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Hilfeplangespräch: Beistandsregelung ausgehebelt 23. Mai 2012

Posted by lehrergehrke in Allgemein.
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Hilfeplangespräche sind für Pflegeeltern zu allermeist Stress. Sie werden von den Jugendämtern häufig im Unklaren darüber gelassen, worum es in dem Gespräch geht und dass sie eine weitere Person als Beistand mitbringen dürfen:

SGB X, § 13:

(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Mitunter versuchen Jugendämter sogar, diese Regelung bewusst auszuhebeln. So haben wir es auch erfahren müssen.

Es war Eileen vom Pflegeelternverband, die uns auf diese Möglichkeit hinwies und wir haben sie gerne in Anspruch genommen. Es war schnell besprochen und beschlossen: Eileen wird beim Hilfeplangespräch mit zugegen sein.

Ein kleiner Raum, ein Konferenztisch, eine Armada an “Fach”leuten erwartet uns: Frau Sossna, die Familienhelferin, ihr Teamleiter, die begutachtende Ärztin des Landkreises, eine weitere Mitarbeiterin des Landkreises, die sich angeblich besonders gut mit traumatisierten Kindern auskennt und Frau Schilling, unsere Sachbearbeiterin, die das Gespräch leiten wird.

Wir betreten den Raum und stellen Eileen als unseren Beistand nach § 13 SGB X vor. Frau Schillings Gesichtsausdruck wandelt sich von unbeteiligt zu offen feindselig.

Immerhin dürfen wir alle Platz nehmen. Die anderen Teilnehmer am Gespräch werden uns vorgestellt. Als die Reihe an Eileen ist, begründet sie ihre Anwesenheit:

“Ich bin die stellvertretende Vorsitzende des Pflegeelternvereins. Wir kümmern uns in besonderem Maße um traumatisierte Kinder. Ich sehe meine Aufgabe darin, als neutrale Person meine Erfahrungen einzubringen und vermitteln zu können.”

Frau Schilling setzt ihren bösesten Gesichtsausdruck auf. “Leider kann ich einen Beistand nicht zulassen”, erklärt sie. “Der Kindesvati kann heute nicht dabei sein, er fühlt sich nicht wohl. Wir haben nicht die Zustimmung zur Teilnahme fremder Personen am Hilfeplangespräch. Es ist eine Sache des Schutzes sozialer Daten.”

“Wir weisen darauf hin, dass unser Recht im SGB X festgeschrieben ist”, widerspreche ich. “Wir bestehen auf der Anwesenheit unseres Beistandes.”

“Unter diesen Bedingungen führe ich kein Hilfeplangespräch durch”, insistiert Frau Schilling. Wir sind uns unsicher. Was werden die womöglich ohne unsere Anwesenheit festlegen?

Genau jetzt haben wir einen Fehler gemacht. Wir meinten, keine andere Wahl zu haben. Eileen verlässt den Raum.

Das hätte nicht sein müssen oder dürfen. Erstens unterliegen alle am Hilfeplangespräch Beteiligten der Geheimhaltungspflicht. Es hätte genügt, alle darauf hinzuweisen. Im Zweifel hätte Eileen eine Erklärung zu ihren Pflichten unterschreiben können. Die zweite Möglichkeit wäre gewesen, das Gespräch auf Grund der Nichteinhaltung von Gesetzen abzubrechen und für nichtig zu erklären.

“Wir kommen nun zur Hilfeplanung”, hebt Frau Schilling erneut an. Ich liefere einen Bericht über die Entwicklung der Mädchen ab und geben einen perspektivischen Ausblick. Ich fordere die Einleitung einer Traumatherapie für beide und die rückhaltlose fachliche und finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt.

Als nächstes ist Frau Sossna dran. Sie schildert ihre Aktivitäten mit den Kindern wie Hilfe bei den Hausaufgaben und betont ihr gutes Vertrauensverhältnis zu beiden Kindern und ihre Funktion als neutrale Vermittlerin zwischen den Kindern und uns.

Danach hat die Ärztin das Wort.

“Es gibt gute Kliniken, die für Jeannett geeignet wären, sie stationär aufzunehmen. Eine zeitweise Trennung von der Pflegefamilie halte ich auch für angezeigt.”

“Das kommt für uns zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht in Frage”, widerspreche ich. “Jeannett ist stabil, sie hat eine Bindung zu uns aufgebaut. Sie hat uns erklärt, dass sie nichts mehr entwenden wird. Deshalb können wir eine stationäre Aufnahme nicht befürworten.”

“Aber gerade in einer solch stabilen Phase”, argumentiert die Ärztin, “würde eine stationäre Therapie besonders gut greifen.”

“Warum spricht hier eigentlich niemand über Susann, mit der die Schwierigkeiten viel größer sind?”, insistiere ich.

Nun schaltet sich Frau Schilling ein. “Ich habe mit Frau Meyer-Frankenfeldt gesprochen”, beginnt sie zu dozieren. “Sie hält eine Traumatherapie und einen Therapeutenwechsel für eher gefährlich. Schließlich müsste sich Susann auch erst an einen neuen Therapeuten gewöhnen und der Erfolg würde lange auf sich warten lassen. Es würde auch immer nur ein Teil des multiplen Traumas bearbeitet werden können. Susann ist gut aufgehoben in ihrer jetzigen Therapie. Ich sehe keine Notwendigkeit zur Veränderung.”

Gut nachgeplappert, Frau Schilling! Ohne Sachkenntnis, ohne Wissen um die Probleme. “Das ist nicht meine Aufgabe, ich weiß nichts über Psychologie, ich muss mich beraten lassen” ist die freizügige, entlarvende Antwort. Ich würde es inkompetent und ignorant nennen.

“Aber es gibt schon gute Kliniken, in denen Jeannet gute Fortschritte machen würde”, mischt sich nun der fettleibige Teamleiter ein.

“Ich bleibe bei meiner Einstellung”, werde ich nun schärfer, “und ich werde mich auch jedem Versuch, Jeannett stationär unterzubringen, entgegenstellen. Dort hätte sie Kontakt mit Kindern, die wahrscheinlich wesentlich härter betroffen sind. Die Familie halte ich für die beste Therapie.”

“Leider können wir den Kindesvati nicht nach seiner Ansicht befragen”, bemerkt Frau Schilling weinerlich. Was für ein Glück für uns! Denn der ist sowieso nicht entscheidungsfähig und würde in der hiesigen Situation nur aufgerieben.

Worauf man sich einigt, ist einzig die Fortsetzung der Familienhilfe. Wir widersprechen Jeannets stationären Aufnahme, das Jugendamt verweigert die Traumatherapie. Von “Hilfe”planung kann niemand reden; es ist ein ungleicher Kampf, in dem wir uns einigermaßen geschlagen haben.

Was können wir daraus lernen?

  • Jugendämter sehen Pflegeeltern häufig als ihre Erfüllungsgehilfen.
  • Notfalls werden auch Gesetze verbogen, um Ansprüche der Pflegeeltern abzuwehren.
  • Pflegeeltern werden als fachlich unqualifiziert und inkompetent abgestempelt.
  • Es wird nicht davor zurückgescheut, sich als Jugendamt als inkompetent darzustellen, um kostenintensive Maßnahmen zu verhindern.
  • Es geht nicht um das Kindeswohl, sondern um die Durchsetzung der Vorstellungen des Jugendamtes.
  • Kein Ergebnis ist besser als eins, das Geld kostet und das man nicht haben will.

Dieses Hilfeplangespräch hat uns die Augen geöffnet. Es herrscht offene Feindseligkeit gegenüber uns. Es gibt keine Absicht, mit uns zusammen zu arbeiten. Die Aussperrung unseres Beistandes, der Trägerin der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, ist ein Affrond, wie er schlimmer nicht vorstellbar ist. All das zeigt die Ignoranz und Arroganz dieses Amtes gegenüber Pflegeeltern und ihren Interessensvertretern.

Pflegeeltern, die mit derart inkompetenten Ämtern konfrontiert sind, können wir nur raten:

  • Alles, auch die kleinste Angelegenheit schriftlich regeln. Das schafft Rechtssicherheit und beschäftigt die Ämter.
  • Alle Gepräche, auch Telefonate, mitprotokollieren und das auch gegenüber dem Gesprächspartner deutlich machen (das schreib ich mir mal auf…)
  • Hilfeplangespräche gut vorbereiten und versuchen, die Gesprächsführung zu übernehmen, zumindest sicher stellen, dass alle Punkte, die man besprochen haben will, auch wirklich besprochen werden
  • Zusammensetzung der Anwesenden kritisch beurteilen und ggf. kritisieren (z.B.Praktikanten)
  • Deutlich sagen, was man will: “Damit sind wir nicht einverstanden”, “Das kommt für uns nicht in Frage”, “Wir fühlen uns von Ihnen nicht vertreten/ wahrgenommen”, “Das Gesetz sagt da aber etwas anderes”
  • Notfalls das Gespräch platzen lassen, wenn deutlich wird, dass es aus dem Ruder läuft, unter Aufnahme des/der Grundes/Gründe ins Protokoll
  • Hilfepläne und Protokolle genau überprüfen, auf Richtigkeit und Abbildung der Diskussion
  • Ggf. schriftliche Stellungnahme formulieren und Veränderung fordern.

Jede schriftliche Äußerung ist ein Vorgang und wandert in die Akte. Nichtbeachtung ist verwaltungstechnisch gesehen ein Fehler des Sachbearbeiters.

Wir würden uns wünschen, dass Pflegeeltern sich als das sehen, was sie sind: Spezialisten, die die Pflegekinder am besten kennen. Da kann man schon mal auftrumpfen und verlangen, gehört  und beachtet zu werden. Also nur Mut!

Hilfeplangespräch 20. Januar 2012

Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.
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Für Pflegeeltern und Pflegekinder sind Hilfeplangespräche wichtige Instrumente, um festzulegen, wie Pflegekinder künftig gefördert werden sollen und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Idealerweise setzen sich alle Verfahrensbeteiligten an einen Tisch und besprechen die weiteren Erfordernisse.

Meist aber scheitert dieses Vorhaben schon daran, dass die leiblichen Eltern nicht daran teilnehmen oder die Zusammenarbeit verweigern. Als zweite Partei hat das Jugendamt das Ziel, möglichst ohne Komplikationen zu den beabsichtigten Lösungen zu kommen. Die Pflegeeltern, als diejenigen, die ihre Pflegekinder am besten kennen, sollten eigentlich den größten Einfluss ausüben. Häufig werden sie jedoch von den Jugendamtssachbearbeitern mehr als deren Erfüllungsgehilfen denn als kompetente, ernst zu nehmende Gleichberechtigte betrachtet.

Heute ist Hilfeplangespräch. Frau Schilling, unsere Sachbearbeiterin, hat es auf 12 Uhr angesetzt. Es ist uns nur schwer gelungen, uns von unserer Arbeit frei stellen zu lassen. Die Kinder sind im Hort.

Kaum dass wir angekommen sind, gibt es den ersten Konflikt.

Nach einer unterkühlten Begrüßung fragt Frau Schilling “Wo sind denn die Kinder?”

“Die sind im Hort”, antwortet Ruth selbstbewusst.

“Aber die müssen Sie doch zu einem Hilfeplangespräch mitbringen!”, ereifert sich die Sachbearbeiterin.

“Wer sagt denn sowas?”, antworte ich. “Wollen sie die Kinder all das, was wir hier an Defiziten und weiterem Vorgehen besprechen, mitbekommen lassen?”

“Das ist hier Vorschrift!”, gibt Frau Schilling spitz zurück. “Und sie haben sich daran zu halten!”

“Ein solches Vorgehen können wir nicht billigen”, erwidere ich. “Wollen Sie das Risiko einer Retraumatisierung eingehen? Wollen Sie die Verantwortung dafür übernehmen?”

Frau Schillings Blick verfinstert sich.

“Wo ist eigentlich der Kindesvater?”, will ich nun wissen.

“Er verspätet sich etwas. Ich werde ihn jetzt vom Bahnhof abholen. Er findet sonst nicht hierher.”

So ist das. Alles für die leiblichen Eltern, die Pflegeeltern zählen nicht.

Eine halbe Stunde später kehren beide zurück. Ich beginne mit meinem Bericht über die Entwicklung der beiden Mädchen. Die Rede ist von Jeannetts kieferorthopädischer Behandlung, die sie wohl nicht durchhalten wird, von Diebstahl, mangelnder Hygiene, von Rückschritten im Sozialverhalten. Wir fordern eine Supervision, die Einleitung einer Traumatherapie für beide und die Einrichtung einer Familienhilfe. Wir wollen die Aussetzung der Besuchskontakte, die die Kinder immer wieder verstören.

Und tatsächlich: Die Unterstützung durch eine Familienhelferin wird im Hilfeplan festgeschrieben, es wird die vorübergehende Aussetzung der Besuchskontakte vereinbart.

Zum Schluss berichte ich über meine Bemühungen, für beide Kinder eine Rente nach Opferentschädigungsgesetz zu beantragen. Grundlage dafür ist das weihnachtliche Ereignis, bei dem die Kinder eine Straftat in der elterlichen Wohnung miterleben mussten. Dafür muss eine Untersuchung stattfinden und der sorgeberechtigte Vater zustimmen. Ich habe eine Einverständniserklärung vorbereitet, schiebe sie über den Tisch und bitte um eine Unterschrift. Eine kurze Handbewegung und ich habe die Erklärung in der Tasche.

Warum aber muss es immer wieder Stress um die Teilnahme von Pflegekindern am Hilfeplangespräch geben? Paula Zwernemann (1) sagt dazu:

Bei einem Kind ist ein Hilfeplangespräch in seinem Beisein aus fachlicher Sicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Es sitzt da verloren zwischen all den Erwachsenen und muss hören, wo es ihm noch überall fehlt und was es welcher Zeit zu lernen hat.“ 

Und besonders hervorgehoben:

„Es ist ein Kunstfehler, die Teilnahme des Kindes am Hilfeplangespräch             wortwörtlich zu nehmen. Das Kind hat ein Recht auf Schonung. Leider wird             hier oft wenig Sensibilität gezeigt.“ 

Erst später wird der Wunsch bei den Kindern laut werden, mitzureden und das eigene Schicksal mitzubestimmen. Bis dahin ist es sinnvoller, dass der Sachbearbeiter sich z.B. im Rahmen eines Hausbesuches einen Überblick über die Entwicklung der Pflegekinder macht und sie nach ihren Wünschen und Vorstellungen befragt. Diese Erkenntnis kann dann mit in das Hilfeplangespräch einfließen. Ebenso wäre es möglich, die Kinder nur an einem Teil des Hilfeplangespräches teilnehmen zu lassen und ihnen den fachlichen Teil zu ersparen.

Wieder einmal fühlen wir uns als Erfüllungsgehilfen einer inkompetenten, fachlich und emotional überforderten Jugendamtsmitarbeiterin. Ihr einziges Argument sind die Bestimmungen und internen Absprachen, die sie so gut wie eben möglich erfüllen will. Hier geht es nicht um das Wohl der Kinder, sondern um die Rechte der leiblichen Eltern, die ihre Kinder jahrelang vernachlässigt und missbraucht haben.

Es ist eine traurige Veranstaltung geworden. Immerhin müssen wir aber zugeben, dass wir eine Menge erreicht haben.

(1) Zwernemann, P., Praxisbuch Pflegekinderwesen, Ratingen, 2007

Eine krasse Idee? 2. Januar 2011

Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.
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Wenn man so richtig hilflos ist, kommen einem die krassesten Ideen. Susann ist in dieser Einrichtung und wir wissen nicht richtig, wie es ihr geht. Warum sollte man nicht mal mit den Gedanken spielen?

Ich habe die Idee, ab und zu mal an den Ort zu fahren, an dem Susann untergebracht ist und sie zu beobachten, wie es ihr geht. Niemand kann mir verwehren, mich an irgend einem Ort aufzuhalten und ich hätte endlich Gewissheit. Ich könnte gegebenenfalls eingreifen. Es würde mich einfach beruhigen, sie zur Schule gehen zu sehen oder zu wissen, was sie nachmittags alles macht, ob die Therapie regelmäßig stattfindet. Es wäre wie die Arbeit eines Detektives.

“Das kannst du nicht machen”, ereifert sich Ruth. “das ist Stalking. Du bringst dich in Schwierigkeiten.”

Okey, vielleicht ist die Idee doch nicht so gut. Aber wir werden darauf bestehen, mindestens zweimal im Jahr mit Susann Umgang zu haben, darauf haben wir ein Recht. Susann soll es uns ins Gesicht sagen, wenn sie das nicht will.

“Lass uns erst mit Frau Gerster darüber sprechen”, wendet Ruth ein. “Vielleicht hat sie noch eine andere Idee.”

Also fahren wir anderen Tags zum Jugendamt und sprechen mit Frau Gerster. Auch sie war mit dem Hilfeplangespräch nicht einverstanden, sieht aber im Moment keine Möglichkeiten.

“Susann will Sie nur im Moment nicht sehen, das kann sich bald ändern”, sagt sie uns. “Es ist eine Phase des Abstandes, die man ihr auch zugestehen sollte.”

Während des Hilfeplangespräches stellte Ruth die Frage “Was ist mit Weihnachten?” Susann hat diese Frage offensichtlich als eine Einladung zu uns aufgefasst und sehr heftig darauf reagiert. Sie hätte nicht erwartet, dass Ruth diese Frage stellt, sagte sie. Und immer wieder stellt sie die Frage, wie das gemeint war. Für uns ist jedoch klar: Sie wird Weihnachten nicht mit uns verbringen. Das Risiko ist zu groß.

Dann kommt mir eine andere Idee, die auch wirklich durchführbar ist. Ich möchte Susann zeigen, dass wir an sie denken und sie zu uns gehört. Also beschließen wir, ihr einen Adventskalender zu schicken und eines jener Kultbücher für Jugendliche als Weihnachtsgeschenk. Ich finde es auch wichtig, der Einrichtung zu zeigen, dass wir Susann auch jetzt nicht aufgeben, sondern den Kontakt halten, auch zur Einrichtung.

Es wird uns nichts weiter übrig, als die Situation so zu akzeptieren, wie sie ist. Wir werden andere Wege suchen müssen, um mit Susann in Kontakt zu bleiben. Dabei wird Jeannett eine Schlüsselposition zukommen.

Der Rausschmiss 16. Dezember 2010

Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.
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Es gibt Hilfeplangespräche, die sind gruselig für die Pflegeeltern. Es gibt Sachbearbeiter, die sehen Pflegeeltern nur als Dienstleister. Es gibt Hilfeplangespräche, in denen es nicht um das Kindeswohl geht, sondern nur um die leiblichen Eltern. Dies ist eins von denen.

Entgegen den Wünschen, die man wohl gehegt hat, haben wir eine dreistellige Kilometeranzahl zurück gelegt, um in der Einrichtung, die für Susann zuständig ist, am Hilfeplangespräch teil zu nehmen. Alle sind da: Frau Schwerdtfeger, Frau Gerster, die Therapeutin der Einrichtung, die Bezugserzieherin, Jeannett, die wir gegen den Willen Frau Schwerdtfegers mitgenommen haben, Ruth und ich. Darüber hinaus der für den Kindesvater und für Susann zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes, Herr Sadowczik. Nur einer ist nicht da: Der Kindesvater. Er ist krank.

Eine halbe Stunde warten Ruth, Jeannett und ich draußen im Kalten, während der Rest mit Susann redet. Dann werden wir eingelassen. Jeannett geht mit Susann in ihr Zimmer.

Herr Sadowczik ist ein hoch gewachsener, hagerer Mittdreißiger mit hagerem Gesicht und finsterer Miene.

Frau Schwerdtfeger beginnt in leisem Ton.

“Ich darf Ihnen Herrn Sadowczik vorstellen, den neuen Sachbearbeiter des zuständigen Jugendamtes. Er wird das Gespräch leiten. Entsprechend des KJHG ist die Zuständigkeit für Susann auf das Jugendamt xxx übergegangen.”

Das hat System. Der Überraschungseffekt. Alles, was bisher beschlossen worden ist, hat offensichtlich keine Gültigkeit mehr.

Herr Sadowczik eröffnet das Gespräch.

“Ich möchte klar stellen, dass Sie am nächsten Hilfeplangespräch nicht mehr teilnehmen werden.”

Ruth ist empört.

“Warum sollten wir nicht mehr teilnehmen?” , stößt sie hervor.

Herr Sadowczik sitzt zurückgelehnt auf seinem Stuhl. Sein Kopf ist leicht nach hinten gelehnt. Er signalisiert: Beißt mich doch! Ich fürchte euch nicht. Ich bin das Alphatier.

“Weil ich Sie nicht mehr einladen werde.”

Die durch Arroganz des Sachbearbeiters erfüllte eisige Atmosphäre ist körperlich spürbar.

Ich spüre, wie mein Blut beginnt, zu kochen. Dennoch bemühe ich mich, Ruhe zu bewahren.

“Lassen Sie mich klar stellen. dass die Zusammensetzung der Teilnehmer an diesem Gespräch nicht den Auflagen des Amtsgerichts in seiner Entscheidung über das Sorgerecht entspricht. Dem entsprechend sind zu Hilfeplangesprächen Fachkräfte wie Therapeuten und fachkundige Beistände hinzu zu ziehen. Darüber hinaus wird im letzten Hilfeplan unsere Beteiligung an der weiteren Hilfeplanung als wichtig und notwendig und für Susann als bedeutsam erachtet. Außerdem ist nicht einsichtig, warum Jeannett nicht am Hiilfeplangespräch beteiligt sein sollte, wenn sie doch die leibliche Schwester ist.”

Ich nehme wahr, dass meine Stimme leise, aber scharf klingt. Die Antwort kommt prompt.

“Sie sind nicht mehr Verfahrensbeteiligte und nicht mehr zuständig. Sie sind nicht mehr die Pflegeeltern. Sie waren es doch, die das Kind in Obhut gegeben haben!”

“Moment mal.”, wende ich ein. “Wir haben das Recht auf Besuchskontakte, wie alle leiblichen Eltern auch. Wir wollen Besuchskontakte. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einrichtung die Umstände, die zur Inobhutnahme geführt haben, aufarbeitet, damit solche Kontakte gelingen können. Wir erwarten schon, dass Besuchskontakte auch mit Susann gemeinsam vorbereitet werden.”

Ich wende mich an die Therapeutin. “Ist das geschehen? Wir hatten nicht den Eindruck.”

Die Therapeutin antwortet mit einem leisen “Ja, sicher.”

Ich lege nach.

“In wie weit hat das denn statt gefunden und was waren die Ergebnisse? Was wird denn dafür getan, Susanns multiple Traumatisierung und ihr dissoziatives Verhalten aufzuarbeiten? Spätestens nach dem Ereignis bei meiner Schwägerin müsste da ja etwas passiert sein.”

Jetzt wird sie lauter. “Glauben Sie, ich würde Ihnen die Ergebnisse meiner Therapiesitzungen hier bekannt geben? Sie haben nicht das Recht dazu, das zu fordern. Schließlich müsste der Kindesvater ja auch zustimmen!”

Der ist ja zum Glück nicht da…

“Uns würde auch interessieren, ob Susann inzwischen einem Lungenfacharzt vorgestellt worden ist. Susann ist asthmatisch und muss, wie Sie wissen, regelmäßig auf ihre Lungenfunktion hin überprüft werden.”

Das ist wohl recht peinlich. “Das haben wir in jedem Falle vor, wir haben nur noch keinen Termin”, beteuert die Bezugserzieherin.

Jetzt bin ich so richtig schön in Schwung.

“Und was ist mit der Anpassung der Zahnspange? Gibt es da auch keinen Termin?”

“Wir haben das im Blick”, rechtfertigt sie sich erneut. “Wir haben schon einen Termin gemacht.”

“Was ist mit Susanns Dyskalkulie, die vom Schulamt diagnostiziert wurde und für die Frau Schwerdtfeger bereits Maßnahmen genehmigt hat? In wie weit wird das fortgesetzt?”

“Wir haben keine Schwierigkeiten beobachten können, die darauf hin deuten”, ist die einfache, bestechende Antwort.

“Warum bekommt Susann zu Besuchskontakten keine Krankenkassenkarte mit? Wie sollen wir ioder andere nachweisen, dass sie sichberechtigter Weise bei uns aufhält, wenn sie kein Personaldokument bei sich hat? Ist sie eigentlich an unserem Wohnsitz inzwischen ab- und bei Ihnen angemeldet?”

Keine Antwort, nur peinliches Schweigen.

Der coole Herr vom Jugendamt kommt jetzt aus der Reserve. Das ist ihm nun doch zuviel, was wir uns da anmaßen.

“Ich finde das unverschämt, wie sie die Einrichtung hier kritisieren! Dazu haben Sie kein Recht!”, bellt er. “Sie sind nur egoistisch!”

Jetzt reicht es mir.

“Unverschämt ist Ihre Art, mit uns zu reden. Wir haben heraus gefunden, dass Susann mehrfach traumatisiert ist, nicht das Jugendamt. Wir haben eine Therapie eingeleitet und uns um eine spezielle Traumatherapie bemüht. Wir haben Kontakte zu Kliniken aufgenommen. Wir haben Seminare besucht, um unsere Pflegekinder zu verstehen. Wir haben sie in der Schule unterstützt und ihre Gesundheit gefördert. Un Sie nennen uns egositisch?”

Wieder lehnt er sich zurück und zeigt uns seinen Hals.

“Das war gar nicht ihr Job”, schleudert er uns entgegen. “Sie können ja versuchen, gerichtlich Einfluss auf das Hilfeverfahren zu nehmen. Sie werden keinen Erfolg haben. Sie sind nämlich keine Verfahrensbeteiligte. Und was die Besuchskontakte angeht: Susann weigert sich, Sie zu sehen.”

Ich gebe nicht auf.

“Wie stellen Sie sich dann die Kontakte zu ihrer Schwester vor?”

“Da das Geschwisterkind noch bei Ihnen wohnt, haben Sie die Möglichkeit, über diese Besuchskontkte mit zu entscheiden, in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt. Ich könnte mir vorstellen, dass sich beide Geschwister in Berlin treffen und zusammen etwas unternehmen. Sie muss Sie als ehemalige Pflegeeltern ja nicht besuchen.”

Was ist mit Weihnachten, will ich wissen.

Die Bezugserzieherin antwortet.

“Weihnachten ist die Einrichtung geschlossen. Susann wird zu ihrem Vater beurlaubt.”

“Ist das nicht mit erheblichen Gefahren verbunden?”, will ich wissen. “Haben Sie in Erwägung gezogen, dass Susann retraumatisiert wird? Schließlich ist der leibliche Vater zugleich die traumatisierende Person.”

“Das lassen Sie mal unsere Sorge sein”, wehrt Sadowczik ab.

Dann werden die Kinder eingelassen.

Jeannett ist völlig überfordert.

“Willst du deine Schwester sehen?”

“Jaaa.”

“Wie wäre es denn wenn ihr euch in Berlin treffen würdet?

“Jaaa”

“Würdest du auch mal hinfahren?”

“Jaaa”

Ende der Veranstaltung. Alle sind peinlich berührt. Unterkühlte Verabschiedung.

Für uns ist es das Fiasko, der Rausschmiss schlechthin. Kindeswohl kam in dieser Veranstaltung nicht vor. Stattdessen Zuständigkeiten, Machtspiele, Aggressionen, Ungereimtheiten. Es ist das Ende unseres Einflusses.

Niemand dieser “Fachleute” scheint sich Gedanken darüber zu machen, was es bedeutet, wenn ein traumatisiertes Kind seinem Peiniger erneut gegenüber tritt. Stattdessen das eigene Wohl, die Einsatzplanung der Einrichtung.

Niemand will sich vorstellen, was passiert, wenn Susann ihren Zug nicht bekommt. Niemand bedenkt, was passiert, wenn Susann in Berlin in Jeannetts Beisein in einem Kaufhaus etwas mitgehen lässt und beide erwischt werden. Sie weigern sich, das Risiko zu erkennen, weil sie es nicht kennen. Jeder kann sich vorstellen, wer einspringen muss, wenn etwas schief geht. Eigentlich sind wir raus aus der Verantwortung. Können wir das durchhalten?

Sind wir Schuld an allem, was schief geht, weil wir nicht durchgehalten haben? Es ging nicht. Aber dass es einmal so kommt, hätten wir uns nicht träumen lassen.

Alle für Susann 10. Dezember 2010

Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.
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Welche Rolle spielt die Verwandtschaft der Pflegefamilie für ein Pflegekind? Wie stellen sich die Verwandten darauf ein, ein neues, fremdes Familienmitglied zu haben? Können sie es akzeptieren?

In unserem Falle ist Susann noch immer ein Teil unserer Verwandtschaft. Alle haben Jeannett vorbehaltlos angenommen. Sie haben unsere Erklärungen bereitwillig angenommen, wenn wir ihnen erklärt haben, dass sie nicht sind wie andere Kinder, wenn sie Dinge weggenommen haben, die eigentlich nicht ihre eigenen sind. Und noch jetzt ist Susann in Gedanken mit dabei.

Meine Schwägerin Sarah hat Geburtstag. Alle sitzen in Hameln um den Kaffeetisch. So auch Tante Erika, Ruths Tante. Sie ist weit über achtzig, rüstig und von liebenswerter Direktheit in ihren Äußerungen. Wenn sie die Wahrheit sagt, ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen, holt sie sich schon mal eine blutige Nase in der Familie. Aber das hält sie nicht davon ab, ihre Meinung zu sagen.

Tante Erika sitzt mir gegenüber.

Es platzt aus ihr heraus, direkt und unverblümt.

“Was machen wir denn nun mit unserer kleinen Hexe zu Weihnachten?”

Alles blickt verständnislos.

“Naja”, fügt sie erklärend hinzu, “ich meine Susann.”

Wir erklären, dass wir es nicht für gut halten, wenn Susann für die Festtage mit uns verbringt. Es gibt noch viel zu viele emotionale Betroffenheiten. Gerade Weihnachten ist dafür nicht der richtige Zeitpunkt, wir wollen keine Situation provozieren, die darin endet, dass wir sagen müssen: Es geht noch nicht. Das wird verstanden und es bricht eine Diskussion los, ob man Susann Päckchen schicken könnte und wie man ihr zeigen kann, dass sie noch zur Familie gehört.

Es zerreißt mich innerlich. Ich muss den Raum verlassen, Tränen stehen mir in den Augen. Ich kann diesen Gegensatz nicht aushalten. Ich denke daran, was uns in dem anstehenden Hilfeplangespräch erwartet. Das Jugendamt und die Einrichtung arbeiten, wie sie es nennen, “professionell”, für sie ist Susann ein Fall unter vielen. Wenn die Einrichtung über Weihnachten schließen will, muss eine Beurlaubung her. Es geht nicht um den Sinn oder Unsinn einer pädagogischen Maßnahme. Schlimm, dass wir uns einmal mehr schuldig fühlen, als die jenigen, die den Kontakt zu Susann verweigern. Wir sind diejenigen, die Entscheidungen nach sorgfältiger Abwägung treffen. Wir müssen erkennen, dass gute Gründe für Jugendamt und Einrichtung nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Und dann das hier. Menschen, die sich Gedanken machen, die Susann längst verziehen haben, die sie im Kreis der Familie behalten. Für die sie, trotz ihrer vielen Unzulänglichkeiten, ein wertvoller Mensch ist, dem eben nur das Schicksal in frühester Kindheit übel mitgespielt hat.

Was für ein Gegensatz! Ich bin stolz auf meine Familie in diesem Augenblick. So muss Familie sein: Zusammenhalten, auch in schlechten Zeiten, verzeihend, ein Hort der Gemeinsamkeit, der die Basis für die Existenz ist, nicht Existenz gefährdend. Vielleicht zu viel Nähe für Susann und ein Beispiel dafür, wie es auch in ihrer Kindheit hätte sein können und müssen. Ich weiß: Das kann sie nicht aushalten.

Beistand unerwünscht! 26. November 2010

Posted by lehrergehrke in Allgemein.
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Recht zu haben und Recht zu bekommen sind immer zwei unterschiedliche Dinge. Das Recht auf einen Beistand im Hilfeplangespräch ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Aber Jugendämter finden immer wieder neue Gründe, um dieses Recht auszuhebeln.

Wir haben Eileen vom Pflegeelternverband von unserem bevorstehenen Hilfeplangespräch erzählt. Sie fand unser Vorhaben gut, warnte uns aber. Schon einmal hatten wir sie ja als Beistand zu einem Hilfeplangespräch mitgenommen. Das Ergebnis war, dass man sie abgelehnt hat, weil angeblich die Datenschutzrechte das Kindesvaters nicht gewahrt gewesen wären. Sie stand stundenlang auf Abruf in der Kälte.

“Seht euch vor”, sagte sie. “Man wird euch versuchen, aus dem Verfahren hinaus zu drängen. Ihr braucht einen neutralen Zeugen und zugleich einen Vermittler zwischen den Parteien. Ich bin dazu bereit, wenn ihr das wollt.”

Und ob wir wollen! Einer Weigerung, sie zum Hilfeplangespräch zuzulassen, könnten wir vorbauen. Wir würden sie einfach durch eine Anwältin mandatieren lassen. Das läuft über den Pflegeelternverein. Außerdem kann das Argument des Datenschutzes durch die Unterzeichnung einer Schweigepflichterklärung außer Kraft gesetzt werden.

Also benachrichtige ich Frau Schwerdtfeger über unsere Absicht, einen Beistand mit zum Hilfeplangespräch hinzuzuziehen. Die Antwort kommt prompt sieben Tage nach Eingang unserer e-mail.

“Leider können wir ihrem Wunsch auf Hinzuziehung eines Beistandes nicht entsprechen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass Sie in dem Familienhilfeverfahren Susann betreffend keine Verfahrensbeteiligten mehr sind, da Sie an der Pflege nicht mehr beteiligt sind. Die Zuständigkeit liegt seit der Inobhutnahme beim Jugendamt des Kindesvaters in Neustadt. Folglich ergibt sich daraus, dass das Recht auf Hinzuziehung eines Beistandes nach §13, SGB X hier nicht in Anwendung gebracht werden kann.”

Aha. Eine elegante Formulierung, die man auch kürzer fassen könnte: “Kommt gar nicht in Frage! Schlagen Sie sich diese abstruse Idee aus dem Kopf!”

Wovor haben diese Leute eigentlich Angst? Warum lassen sie nicht zu, dass notwendige Hilfen fachlich und professionell diskutiert werden? Glauben sie, wenn man ihnen in die Karten schaut, würde man irgend etwas entdecken, was nicht an die Öffentlichkeit gehört? Oder halten sie Pflegeeltern einfach bloß für dumm und für Hindernisse für ihr Amtshandeln?

Jedenfalls werden wir also das Hilfeplangespräch allein zu bewältigen haben. Wir werden uns einen genauen Plan machen, um alles anzusprechen, was von Wichtigkeit ist.

Vorgefechte 21. November 2010

Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.
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Hilfepangespräche sind bei uns Kampfhandlungen. Das Jugendamt versucht, seinen Fachverstand zu zeigen, indem es versucht, uns so dumm wie möglich darzustellen und seine Interessen durchzusetzen. Natürlich geht es dabei immer um Geld und die Rechte der leiblichen Eltern. Wir vertreten die Rechte und Interessen der Kinder. Dabei bleibt uns nichts anderes, als schwere Geschütze aufzufahren. Meistens kommt nichts anderes dabei heraus, als ein windelweicher Kompromiss zu Lasten der Kinder.

Frau Schwerdtfeger ruft mich an. Das Hilfeplangespräch für Susann, so teilt sie mir mit, fände am 11. November um 11 Uhr in der Einrichtung statt. Susann soll während des ganzen Gespräches teilnehmen, ebenso der Kindesvater. Es wurde entschieden, dass Jeannett nicht teilnehmen soll, weil sie nicht am Hilfeplangespräch Beteiligte ist. Die Themen, die wir in unserem Antrag vorgegeben haben, seien jedenfalls akzeptiert.

Was soll das? Warum legt das Jugendamt den Termin auf einen Zeitpunkt, an dem alle erwerbstätigen Menschen nicht verfügbar sind? Das sieht sehr nach dem Versuch aus, uns aus der Hilfeplanung herauszudrängen. Aber da haben sie sich getäuscht. Es ist mein freier Tag in dieser Woche und Ruth wird sich frei nehmen. Auch wenn unsere Themen akzeptiert werden: Es sieht nach Konfrontation aus.

Ich rufe Frau Gerster an. Ich will wissen, worum es geht. Und ich weiß, dass Frau Gerster gut Kirschen essen ist.

“Ehrlich gesagt, sehe ich wenig Erfolg und Fortkommen in ihren Kontakten zu Susann”, bedeutet sie mir vorsichtig. “Wie Sie selber zugeben, klappt das mit den Besuchen bei Ihnen nicht zufriedenstellend.”

“Das ist doch kein Wunder”, entgegne ich. “So lange die Trennung von uns mit Susann nicht richtig aufgearbeitet wird und wir nicht mit einbezogen werden, ist es nicht verwunderlich, dass die Besuchskontakte nicht funktionieren, wie sie es sollten.”

“Was ich mir vorstelle, ist eine Traumatherapie, an der alle Beteiligten mitwirken. Da kann sich derKindesvater nicht entziehen und Jeannett und wir müssten mit einbezogen werden. Wir sind letztlich alle Teile des Problems.”

Frau Gerster schnauft hörbar ins Telefon. Danach Stille.

“Das wird schwer werden”, hebt sie nach einiger Überlegung an. Es ist nun mal Tatsache, dass Sie keine Befugnisse mehr haben, eine Entscheidung herbei zu führen. Susann ist jetzt in der Obhut des Jugendamtes.”

Jaja, ich weiß. Weil wir Susann in Obhut gegeben haben, haben wir versagt und andere müssen das jetzt ausbügeln, was wir verkehrt gemacht haben. Alles, was wir versucht haben, an Therapien, an Zeit und Wissen aufgewendet haben, um uns fortzubilden und unsere Pflegekinder zu verstehen, all das zählt jetzt nicht mehr.

Was ist mit der jahrelang fehlenden Unterstützung durch das Jugendamt? Gut, geschenkt. Wenn wir sehen könnten, dass es Susann besser geht, wenn sich Fachleute um sie kümmern würden, wenn die Entscheidungen des Jugendamtes und der Einrichtung professionell und nachvollziehbar wären, würde ich gern und ohne Zögern meine Verantwortung an alle jetzt Beteiligten abgeben. Warum aber nimmt man unsere langjährigen Erfahrungen und Beobachtungen mit Susann nicht ernst? Warum wird unser Wissen nicht mit einbezogen? Hat man Angst, etwas von Zuständigkeit und Kompetenz in Frage stellen zu müssen? Fühlen sich die Zuständigen aus der Rolle gedrängt?

“Das wichtigste ist jetzt, Jeannett weiterzuhelfen”, wendet Frau Gerster daas Gespräch. Wir müssen jetzt die Kontakte von Jeannett zu ihrem Vater gestalten.”

Jeannett hat in der letzten Zeit geäußert, dass sie unseren Namen annehmen möchte. Sie will auch von ihrem Vater wissen, ob sie wirklich Susanns Schwester ist. In den Akten ist die Rede davon, dass Jeannett aus der Verbindung mit einer anderen Frau stammen könnte als Susann.

“Ich will meinen Vater danach fragen, ich will, dass er mich nicht anlügt. Ich will ihm in die Augen sehen und ihm diese Frage stellen.”

“Ich stelle mir vor”, fährt Frau Gerster fort, “dass wir ein Gespräch mit dem Kindesvater und Jeannet hier vor Ort führen. Ich werde mit dem zuständigen Jugendamt vereinbaren, dass der Kindesvater auf dieses Gespräch vorbereitet wird. Es nützt gar nichts, wenn er Jeannett anlügt oder ihren Fragen ausweicht.”

Das schätze ich an Frau Gerster: Sie geht pragmatisch und kompetent vor und bezieht den Kindesvater wie selbstverständlich in die Verantwortung für Jeannett mit ein. Leider muss ich nach unseren Erfahrungen vermuten, dass er sich seiner Verantwortung wie immer geschickt entziehen wird.

“Und was Susann betrifft, würde ich Sie bitten, ihr Zeit zu geben. Auch sie muss mit der neuen Situation erst zurecht kommen.”

Nun gut, das ist von mir aus ok. Voraussetzung ist, dass sie fachmännisch betreut wird und die Zielsetzung, ihr nachhaltig zu helfen, nicht aus den Augen gelassen wird.

Ein Hilfeplangespräch muss her! 5. November 2010

Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.
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Pflegeeltern haben das Recht, ein Hilfeplangespräch zu beantragen. Deshalb greifen wir zu diesem Mittel, um endlich festzulegen, was mit Susann in der Wohngruppe weiter passiert. Es kann nicht sein, dass ihre Traumatisierung einfach nicht zur Kenntnis genommen wird. Wir wollen endlich konkret festgelegte Hilfe für unsere Kleine. Wir fühlen uns verantwortlich. Deshalb schicken wir ihrer Sachbearbeiterin ein Schreiben:

Antrag auf außerordentliches Hilfeplangespräch für Susann

Sehr geehrte Frau Schwerdtfeger,

als Beteiligte an der Hilfeplanung für Susann beantragen wir ein außerordentliches Hilfeplangespräch zur Korrektur der bestehenden Hilfeplanung.

Wir beantragen, folgende Punkte im Hilfeplangespräch aufzunehmen:

Momentane Situation in den Besuchskontakten zwischen Susann einerseits und uns als Bezugspersonen sowie ihrer Schwester Jeannett andererseits

Begründung:

Während eines mit der Einrichtung vereinbarten fünftägigen Besuchs Susanns bei meiner Schwägerin in Hameln hat Susann nachweislich fünf Überraschungseier aus dem Vorrat meiner Schwägerin entwendet, verzehrt und die enthaltenen Spielfiguren an Jeannett verschenkt. Jeannett hat ausgesprochen aufgebracht und enttäuscht reagiert. Sie verweigert derzeit weitere Kontakte. Im Verlauf eines Telefonats mit Susann hat sie den Vorgang vehement geleugnet und schließlich das Gespräch abrupt beendet. Die Einrichtung ist informiert.

Ziel:

Orientierung am Kindeswohl durch folgende Maßnahmen:

Erstellung eines konkreten Vorgehens in solchen Fällen, insbesondere die Einbindung der Einrichtung in der professionellen Aufarbeitung der Besuchskontakte mit uns, Vorbereitung weiterer Besuchskontakte, insbesondere Planung von Besuchen während der Weihnachtszeit (unter Berücksichtigung der emotionalen und traumatischen Belastung im Zusammenhang mit der in dieser Zeit stattgefundenen Straftat des Kindesvaters in Anwesenheit beider Kinder).

Psychotherapeutische Behandlung von Susann im Rahmen einer speziellen Traumatherapie mit dem Ziel, Susann zu helfen, ihr Trauma zu akzeptieren und damit umzugehen, um weitere dissoziative Handlungen zu verhindern. Feststellung, dass eine Verhaltenstherapie keine ausreichende Hilfe darstellt. Abwägung einer stationären Therapie.

Einbeziehung aller Bezugspersonen in die therapeutischen Maßnahmen

(Wieder einmal versuchen wir, wie schon so oft, endlich eine einheitliche Hilfe für Susann herbei zu führen. Wir sind uns sehr wohl darüber klar, dass der Kindesvater auf Grund seines Sorgerechtes zustimmen muss. Der vom Vormundschaftsgericht verlangte Runde Tisch mit allen beteiligten Fachleuten hat nie stattgefunden, weil das Jugendamt das Zustandekommen verschleppt hat. Wenn der Kindesvater jetzt aber erneut seine Zustimmung verweigern würde, hätten wir gute Chancen auf Entzug des Sorgerechtes. Dann könnte Susann endlich geholfen werden.)

Pflichten der betreuenden Einrichtung bei Besuchskontakten

Begründung:

Susann hatte bei den bisherigen Besuchen weder ein Ausweispapier noch die Krankenkassenkarte dabei. In Notfällen kann die Person, in deren Verantwortung sich Susann befindet, weder nachweisen, daß Susann sich berechtigter Weise in ihrer Verantwortung befindet noch eventuelle medizinische Maßnahmen einleiten.

Ziel:

Die Einrichtung gibt Susann die Krankenkassenkarte, den Kinderpass und/oder eine Bescheinigung mit, aus der hervor geht, dass sich Susann berechtigter Weise in der Verantwortung der jeweiligen Person befindet.

(Es ist schon ein starkes Stück, und es ist uns erst sehr spät aufgefallen. Wenn Sarah während Susanns Besuch hätte nachweisen müssen, dass sie sich berechtigter Weise in ihrer Obhut befand, hätte sie keine Chance gehabt. Wäre Susann krank geworden, wäre das ebenfalls ein Problem geworden. Nicht auszudenken, was geschehen wäre, wenn sie z.B. durch einen Unfall nicht mehr in der Lage gewesen wäre, zu entscheiden und Susann in die Obhut der Polizei genommen worden wäre.)

Besuchskontakte mit dem Kindesvater

Begründung:

Die Kontakte zum Kindesvater haben seit dem letzten Hilfeplangespräch zugenommen. Wie ich in meinem letzten Schreiben bereits ausführte, besteht das Risiko einer Retraumatisierung auf der Basis von hochambivalenten Bindungswünschen, die eine Desorientierung des Bindungsverhaltens fördern und verfestigen.

(Will sagen: Susanns häufigen Kontakte zum Kindesvater bringen sie völlig durcheinander. Wie kann man ihr zumuten, mit diesem Kriminellen, der Susann so viel Leid angetan hat, immer wieder konfrontiert zu werden? Aber hier geht es nicht um das Wohl des Kindes, sondern um das Recht der leiblichen Eltern, das in so vielen Fällen als wichtiger angesehen wird. Natürlich steht auch dahinter, einer gerichtlichen Auseinandersetzung auszuweichen. Es muss erst wider etwas passieren. Dabei ist schon etwas passiert. Wir sehen Susanns Verhalten und Verstörung als unmittelbare Folge der Kontakte zu ihrem leiblichen Vater an. Zwar verweigert sie die Kontakte nicht. Wie könnte sie auch, in diesem Konflikt zwischen leiblichen und Pflegeeltern.)

Susanns Verhalten während des Besuches bei meiner Schwägerin bestätigt unsere Ansicht, dass die Kontakte mit dem Kindesvater sich keinesfalls förderlich, sondern eher negativ auf ihre Entwicklung auswirken. Ihre Reaktion auf die Konfrontation mit ihrem Verhalten lässt auf eine multiple Persönlichkeit auf Grund vielfältiger Traumatisierungen schließen.

Ziel:

Beschränkung der Kontakte zum Kindesvater auf höchstens monatliche Telefonate in Absprache mit Jeannett als Susanns Schwester und uns als deren Pflegeeltern

In Ihrem Schreiben vom x.xx.xxxx haben Sie die Zusammensetzung der Anwesenden beim Hilfeplangespräch begründet. Sie haben dabei das Kindeswohl in Bezug auf Susann nicht berücksichtigt, insofern, als Susann während des ganzen Hilfeplangespräches anwesend war und ihr zugemutet wurde, einen Loyalitätskonflikt zwischen Pflegeeltern, Kindesvater und Vertreterin der Einrichtung auszuhalten, anstatt ihr ein Recht auf Schonung zuzugestehen. Wie ich bereits in meinem letzten Schreiben ausführte, ist es nicht im Sinne des Kindeswohls, die Teilnahme des Kindes am Hilfeplangespräch wortwörtlich zu nehmen. Die Einbeziehung des Kindes in die Hilfeplanung kann beispielsweise auch durch eine vorher gehende Befragung sicher gestellt werden.

(Immer wieder wird von den Jugendämtern ohne Rücksicht auf die seelische Lage der Pflegekinder verlangt, dass diese am Hilfeplangespräch teilnehmen. Wie sollen sie das aushalten? Namhafte Fachleute machen immer wieder klar, dass dies die Kinder in einen für sie unlösbaren Konflikt bringt. Bei den Jugendämtern ist diese Erkenntnis noch nicht angekommen.)

Aus diesem Grunde halten wir es für erforderlich, Susann bei sensiblen Inhalten wie z.B. die Auswirkung der Besuchskontakte des Kindesvaters auf ihre Entwicklung und ihr Verhalten nicht am Gespräch teilnehmen zu lassen. Organisatorisch sollte sich das Gespräch in einen Teil gliedern, bei dem Susann anwesend ist und sich äußern kann und einen zweiten, in dem die Auswirkungen und fachlichen Erfordernisse diskutiert werden.

Wir ziehen jedoch eine Befragung Susanns am Standort der Einrichtung in Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch vor. Eine Konfrontation mit ihrem Verhalten und ihrer Entwicklung während des Hilfeplangespräches halten wir für schädlich, nicht zielführend und mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.

(Manche Jugendämter ziehen eine Befragung des Kindes einer Anwesenheit beim Gespräch vor und es lohnt sich immer, dies beim Sachbearbeiter anzuregen

Wir regen an, Jeannett als die leibliche Schwester Susanns in die Hilfeplanung mit einzubeziehen, da sie von allen Festlegungen, die getroffen werden, mit betroffen ist.

(Der Amtsschimmel wiehert: Da das HPG Jeannett nicht betrifft, sie im Amtsdeutsch keine “Beteiligte” ist, soll sie auch nicht teilnehmen. Lösung: Das Geschwister einfach mitnehmen, wenn man es für richtig hält, z.B. um einen Eindruck des seelischen Zustandes zu vermitteln,)

Bei der Terminierung des Hilfeplangespräches bitten wir Sie, die Nachmittagsstunden (ab 15 Uhr) zu nutzen, da wir vormittags dienstlich gebunden sind. Zur Absprache eines Termins stehen wir jederzeit unter den oben genannten Telefonnummern zur Verfügung.

(Da werden wir noch unser blaues Wunder erleben!)

Wir fragen uns immer wieder, warum die Sachbearbeiter häufig den Sachverstand, die Erfahrungen und die Beobachtungen der Pflegeeltern nicht mit einbeziehen. Ob man ihnen in ihrer Ausbildung sagt, dass Pflegeeltern nichts anderes als Dienstleister für die Jugendämter sind?

“Ich weiß selbst am besten…” 20. Oktober 2010

Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.
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Wir sind irritiert. Wie kommt es, dass pubertierende traumatisierte Pflegekinder sich so unterschiedlich verhalten können, als seien sie zwei Persönlichkeiten?

Es ist nachmittags, ein schöner, warmer Sommertag. Frau Sossna, unsere Familienhelferin, sitzt mit uns am Terrassentisch und wir trinken Kaffee. Jeannett kommt dazu. Wir sprechen über das letzte Hilfeplangespräch.

“Jeannett, du musst schon akzeptieren, dass Frau Gerster unsere Sachbearbeiterin vom Jugendamt ist und dass wir gemeinsam besprechen, wie es mit dir weiter geht.”

Jeaannett wird wütend.

“Ich denk gar nicht dran. Frau Gerster hat mir gar nichts zu sagen und sie bestimmt auch nicht darüber, was passiert. Das weiß ich selbst am besten.”

Oh oh, das hört sich nach Krawall an.

“Ihr habt mir auch nichts zu sagen!”, wendet sie sich an Ruth und mich.

“Ich hab´s satt, dass Ruth mich immer herumkommandiert. Bring den Müll raus, pack deine Wäsche in den Schrank, räum dein Zimmer auf! Warum muss ich immer tun, was sie will?”

“Das ist doch ganz normal”, wirft Frau Sossna ein. “In einer Familie hatjeder seine Aufgaben, die er zu erledigen hat. Deine Eltern sorgen doch auch dafür, dass alle zu essen haben und was anzuziehen.”

Jeannett wird rot vor Wut. “Wer sagt denn das? Ich will nicht mehr ständig Befehle bekommen! Macht doch euren Scheiß allein! Ohne mich!”

“So kannst du doch nicht mit deinen Eltern reden!”, entsetzt sich Frau Sossna. “Das gehört sich einfach nicht, nach dem, was sie alles für dich tun!”

“Ihr könnt mich mal alle”

Jeannett rennt in ihr Zimmer, Türen fliegen.

“Das ist ja unfassbar! Wie halten Sie das bloß aus?” Frau Sossna ist fassungslos. Sie weiß nicht, was bei uns manchmal abgeht. Dass wir solche Szenen häufiger haben.

In solchen Fällen weiß ich genau, dass Jeannett nicht erreichbar ist für Argumente oder ruhige, freundliche Ansprache. Ich lasse sie einfach toben. Ich weiß: Es dauert nicht lange und Jeannett ist wie ausgewechselt. Es tut ihr leid, aber sie kann es nicht zugeben, einen Fehler gemacht zu haben. So ist es auch heute. Abends ist Jeannett freundlich, nett und kuschelig.

Zwei Tage später bekommen wir Jeannetts Zorn wieder zu spüren. Jeannett ist wieder zu uns auf die Etage gezogen, in Susanns Zimmer. Nun sollen Regale angebracht werden. Die Regalschienen hängen schon. Jetzt müssen die Bretter aufgelegt und von unten, wo such Schraublöcher befinden,  mit Schrauben befestigt werden. Ruth will ihr zeigen, wie es geht, damit Jeannett die Arbeit, wie sie es sich wünscht, fortsetzen kann.

“Ich mache das anders”, erklärt Jeannett. “Ich schraube erst die Bügel auf die Bretter und hänge sie dann ein.”

“Das geht doch gar nicht”, versucht Ruth zu erklären. “Wenn die Bügel dran sind, kannst du sie nicht mehr in die Löcher in den Schienen einhängen. Du musst sie von unten schrauben.”

Jeannett bockt. “Ich mache das aber so, ich brauche dich nicht dazu.”

Ruth ist sauer und verlässt das Zimmer. “Dann mach es doch allein, wenn du alles besser weißt!”

Schließlich mache ich einen Versuch, Jeannett zu erklären, wie man es am besten macht und helfe ihr etwas. Sie sieht es ein und verschraubt die Bretter selber, aber die Schrauben, die sie eindreht, werden krumm und schief.

Als ich sie darauf hinweise, zickt sie mich an: “Na und? Interessiert doch keinen!”

Bei traumatisierten Pflegekindern geht in der Pubertät offensichtlich alles durcheinander. Versorgerkinder, die in ihrer Kindheit für die Geschwister oder sogar die Eltern  sorgen und Verantwortung übernehmen mussten, können diese Rolle nicht ablegen. Sie haben das Vertrauen in die Erwachsenenwelt verloren. Sie behaupten, selbst am besten zu wissen, was ihnen gut tut. Dabei verlassen sie sich praktisch auf niemanden außer sich selbst. Sie müssen immer im Mittelpunkt stehen. Wenn dann noch dazu kommt, dass Hilfeplangespräche ihnen den Eindruck vermitteln, dass sie keine Kontrolle mehr über ihre Situation haben, muss die ganze Wut heraus. Kontrollverlust können sie nicht tolerieren; es macht sie hilflos. Dann übertragen sie ihre gesamte Wut und Angst, die sie durch Vernachlässigung und Misshandlung erfahren haben, auf die engste Bezugsperson. Das ist meist Ruth, stellvertretend für ihre leiblichen Eltern.

Wer traumatisierte Kinder aufnimmt, muss damit rechnen, Ziel von Übertragungen zu sein. Es tut zuerst sehr weh. Trotz allem, was Pflegeeltern für ihre Pflegekinder tun, werden sie zum Ziel von ungezügelten Aggressionen. Erst, wenn sich die Pflegeeltern darüber klar werden, dass sie mit diesen Ausbrüchen gar nicht gemeint sind, können sie damit umgehen. Sie sind in ihrer Position Ersatz für alles: Versorger, Liebegebende, Verständnishabende, Unterstützer, Beschützer und Ersatz für die leiblichen Eltern. Das muss auch die Pflegekinder verwirren, die sich in einer Situation befinden, die sie bisher nie so kannten. Auch nach langen Jahren brechen die Kindheitserlebnisse noch durch. Besonders gilt das für die Pubertät, in der den Pflegekindern die Herkunft wichtig wird, sie ihre leiblichen Eltern idealisieren und mit den Pflegeeltern vergleichen. Natürlich fällt es schwer, dass der Vergleich immer für die Pflegeeltern ausgeht, und es fällt noch schwerer, diesen Vergleich auszuhalten.

Wie schwer ist es, zwei Familien zu haben! 14. Oktober 2010

Posted by lehrergehrke in Die Zeit danach.
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Es ist schwer für ein Pflegekind, zwei Familien zu haben. Die Pfleltern, das sind die, denen Jeannett alles zu verdanken hat, die sich kümmern, die aber auch die Grenzen setzen. Und dann gibt es da die Herkunftsfamilie, die kaum bekannt ist, die den ganzen Schlamassel verursacht haben, die alles versiebt haben, aber es sind diejenigen Menschen, die immer idealisiert werden, die immer im Hintergrund stehen, bei Hilfeplangesprächen und wichtigen Entscheidungen.

Heute haben wir uns auf dem Campingplatz mal richtig was gegönnt. Krabben, Muscheln, Rillette, ein wahres Festessen. Jeannett nutzt solche Gelegenheiten der Harmonie gern für vertrauensvolle Gespräche.

“Ich will von meinem Vater endlich wissen, ob ich Susanns richtige Schwester bin”, bricht es aus ihr heraus.

Tatsächlich gibt es anhand der Akten Zweifel, ob da nicht noch eine andere Frau im Spiel war und Jeannett hat das Problem genau erkannt. Jetzt, in der anbrechenden Pubertät, kommt die Suche nach den eigenen Wurzeln in Gang.

“Ich will ein Gespräch mit meinem Vater und ich verlange, dass er mir ehrlich antwortet. So lange, bis er mir nicht ehrlich antwortet, will ich mit ihm nichts zu tun haben.”

Bisher haben wir es immer geschafft, dass sich die Kontakte zwischen Jeannetts leiblichem Vater und den Kindern auf die Hilfeplangespräche und einige, nichtssagende Telefonate beschränkten. Immer wieder haben wir das verstörte Verhalten nach von uns und dem Jugendamt begleiteten Besuchskontakten oder Telefonaten aushalten müssen, haben Tage lang daran gearbeitet, die normale Situation wieder herzustellen. Nervosität, Aggressionen, Essensverweigerung waren die Folgen dieser Kontakte. Das Jugendamt spricht in diesen Fällen mit leichtem oder manchmal direktem Vorwurf an die Pflegeeltern von “Loyalitätskonflikt” zwischen leiblichen und Pflegeeltern. Pflegen, versorgen, unterstützen ja, aber bitte keine Entfremdung von den leiblichen Eltern, schon gar nicht emotionale Beziehungen! Niemand von denen hat uns bisher erklären können, wie das gehen soll.

Und nun das! Jeannett will Kontakt zu ihrem Vater, dem Menschen, der ihr ganzes Leid verursacht hat! Es ist schwer für mich, zu akzeptieren.

“Eigentlich will ich, dass mein Papa zur Konfirmation kommt”, fährt sie fort, “aber vorher muss er mir die ganze Wahrheit erzählen.”

Ich ahne etwas. Wenn Jeannett etwas durchsetzen will, dann macht sie einen genauen Plan. Sie muss immer das Gefühl haben, alles im Griff zu haben. “Ich bekomme was ich will” ist ihr Wahlspruch.

“Dann kann ich ihm auch gleich erzählen, dass ich so heißen will wie ihr.”

Noch so ein heißes Eisen. Jeannett hat schon häufiger deutlich gemacht, dass sie unseren Namen annehmen will. Wenn sie bei uns ans Telefon geht, meldet sie sich immer mit unserem Namen. Nun will sie es auch amtlich haben.

“Was hat mein Vater mit mir zu tun? Ihr seid meine Eltern! Warum soll ich nicht heißen wie ihr?”

Das schmeichelt uns natürlich, aber wir wissen, dass der Kindesvater dem nie zustimmen wird.

“Mir ist auch ganz egal, was Frau Gerster dazu sagen wird. Die redet sowieso nur über Susann, um mich kümmert sie sich gar nicht! Ich mag sie nicht”

Wir wissen auch warum. Endlich ist unser Jugendamt dabei, sich zu verjüngen. Viele Sachbearbeiter, die Pflegeeltern nur als ihre Handlanger sahen, gehen in Rente. Neue rücken nach. Frau Gerster gehört zu denen mit viel Empathie und Einsatz für die Pflegekinder. Aber sie sagt Jeannett auch, was sie für richtig hält. Sie macht ihr klar, dass Jeannett mit ihr nicht umspringen kann und setzt ihr klare Grenzen. Und bei Jeannett gibt es da immer noch die traumatische Erfahrung: Trau nie einem Erwachsenen, der will doch bloß über dich bestimmen!

Wenn es darum geht, dass Jeannet am Hilfeplangespräch teilnehmen soll, ist sie in ihrer Meinung gespalten. Einerseits will sie teilnehmen, um die Kontrolle über die Gespräche und Entscheidungen zu behalten. Andererseits fällt es ihr schwer, alles was gesagt wird und auch den Kontakt zu ihrem Vater auszuhalten.

Tatsächlich hängt alles, was Jeannett an Problemen hat, zusammen, es ist unlösbar miteinander verknüpft. Das alles zu entwirren und für jede Baustelle eine geeignete Lösung zu finden, wird lange Zeit in Anspruch nehmen und noch so manche Diskussion auslösen.

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