wie eben möglich erfüllen will. Hier geht es nicht um das Wohl der Kinder, sondern um die Rechte der leiblichen Eltern, die ihre Kinder jahrelang vernachlässigt und missbraucht haben.
Es ist eine traurige Veranstaltung geworden. Immerhin müssen wir aber zugeben, dass wir eine Menge erreicht haben.
(1) Zwernemann, P., Praxisbuch Pflegekinderwesen, Ratingen, 2007