Das Gericht entscheidet 20. April 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Besuchskontakt, Familiengericht, Gericht, Gerichtssaal, Gesetzeslage, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswille, Kindeswohl, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Pflegekinderwesen, Richtertisch, therapeutische Behandlung, traumatherapeutisch, traumatisiert, Umgangskontakt, Urteil, Urteilsspruch, verurteilt
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Es ist manchmal nötig, dass Konflikte mit der Hilfe eines Gerichtes durch einen Urteilsspruch entschieden werden müssen. Pflegeeltern kennen sich meist damit aus, um ihre Pflegekinder zu schützen. Aber viele gerichtliche Auseinandersetzungen wären auch vermeidbar, wenn alle Seiten die Bereitschaft hätten, sich zu einigen.
Nachdem unsere Pflegekinder sich geweigert hatten, ihren Vater zu besuchen, war die Gegenseite nicht untätig. Es dauert nicht lange und wir haben eine Vorladung eines Berliner Familiengerichtes. Der Kindesvater versucht nun, sein Besuchsrecht einzuklagen.
Also machen wir uns erneut auf den Weg nach Berlin. Schwägerin Sarah hat sich bereit erklärt, mit zu fahren, um für die Kinder da zu sein. Vor dem Verhandlungstermin, der zum Glück erst gegen Mittag stattfindet, werden wir unsere Anwältin treffen, die uns vertreten soll. Sie kennt sich im Pflegekinderwesen aus.
“Papa, was ist das, ein Gericht?”, fragt Susann mich während der Autofahrt.
“Es ist ein Gebäude, das aus vielen Räumen besteht”, erkläre ich. “In jedem Raum sitzt ein Richter. Er lässt alle Leute, die etwas beobachtet haben oder in einem Streitfall etwas Wichtiges zu sagen haben, nacheinander in diesen Raum kommen und hört sich an, was sie zu sagen haben. Wenn er sich alles angehört hat, fällt er ein Urteil. Danach müssen sich dann alle richten.”
“Unser Vater ist damals verurteilt worden, wegen Mama”, bemerkt Jeannett. “Dann hat er eine Strafe bekommen.”
“Wird er jetzt wieder verurteilt?”, fragt Susann bange.
“Nein, das ist etwas anderes”, erkläre ich. “Die Richerin hört sich auch alles an. Sie wird mit euch alleine sprechen. Dann wird sie festlegen, wie alles weiter geht, also ob ihr euren Vater besuchen müsst.”
Nach stundenlanger Fahrt kommen wir an. Wie durch ein Wunder finden wir einen Parkplatz.In der Nähe befindet sich ein kleines Restaurant, in dem wir uns mit unserer Anwältin treffen.
“Ihr seid also Jeannett und Susann”, begrüßt sie die Kinder feundlich. Wir setzen uns und bestellen Kaffee und Schokolade für die Kinder.
“Ich kann verstehen, dass ihr euren Vater nicht alleine besuchen wollt”, unterstützt sie die Kinder. “Wir versuchen jetzt, dass ihr ihn auch nicht besuchen müsst, wenn ihr nicht wollt.”
“Müssen wir auch vor allen erklären, dass wir das nicht wollen?”, sorgt sich Jeannett. “Ich hab irgendwie Angst davor.”
Die Anwältin beruhigt die Kinder. “Nein, das müsst ihr nicht. Wir setzen uns alleine mit der Richterin in einen Raum und ihr könnt dann alles erzählen, wie ihr wollt. Niemand sonst wird dabei sein.”
Die Kinder blicken erleichtert.
Wir machen uns auf den Weg zum Gericht. Die Kinder sind beeindruckt von dem wuchtigen Portal und der riesigen Freitreppe, die in die Vorhalle führt. Eingang ist nur durch eine Sicherheitskontrolle möglich. Alle werden auf Metallgegenstände durchsucht und müssen ihre Taschen ausleeren.
Dann erklimmen wir die Treppe zu unserem Gerichtssaal in der ersten Etage. Vor dem Saal sitzen bereits der Kindesvater und sein Anwalt. Er würdigt weder uns noch die Kinder eines Blickes. Auch Frau Schilling ist bereits da. Sie begrüßt uns verhalten und emotionslos.
Nach ein paar Minuten ruft der Gerichtsdiener alle Beteiligten in den Gerichtssaal. Die Kinder bleiben mit Sarah draußen. Die Parteien nehmen an gegenüberliegend schräg zum Richtertisch ausgerichteten Tischen Platz. Frau Schilling weigert sich, sich an unseren Tisch zu setzen. Sie organisiert sich einen Stuhl und setzt sich hinter die Parteien, ganz an das Ende des Saales.
Der Anwalt des Kindesvaters formuliert seinen Antrag. Er will monatliches Besuchsrecht seiner Kinder im Haushalt des Kindesvaters und darüber hinaus in den Schulferien.
“Es geht nicht an, dass die Pflegeeltern die Kinder meines Mandanten ständig und gezielt dahingehend beeinflussen, sich Besuchskontakten zu verweigern”, beschuldigt er uns lautstark, begleitet von verächtlichen Blicken in unsere Richtung. “Mein Mandant hat das Recht auf Besuchskontakte und darauf, dass diese auch wirklich stattfinden und von den Pflegeeltern unterstützt werden. Statt dessen haben sie in einen Besuchskontakt eingegriffen und ihn eigenmächtig beendet.”
Mein Herz pocht bis zum Hals, ich setze an “Kei…”, als mich unsere Anwältin am Arm nimmt, um mich zu beruhigen. Dann beginnt sie in ruhigem Ton, zum Richtertisch zugewandt.
“Bei diesem Vorfall war es so, dass die Kinder ihre Pflegeeltern darum baten, abgeholt zu werden. Der Kindesvater war zu dem Zeitpunkt, als die Kinder meiner Mandantschaft die Tür öffnete, nicht zugegen und es war auch nicht absehbar, wann sich diese Situation ändern würde”, beschreibt sie. Die Richterin macht ein nachdenkliches Gesicht.
“Deshalb plädiere ich dafür, die Besuchskontakte bis auf Weiteres auszusetzen oder sie zumindest in Begleitung der Pflegeeltern stattfinden zu lassen.”
Der Kindesvater schäumt. “Nie, nie, dit wird nie passiern!” Sein Anwalt hat alle Mühe, ihn zu beruhigen.
“Welche Position vertritt das Jugendamt in dieser Sache?” erkundigt sich die Richterin.
“Wir sind immer darum bemüht, die Gesetzeslage umzusetzen”, nimmt Frau Schilling leise und scharf Stellung. “Wir erwarten von unseren Pflegeeltern, dass sie uns in diesem Bemühen folgen.”
“Und haben Sie die Kinder zu diesem Thema befragt?”, will die Richterin wissen.
“Es gab keinen Anlass”, gibt Frau Schilling zurück. “Wir hatten das Gesetz umzusetzen. Die Pflegeeltern waren dabei nicht sehr hilfreich.”
“Ist es nicht so, dass Sie versucht haben, die Kinder gegen ihren Willen und unter Anwendung von Gewalt zu einem Umgangskontakt zu zwingen?”, schaltet sich jetzt unsere Anwältin ein.
“Wir haben die Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen. Wenn die Pflegeeltern uns dabei nicht unterstützen, müssen wir die Kinder auf andere Weise motivieren und überzeugen”, beharrt Frau Schilling.
“Wie sah denn diese Überzeugung aus?”, erkundigt sich die Richterin.
“Ich habe versucht, gemeinsam mit einer Kollegin die Kinder dazu zu bewegen, in den Dienstwagen einzusteigen.”
“Was Ihnen nicht geglückt ist, weil sich die Kinder Ihren Griffen entwanden und sich in ihren Zimmern versteckten”, wirft unsere Anwältin ein.
Die Richterin bleibt für einige Sekunden nachdenklich.
“Dann werde ich jetzt die Kinder befragen”, entscheidet die Richterin. “Alle Parteien außer der Anwältin der Beklagten verlassen jetzt bitte den Raum.”
Nach 20 Minuten werden alle wieder herein gebeten.
“Meine Befragung hat ergeben”, beginnt die Richterin, “dass die Kinder zur Zeit sich nicht vorstellen können, Umgangskontakte im Haushalt des Kindesvaters stattfinden zu lassen, insbesondere nicht mit Übernachtungen. Sie wollen, das haben sie ausdrücklich betont, diese Entscheidung nicht als Angriff auf ihren Vater gewertet wissen, sondern können sich anders gestaltete Kontakte durchaus vorstellen.”
Sie wendet sich an den Kindesvater. “Ich denke, Sie haben da noch etwas zu verbessern, was die kindgerechte Ausgestaltung ihres Haushaltes angeht und auch ihr Verhalten bei Umgangskontakten in Ihrem Haushalt stärker auf die Kinder abzustimmen.”
Und uns zugewendet: “Für Sie als Pflegeeltern bedeutet das, Umgangskontakte zuzulassen und aktiv mitzugestalten. Das wird in Zukunft Ihre Aufgabe sein.”
Dann folgt der Spruch.
“Das Gericht sieht die Wahrung des Kindeswohls in dem vorliegenden Fall als übergeordnetes Prinzip an. Der Wille der Kinder ist klar zu Ausdruck gekommen, aber auch die Rechte des Klägers sind in angemessenem Maße zu berücksichtigen. Deshalb sieht das Gericht Übernachtungsbesuche der Kinder als zur Zeit nicht durchführbar und sinnvoll an. Es gibt dem Jugendamt auf, Umgangskontakte so zu gestalten, dass der Kindeswille Berücksichtigung findet und die Pflegeeltern angemessen mit einzubeziehen. Angesichts der jetzt zugespitzten Situation hält das Gericht eine Aussetzung der Umgangskontakte für mindestens ein halbes Jahr für erforderlich. Danach können Umgangskontakte sukzessive aufgebaut werden. Sollten die Kinder sich Umgangskontakte wünschen, so ist ihrem Wunsch in angemessener Weise nachzukommen. Ich schließe hiermit die Sitzung.”
Die Türen werden geöffnet, die Beteiligten verlassen den Raum. Der Kindesvater stürzt mit seinem Anwalt aus dem Gebäude, ohne von uns oder seinen Kindern Notiz zu nehmen, geschweige denn sich zu verabschieden.
“Das ist doch ein gutes Ergebnis”, muntert uns unsere Anwältin auf. “Das Jugendamt hat konkrete Auflagen bekommen und der Umgang ist erst einmal vom Tisch. Ich glaube, wir können zufrieden sein.”
Ist dieser Urteilsspruch wirklich ein gutes Ergebnis? sicher, wir haben eine Schonfrist bekommen. Aber tatsächlich sind unsere Kinder durch ihren leiblichen Vater stark traumatisiert worden. Die Wiederbegegnung mit ihm in der Vergangenheit und der Zukunft wird die Wunden immer wieder aufreißen. Eine traumatherapeutische Begleitung halten wir für unumgänglich. Auch der Kindesvater müsste als Auflage bekommen, sich in therapeutische Behandlung zu begeben, um seine Schuld anzuerkennen und aufzuarbeiten. Statt dessen ist der der Ansicht, er hätte die Strafe verbüßt und nun sei alles wieder in Ordnung. Einen Einstellung, die den Kindern nur Schaden zufügen kann.
Gewiss, das Ergebnis hätte schlimmer ausfallen können. Das Gericht hätte Umgangskontakte anordnen können, ohne Rücksicht auf die Folgen, und wir wären gezwungen gewesen, diese zu unterstützen. Das ist uns erspart geblieben.
Nach diesem anstrengenden Nachmittag müssen wir uns und den Kindern etwas Gutes tun. Wir suchen uns eine Eisdiele am Stadtrand und lassen es uns gut gehen.
“Ich bin froh darüber, dass wir jetzt nicht mehr nach Berlin fahren müssen”, zeigt Jeannett ihre Erleichterung. “Ihr seid unsere Eltern. Und so soll es auch bleiben. Wenn wir wollen, können wir unseren Vater besuchen. Das ist doch gut.”
Die Kinder kuscheln sich an uns. Später im Auto während der Rückfahrt schlafen beide friedlich auf ihren Sitzen.
Chaotischer Besuchskontakt 31. März 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Besuchskontakt, Flehen, Hinterhof, Jugendamt, Kindesvater, Kompromiss, lallend, leibliche Eltern, normaler Menschenverstand, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Retraumatisierung, Sachbearbeiterin, Seitenflügel, traumatisierte Pflegekinder, Umgangskontakte, Verunsicherung, verzweifelt, Zigarettenrauch
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Wer schützt traumatisierte Pflegekinder, wenn nicht ihre Pflegeeltern? Sie haben die Aufgabe, ihre ihnen anvertrauten Kinder vor Retraumatisierungen, Mobbing und schlechten Einflüssen zu schützen, das ist unsere Meinung und Grundlage für unser Handeln. Manchmal, so scheint es, muss man sie auch vor dem Jugendamt und ihren leiblichen Eltern schützen.
Wieder ruft Frau Schilling, unsere Jugendamts-Sachbearbeiterin an. Sie will sich nach dem Verlauf des Umgangskontaktes, der kürzlich stattgefunden hat, erkundigen. Ich berichte über unsere Erfahrungen und unsere Vorbehalte gegen weitere Umgangskontakte. Aber Frau Schilling bleibt unbeeindruckt.
“Wir müssen auf Besuchskontakten einmal im Monat bestehen”, lautet ihre unumstößliche Anweisung. “Am besten am ersten Wochenende eines jeden Monats. Es wird eine Übernachtung geben.”
Ich weiß, dass ich mich nicht wehren kann, wenn ich nicht will, dass die Kinder vom Jugendamt abgeholt werden. Also versuche ich einen Kompromiss.
“Wir möchten den Kindern doch ermöglichen, dass sie sich an die neue Situation gewöhnen”, argumentiere ich. “Wir wären bereit, sie zum Besuchskontakt zu bringen und auch wieder abzuholen.”
“Aber der Papa wohnt in Berlin”, wendet Frau Schilling ein. “Wir würden die Fahrtkosten übernehmen, aber keine Übernachtungskosten.”
Na immerhin. Alles andere kriegen wir auch schon hin. Es gibt keine andere Möglichkeit und wir werden die Kinder keinesfalls auf die Bahn setzen und zwei lange Tage darauf warten, was sich zuträgt. Wir wollen vor Ort sein.
Es ist ein schöner Samstag im April. Wir haben den Kindern gesagt, dass wir nach Berlin fahren und sie bei ihrem leiblichen Vater übernachten werden. Wir haben ihnen auch gesagt, dass wir in der Nähe sind und sie mit einem Handy ausgestattet. Darauf sind sie besonders stolz. Unsere Handynummern haben wir eingespeichert. Für uns ist es wie eine generalstabsmäßig geplante Aktion. Für die Kinder ist es nur ein weiterer Ausflug. Aber sie wissen, dass wir in der Nähe sind und sie uns jederzeit erreichen können.
Nach fast dreistündiger Fahrt treffen wir in Berlin ein. Unser Navi führt uns über großzügige, alleeartige Straßen nach Neukölln, wo der Kindesvater wohnt. Unweit des S-Bahnhofes Neukölln biegen wir nach links in die Zeitzer Straße, rechts in die Braunschwieger Straße und gleich danach wieder nach links in die Richardstraße ein. Wenige Bäume stehen am Straßenrand, große, alte Mietshäuser machen die Straße zur Schlucht. Parkplätze gibt es kaum. Wir finden den Namen des Kindesvaters an einem Klingelbrett. “Seitenflügel links” ist es überschrieben.
“Ja” tönt eine Männerstimme aus der Wechselsprechanlage. “Die Pflegeeltern mit Jeannett und Susann”, kündige ich an. Der Summer ertönt. Wir drücken gegen die schwere hölzerne Tür. Den Kindern steht die Verunsicherung ins Gesicht geschrieben. Sie tragen jede ein Köfferchen. Wir passieren eine Toreinfahrt, die uns in einen tristen Hinterhof führt. Rechts und links des Hofes stehen weitere, große Wohnhäuser.
Die Tür zum Treppenhaus lässt sich schwer öffnen. Die Briefkästen sind verklebt, aufgebrochen, manche namenlos, einige voller Werbezeitschriften und Briefen. Wir erklimmen die Treppe bis ins zweite Geschoss. Es riecht nach Essen und Zigarettenrauch. Laute Musik tönt aus den Wohnungen, eine Mischung orientalischer und deutschtümelnder Schlagerklänge.
Die Klingel mit dem Namensschild des Kindesvaters funktioniert nicht. Wir klopfen. Er öffnet.
“Ah, det is aber schön, dit ihr da seid”, begrüßt er die Kinder, uns keines Blickes würdigend. “Denn kommt ma rin. Et jibt Kakau und Kekse.”
Wir müssen leider draußen warten.
Also schleichen wir uns nach draußen auf die Straße. “Komm”, sage ich zu Ruth, “lass uns mal die Gegend ansehen.” Wir biegen nach rechts in die Straße ab. Vor uns öffnet sich ein Platz, mit Bänken und typisch Berliner Schwengelpumpe. Kinder tollen auf dem kleinen Spielplatz herum. Menschen, deren Bekanntschaft ich lieber nicht machen möchte, sitzen auf den Bänken, Bierflaschen und Zigaretten in den Händen, laut diskutierend, manchmal blökend wie die Schafe. Südländisch gekleidete Frauen mit Kopftüchern schieben ihr Kinderwagen vorbei, im Gefolge eine Horde von Kindern. Es ist so fremd. So unwirklich. Wie sollen unsere Kinder damit klar kommen?
Nachdem wir den Platz mit einigen freundlichen Restaurants umrundet haben, voller neuer Eindrücke, beschließen wir, noch etwas fürs Abendessen einzukaufen und lassen uns von unserem Navi zu unserem Hotel führen, in dem wir ein Familienzimmer gebucht haben. Es liegt südlich außerhalb der Stadt, in einem Gewerbegebiet nahe des südlichen Berliner Ringes. Eines dieser Hotels, in das man selbst mit der Kreditkarte eincheckt. Wir machen es uns gemütlich und erwarten einen geruhsamen Abend mit Kartenspiel und Abendspaziergang.
Es ist Mitternacht. Wir machen uns langsam bettffertig. Da klingelt mein Handy. Es ist Jeannett.
“Papa, hol uns hier raus. Niemand ist hier, überall laute Musik, unser Vater und seine Frau sind nicht da, überall stinkt es. Kommst du uns abholen? Bitte!!!” Sie klingt richtig verzweifelt. Wir müssen reagieren.
“Wir kommen. Ruf uns an, wenn dein Vater wieder da ist.”
In die Sachen, ins Auto, mit Tempo durch die nächtlichen Straßen, in die noch sehr belebte Richardstraße. Kein Anruf. Wir rufen das Handy der Kinder an.
“Wo seid ihr?” erkundigt sie sich.
“Vor der Tür.”
“Ich lass euch rein.” Der Summer summt, wir durchmessen den Hinterhof, hetzen die Treppen hinauf. Jeannett steht in der geöffneten Tür, weicht nach hinten aus. Wir betreten die Wohnung. Bier- und Schnapsflaschen stehen herum, die Luft ist geschwängert von Alkohol- und Nikotingeruch. Auf dem abgewetzten Sofa und dem Boden liegen Kleidungsstücke verstreut. In einem anderen Zimmer stehen zwei kleinere Betten für die Kinder, kaum benutzt. Susann sitzt auf dem Sofa und hustet asthmatisch.
“Komm, Susann”, befiehlt Jeannett ihrer Schwester, “pack deine Sachen zusammen. Laß uns gehen.
Ich blicke Ruth an. “Können wir das machen?”, frage ich sie. “Wir müssen”, gibt sie zurück. “Hier können die Kinder nicht bleiben.”
Die Kinder verlassen die Wohnung, wir ziehen die Tür hinter uns zu. Alles schnell schnell, durch den Hinterhof, zur Haustür hinaus und ins Auto.
“Bin ich froh, dass wir da weg sind”, seufzt Jeannett. Susann ist bereits eingeschlafen. Ab und zu hustet sie.
Im Hotel geht alles schnell: Zähne putzen, bettfertig machen, rein ins Bett.
Da fällt mir etwas ein. “Jeannett, hast du die Telefonnummer deines Vaters eingespeichert?”
“Ja”, antwortet sie, “nimm mein Telefon.”
Ich rufe die Nummer und schalte auf laut.
“Ja”, meldet sich eine Männerstimme.
“Wir haben die Kinder abgeholt”, sage ich bestimmt. “Niemand war in der Wohnung und sie haben sich gefürchtet. Ich glaube, das ist besser so.”
“”Wat ham se?”, fragt die Stimme lallend. Ein Moment ist Ruhe. Dann ist es, als ob das Telefon explodieren will.
“Dit hat Folgen, dit sach ick Sie, dit hat Folgen!”, brüllt es aus dem Hörer. Dann klick. Aufgelegt.
“Was meint er denn?”, fragt Jeannett ängstlich. “Nichts Schlimmes, meine Kleine”, beruhige ich sie. “Solange wir bei euch sind, kann nichts passieren.”
Die Nacht wird unruhig. Immer wieder werfen sich die Kinder im Bett hin und her, sie stöhnen, Susann weint manchmal leise. Lange dauert es, bis sie Ruhe finden.
Als wir am nächsten Morgen erwachen, ist die Stimmung gedrückt, auch wenn wir uns ein schönes Frühstück machen. Wir beschließen, nach dem Frühstück nach Hause zu fahren. Einige Male müssen wir anhalten, um den Kindern Gelegenheit zu geben, sich auszutoben und auf andere Gedanken zu kommen. Für uns bedeutet es, am Montag Frau Schilling anzurufen und ihr über diesen chaotischen Besuchstermin Bericht zu erstatten. Wir wissen nicht, wie sie es aufnehmen wird.
Wieder kommen uns Zweifel. Haben wir richtig gehandelt? Hätten wir das tun dürfen?
Haben wir uns ins Unrecht gesetzt? aber wir haben doch nur etwas getan, das jeder Mensch mit normalem Menschenverstand auch getan hätte. Wir können die Kinder nicht leiden lassen. Wir können sie nicht auf sich selbst gestellt lassen. Wir konnten ihrem Flehen nicht widerstehen.
Wie kann man Kindern so etwas antun! Wie kann das Jugendamt es zulassen, dass es zu solchen Situationen kommt? Haben sie es sich nicht denken können, wie wir es uns auch gedacht haben? Es ist einfach nur unfassbar.
Versuch missglückt 29. März 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Abstammung, Besuchskontakt, Digitalkamera, emotionale Regung, Grill, Herkunft, Jugendamt, Kindesvater, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Umgang, Wohlergehen
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Pflegeeltern begeben sich manchmal in Situationen und lernen Menschen kennen, mit denen sie eigentlich nie etwas zu tun haben wollten. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass die leiblichen Eltern nicht die selbe Herkunft haben und in der selben Umgebung leben wie die Pflegeeltern. Sonst wären ihre Kinder nicht zu Pflegekindern geworden.
Heute ist Besuchskontakt. Wir haben uns mit dem Vater unserer beiden im Park auf dem Grillplatz verabredet. Er kommt eine halbe Stunde zu spät. Für unsere Kinder ist es ein ganz normaler Ausflug, auch, wenn sie wissen, dass sie ihren Vater wieder sehen werden. Sie fühlen sich geborgen in unserer Anwesenheit. Deshalb macht ihnen die Verspätung nichts aus.
Heran schlurft ein Mann, offensichtlich gezeichnet, blaß, mit rotem Kugelkopf, weniger von seinem Schmerbauch vom letzten Mal. Das Cabriofahren hat er wohl aufgeben müssen.
“Tach” begrüßt er uns kurz. Er versucht, seine Töchter zu sich heran zu ziehen. Die wehren sich vorsichtig.
“Wie jeht´s in der Schule?”, fragt er.
“Gut”, antwortet Jeannett. Susann ist sich nicht sicher, was sie aus der Situation machen soll.
“Papa ist ooch zur Schule jejangen, als er im Knast war”, plaudert er aus dem Nähkästchen. “War Scheiße, hat nischt jebracht.”
Dann sieht er sich um, als suche er etwas. Er zieht eine Zigarette aus der Tasche und zündet sie an, bläst den Rauch hinaus.
“Ick jeh mal ´n Moment, wat zu trinken koofen. Hab ziemlichen Durscht.” Dann macht er sich auf zu dem kleinen Kiosk am Rande des Parks.
Wir stellen den mitgebrachten Grill auf, entfachen die Kohle. Die Nackensteaks werden auf das Rost getan und beginnen zu duften.
Da kommt der Kindesvater zurück getrottet, in der Hand eine Bierflasche. Ruth versorgt die Kinder mit Saft. Die Kinder sind auf dem in Sichtweite befindlichen Spielplatz und amüsieren sich.
“Riecht ja schon jut”, bemerkt der Kindesvater. Seine Augen sind rot unterlaufen.
Schließlich kommen die Kinder zurück. Jeder bekommt ein Brötchen, aufgeschnitten, mit dem Nackensteak darin. Wir sitzen auf den Parkbänken.
Plötzlich springt der Kindesvater auf. In seiner Hand hält er eine Digitalkamera. Er fotografiert seine Töchter beim Essen.
“Stellt euch doch mal zusammen”, befielt er, “ick will ja ooch ma ´n paar bilder ham von euch. Seid ja schließlich meine Töchter.”
Die Kinder stehen auf, fassen sich an die Hände, grinsen. So wie damals im Heim, als wir sie das erste Mal besuchten. Es scheint die “Du-bist-fremd-tu-uns-nichts-wir-halten-zusammen”-Pose zu sein.
Nach einem weiteren Nackensteak, ein paar Bierflaschen und etliche Zigaretten später verabschiedet sich der Kindesvater.
“Ick muss jehn, sonst schaff ick den Zuch nicht, denn muss ick so weit loofen”, erklärt er. Und schlurft zurück zum Bahnhof.
Was war das nun? Will dieser Mann, der zu jeder emotionalen Regung unfähig ist, der nur Bier und Zigaretten kennt und sich an unserem Grillgut gütlich getan hat, die Kinder haben? Was will er mit ihnen anfangen? Die einzige Verbindung, die er zu seinen Kindern hat, ist die Abstammung. Für das Wohlergehen hat er bisher nicht viel getan, im Gegenteil.
Wir wissen nicht, wie das weiter gehen soll. Einen Besuch beider Kinder mit Übernachtung in seiner Wohnung finden wir nicht nur verantwortungslos, sondern gefährlich. Wir befürchten das Schlimmste. Aber es ist ja bekannt, dass Jugendämter Entwicklungen so weit treiben oder treiben lassen, bis Kinder zu Schaden kommen. Es würde uns das Herz brechen.
Versuchs-Besuch 26. März 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Besuchskontakt, Jugendamt, Kindesvater, Kompromiss, kooperativ, leibliche Eltern, Obhut, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, professionell, Täter, traumatisierte Pflegekinder, Umgangskontakt, Verniedlichung
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Pflegeeltern werden oft zu etwas gezwungen, was sie ihren Pflegekindern nie antun würden. Zwar haben die leiblichen Eltern das Recht, ihre Kinder zu sehen, aber ist es richtig, die Kinder dazu zu zwingen? Sollten sie nicht lieber die Möglichkeit haben, in Ruhe und einer sicheren Umgebung aufzuwachsen?
Frau Schilling, unsere Sachbearbeiterin vom Jugendamt, scheint nicht der Ansicht zu sein. Sie bittet uns zu einem persönlichen Gespräch in ihren Diensträumen.
“Wie Sie wissen, möchte der leibliche Papa Besuchskontakte”, beginnt sie. “Ich schlage vor, dass sie am Freitag in zwei Wochen mit dem Zug nach Berlin fahren. Dort wohnt der Papa jetzt.”
Wir fallen vor Entsetzen fast von unseren Stühlen. Ruth errötet vor Wut. Sie ist sprachlos. Ich fasse mich zuerst.
“Wie stellen Sie sich denn das vor?”, bemühe ich mich so ruhig wie möglich zu bleiben. “Der Kindesvater ist doch völlig fremd für die beiden. Es ist eine völlig neue Umgebung. Das können die Kinder doch nie verkraften.”
“Das dort zuständige Jugendamt hat schon die Wohnverhältnisse überprüft”, fährt Frau Schilling fort, “alles ist in Ordnung, der Papa wohnt jetzt mit einer Lebensgefährtin in einer größeren Wohnung und es gibt genug Platz für die beiden Kinder.”
“Dazu können wir nie und nimmer zustimmen”, ereifert sich Ruth nun laut. “Was haben Sie eigentlich vor, den Kindern anzutun? Haben Sie denn kein bisschen Gefühl im Leib?”
Frau Schilling wird nervös, versucht aber äußerlich Ruhe zu zeigen.
“Da haben wir keine Wahl. Wenn Sie sich nicht kooperativ und professionell zeigen, müssen wir die Kinder in Obhut nehmen”, macht sie scharf und unumwunden deutlich.
Das ist eine eindeutige Drohung gegen uns, zu Lasten der Kinder, die in diesem Spiel offensichtlich gar nicht vorkommen. Also versuche ich einen Kompromiss zu erreichen.
“Wie wäre es”, wende ich ein, “wenn wir die Besuche erst einmal anbahnen? Das wäre für alle Parteien wohl das Beste. Wir wären bereit, den ersten Besuchskontakt hier stattfinden zu lassen. Wie es dann weiter geht, müsste man sehen.”
Frau Schilling entspannt sich. “Das wäre eine Idee. Wären Sie dann bereit, den Umgangskontakt zu begleiten?”
“Natürlich!”, bekräftigt Ruth. “Das ist eine gute Möglichkeit.”
“Dann sage ich dem Papa, dass er am nächsten Wochenende herkommt”, stimmt Frau Schilling zu. “Wie wäre es denn, wenn er zu Ihnen nach Hause kommt?”
Wir sehen uns gegenseitig an. Ein Blick, ein Gedanke.
“Das halten wir für keine gute Idee”, wende ich vorsichtig ein. “Wie wäre es denn mit einem Besuch auf dem Grillplatz im Park?”
“Das ist in Ordnung”. kommentiert Frau Schilling. “Ich werde es dem Papa mitteilen.”
“Allerdings müsste der Papa ja mit dem Zug kommen. Er müsste auch wieder rechtzeitig wegfahren, damit er rechtzeitig zu Hause ist”, gibt sie zu bedenken. “Sprechen Sie das mit ihm ab? Ich sage ihm, er soll sie anrufen.”
Wir stimmen allem zu, was einen Besuch in Berlin hinauszögert und worübe wir die Kontrolle haben. So haben wir eine Lösung erreicht, die unseren Kindern nicht allzu viel Schaden zufügt. Die weitere Entwicklung muss abgewartet werden.
Es ist uns unverständlich, dass das Jugendamt nichts tut, um uns zu helfen, aber alles, damit die leiblichen Eltern zu ihrem Recht kommen. Schon allein diese andauernde Verniedlichung des Täters als wäre er der liebende, von den Kindern geliebte Papa! Wir sind entsetzt darüber, dass unsere traumatisierten Kinder gar keine Rolle dabei spielen und niemand sich darum kümmert, wie es ihnen dabei geht. Warum müssen ihre Leiden so verlängert und verschlimmert werden, nur weil der Kindesvater seine Macht ausspielen will und deshalb auf seinem Recht beharrt?
Warum sind wir die jenigen, die nach professionellen Lösungen suchen müssen, die den Kindern möglichst wenig schaden und sie umsetzen sollen? Es ist eigentlich nicht unsere Aufgabe. Aber wir können nicht mit ansehen, wie das Leben unserer Kinder gegen die Wand gefahren wird. Wir sind Teil dieses grausamen Spiels, ob wir wollen oder nicht.
Bedrohliche Besuche 19. März 2012
Posted by lehrergehrke in Allgemein.Tags: Angst, Besuchskontakt, Gefängnis, Gesetzeslage, Herkunftsfamilie, Jugendamt, Jugendamtssachbearbeiterin, Justizvollzugsanstalt, Kindesvater, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Professionalität, Rückführung, traumatisiert, traumatisierte Pflegekinder, triggern, Umgangskontakte, unkooperativ, Verantwortung, Vernachlässigung
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Pflegeeltern sind verpflichtet, ihren Pflegekindern zu ermöglichen, Kontakt zu ihren leiblichen Eltern zu haben. Das ist gesetzlich festgehalten. Sie dürfen Kontakt haben, aber die Herkunftseltern müssen Kontakte wahrnehmen, wenn ihre Kinder diese wünschen.
Wir hatten bisher “Glück”. Zwar gab es mitunter Briefe des leiblichen Vaters aus dem Gefängnis, die wir den Kindern vorlasen, vorausgesetzt, sie waren ihrem Entwicklungsstand entsprechend für ihre Ohren geeignet. Auch hatten wir einige begleitete Umgangskontakte in den Räumlichkeiten des Jugendamtes. Jedes Mal mussten wir danach daran arbeiten, ihnen die Angst und die Verwirrtheit zu nehmen, die sich durch diese Kontakte einstellten. Aber im Großen und Ganzen war ihnen der Vater fremd; er kam wie aus einer anderen Welt. Die Mutter tauchte nicht auf und blieb verschollen. Nur selten kam es vor, dass Susann sich sehnte: “Ich würde so gerne wissen, wer meine Mama ist. Alle anderen haben eine richtige Mama, nur ich nicht.”
“Deine Mama ist nicht mehr da”, versuchten wir sie dann zu beruhigen, “Wir wissen ach nicht, wo sie ist. Keiner weiß das.”
Jetzt aber wird es ernst. Frau Schilling vom Jugendamt ruft mich an.
“Sie wissen vielleicht”, tastet sie sich vor, “dass der Papa Ihrer Pflegekinder wegen guter Führung aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden ist. Er wohnt jetzt in Neustadt in Bayern. Er hat natürlich das Recht, seine Kinder zu sehen. Dieses Recht hat er uns gegenüber schon geltend gemacht. Ich möchte Sie bitten, sich Gedanken darüber zu machen, wie diese Umgangskontakte umgesetzt werden können.”
Ich bin schockiert. Was ich an dieser Sachbearbeiterin so unglaublich unhöflich und unkooperativ finde, ist, wie sie mit der Tür ins Haus fällt, wie sie uns so einfach vor vollendete Tatsachen stellt, ohne uns nur die Spur einer Möglichkeit zu geben, uns mit ihre Forderungen auseinander zu setzen.
“Frau Schilling”, erwidere ich, nachdem ich mich wieder gesammelt habe, “Sie wissen doch genau so gut wie wir, was es für die Kinder bedeutet, wieder Kontakt zu ihrem Vater zu haben, der sie so stark traumatisiert hat und der an ihrem ganzen Unglück die Schuld trägt. Sie wissen, dass es beiden körperlich und seelisch sehr schlecht geht, wenn sie Kontakt zu ihm haben. Haben Sie das alles mit in Ihre Entscheidung mit einbezogen?”
“Da gibt es gar nichts mit einzubeziehen”, wehrt sie sich mit scharfem Ton, “Das ist die Gesetzeslage. Daran müssen wir uns halten. Auch Sie müssen sich daran halten. Wir werden das Recht des Vaters in jedem Falle durchsetzen. Und wir verlangen selbstverständlich Ihre Kooperation.”
“Aber wenn es den Kindern doch aber schadtet! Übernehmen Sie die Verantwortung für die Schäden, die entstehen können?”, versuche ich zu argumentieren.
“So ist das Gesetz”, beharrt sie. “Außerdem ist es auch aus Sicht von Psychologen und Therapeuten nicht unüblich und trägt zur Heilung des Traumas bei, wenn die Kinder ihre Herkunftsfamilie wiedersehen und zu ihnen wieder eine Beziehung aufbauen. Schließlich ist es der leibliche Vater. Wer sagt Ihnen, dass es den Kindern schadet? Seien Sie froh, dass er nicht gleich die Rückführung beantragt hat. Ich muss von Ihnen da jetzt Professionalität verlangen.”
“Darüber möchte ich aber erst noch einmal richtig nachdenken und mit meiner Frau sprechen”, versuche ich Zeit zu gewinnen.
“Nehmen sie es zur Kenntnis: Es gibt keine Alternative!”, erklärt sie und fordert ultimativ: “Ich rufe Sie übermorgen wieder an. Dann muss ich von Ihnen eine Vorstellung dazu haben, wann und wie wir die Umgangskontakte stattfinden.”
So ist das also. Es geht um das Recht der leiblichen Eltern, das Kindeswohl spielt keine Rolle. Es wird von den traumatisierten Kindern verlangt, ihrem Peiniger auch noch entgegen zu treten, mit ihm Zeit zu verbringen. Wo wir doch schon aus den bisherigen Besuchskontakten wissen, dass der Kindesvater mit seinen Töchtern nichts anzufangen weiß. Die ganze ehemalige Situation wird wieder erstehen, wie damals. Nicht auszudenken, wenn die damaligen Verletzungen, die Todesangst, sie Vernachlässigung unberechenbares Verhalten bei den Kindern, aber auch beim Kindesvater triggert.
Da hat diese Jugendamtssachbearbeiterin die Stirn, die Verantwortung für die Durchführung der Kontakte uns aufzubürden. Sie verlangt von uns Verständnis für eine verstaubte, durch nichts begründete Konfrontationstherapie. Sie appelliert an unsere “Professionalität”, die nichts anderes bedeutet, als dass wir emotionslos das tun und zu unterstützen, was das Jugendamt von uns verlangt. Und das alles auf dem Hintergrund, dass das Jugendamt um Himmels Willen keinen Ärger mit dem Kindesvater bekommen will. Unterstützung für die traumatisierten Pflegekinder und deren Pflegeeltern sieht ganz anders aus.
Als ich das alles Ruth erzähle, ist sie außer sich vor Wut und Hilflosigkeit. Aber es wird uns nichts anderes bleiben als uns darauf einzulassen und das Schlimmste zu verhindern.
So wollen wir arbeiten! 24. Februar 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Übertragung, Besuchskontakt, Bindung, Familienrichter, heilende beziehung, Herkunftsfamilie, Jugendamt, Kindesvater, Kindeswohl, Loyalitätskonflikt, Oliver Hardenberg, Opferentschädigungsgesetz, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, traumatisiert, traumatisierte Pflegekinder, Vertrauen
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Alle Pflegeeltern sollten sich zu irgend einem Zeitpunkt darüber klar werden, auf welcher Grundlage sie für ihre Pflegekinder da sein wollen. Meist passiert das immer erst dann, wenn sich vielfältige Probleme einstellen: Mit dem Verhalten der Kinder, mit dem Jugendamt, mit den Therapeuten. Dennoch haben wir sie ganz klar formuliert:
Grundlagen für die erfolgreiche Pflege zum Wohl unserer Pflegekinder
- Wir müssen davon ausgehen, dass beide traumatisiert sind. Die einschlägige Fachliteratur beschreibt als traumatische Erfahrung den Zustand, dass „von Eltern die elementarsten Bedürfnisse des Kindes nicht wahrgenommen und respektiert (wurden) und wenn das Kind von seinen Eltern überwältigt wird und sie dadurch als Schutzobjekt verliert.“
- In diesem Sinne sind beide Pflegekinder mehrfach traumatischen Erfahrungen ausgesetzt gewesen, die in der Anwesenheit zum Zeitpunkt einer Straftat im Elternhaus gipfelten.
- Insofern verfolgen wir das Ziel, für die Kinder nicht nur pflegerisch tätig zu sein, sondern auch als Ersatz für die Rolle der Eltern zu fungieren.
- Es ist uns bewußt, dass es sich dabei um einen langen Prozess handelt. Wir sind uns ebenso bewußt, dass traumatisierende Eltern von ihren Kindern idealisiert werden, um den Konflikt zwischen Bindung an den Kindesvater und durch traumatisierende Eltern ausgehender als existenziell erlebter Bedrohung auszuhalten. (Vgl. Beitrag von Hardenberg, O., in der Tagumgsdukumentation der 16. Jahrestagung der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes am 30.5.2005 in Magdeburg)
- In diesem Zusammenhang vertreten wir die Interessen und das Wohl der Kinder. Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, die Interessen der leiblichen Eltern zu vertreten und diese „’gut zu machen’ und die Realität vor den Kindern (und vor dem Kindesvater!, Anm. d. Autoren) zu leugnen.“ (Hardenberg, O., a.a.O.)
- Wie Hardenberg (a.a.O.) beschreibt, wird der Aufarbeitungsprozess eines traumatisierten Pflegekindes in der Pflegefamilie durch Besuchskontakte mit leiblichen Eltern „in unverantwortlicher Weise gestört“ und eine kritische Distanzierung vom traumatisierenden Erwachsenen kaum möglich. Nach Hardenberg kommen Besuchskontakte „fast einer Retraumatisierung des Kindes gleich“. Diesen Prozess konnten wir besonders im letzten Jahr intensiv beobachten.
- Wir fühlen uns durch Hardenberg in unserem Weg, „sich und ihren Weg mit dem Pflegekind offensiv (zu) vertreten“, bestätigt. (a.a.O.)
- Ebenso fühlen wir uns darin bestätigt, finanzielle Mittel zur Weiterbildung zu beanspruchen.
- Wir beobachten bei beiden Kindern klar die Dissoziation des Selbst, wie von Hardenberg beschrieben (a.a.O.), d.h. die Abspaltung der im Elternhaus und ggf. auch im Kinderheim gemachten Erfahrungen von Schutzlosigkeit und Trennung.
- Um den Kindern eine Aufarbeitung dieser Erfahrungen zu ermöglichen, ist eine spezielle Therapierung ihrer Traumata und damit einher gehend die Bereitstellung der finanzellen Mittel unabdingbar. Die Frage danach, wie diese Mittel zur Verfügung gestellt werden können, hat hinter der Verfolgung des Wohls der Kinder zurückzustehen.
- In diesem Zusammenhang hat ebenfalls jede Rücksichtnahme auf die Befindlichkeiten der leiblichen Eltern zurückzustehen. Daher kann auch nicht diskutiert werden, ob Leistungen nach Opferentschädigungsgesetz beantragt werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Verfolgung des Kindeswohls.
- Da wir als Pflegeeltern Ziel der Übertragung kindlicher traumatischer Erfahrungen sind (Hardenberg, O., a.a.O.), müssen uns Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, damit umzugehen und eine „’heilende Beziehung’“ (Hardenberg, a.a.O.) aufzubauen.
Was wir formuliert haben, scheint im Rahmen des normalen Menschenverstandes selbstverständlich. Für Jugendämter und Familienrichter ist es das keineswegs. Da werden die Herkunftseltern gut geredet, die positive Entwicklung gelobt und das Recht der leiblichen Eltern an ihren Kindern ins Feld geführt. Viel zu selten wird mit einbezogen, welche Schuld diese Menschen an ihren Kindern auf sich geladen haben, Kinder, die ein Leben lang an ihrer Traumatisierung in frühester Kindheit leiden werden. Regelmäßig wird ihnen zugemutet, Besuchskontakte auszuhalten, die in ihnen die alten Erlebnisse wieder auferstehen lassen, die sie notwendigerweise in Loyalitätskonflikte zwischen den Pflegeeltern und ihren leiblichen Eltern stürzen müssen. Kindeswohl sieht anders aus.
Mit unserem Wissen über die Details dessen, was unseren Pflegekindern angetan wurde und den Erfahrungen, die wir mit den Ämtern und Schulen gemacht haben, können wir für die Verursacher des Leides unserer Kinder kein Mitleid empfinden. Wir meinen, dass durch ihre Eltern traumatisierten Kindern die Chance für einen Neuanfang, eine neue Bindung an schützende Erwachsene und an die Wiedererlangung von Vertrauen gegeben werden muss.
Hilfeplangespräch 20. Januar 2012
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Besuchskontakt, Erfüllungsgehilfen, Familienhelferin, Hilfeplan, Hilfeplangespräch, Jugendamt, Kindesvater, leibliche Eltern, Opferentschädigungsgesetz, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Retraumatisierung, Sachbearbeiterin, Traumatherapie, Verantwortung, Verfahrensbeteiligte, Vorschrift, Zwernemann
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Für Pflegeeltern und Pflegekinder sind Hilfeplangespräche wichtige Instrumente, um festzulegen, wie Pflegekinder künftig gefördert werden sollen und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Idealerweise setzen sich alle Verfahrensbeteiligten an einen Tisch und besprechen die weiteren Erfordernisse.
Meist aber scheitert dieses Vorhaben schon daran, dass die leiblichen Eltern nicht daran teilnehmen oder die Zusammenarbeit verweigern. Als zweite Partei hat das Jugendamt das Ziel, möglichst ohne Komplikationen zu den beabsichtigten Lösungen zu kommen. Die Pflegeeltern, als diejenigen, die ihre Pflegekinder am besten kennen, sollten eigentlich den größten Einfluss ausüben. Häufig werden sie jedoch von den Jugendamtssachbearbeitern mehr als deren Erfüllungsgehilfen denn als kompetente, ernst zu nehmende Gleichberechtigte betrachtet.
Heute ist Hilfeplangespräch. Frau Schilling, unsere Sachbearbeiterin, hat es auf 12 Uhr angesetzt. Es ist uns nur schwer gelungen, uns von unserer Arbeit frei stellen zu lassen. Die Kinder sind im Hort.
Kaum dass wir angekommen sind, gibt es den ersten Konflikt.
Nach einer unterkühlten Begrüßung fragt Frau Schilling “Wo sind denn die Kinder?”
“Die sind im Hort”, antwortet Ruth selbstbewusst.
“Aber die müssen Sie doch zu einem Hilfeplangespräch mitbringen!”, ereifert sich die Sachbearbeiterin.
“Wer sagt denn sowas?”, antworte ich. “Wollen sie die Kinder all das, was wir hier an Defiziten und weiterem Vorgehen besprechen, mitbekommen lassen?”
“Das ist hier Vorschrift!”, gibt Frau Schilling spitz zurück. “Und sie haben sich daran zu halten!”
“Ein solches Vorgehen können wir nicht billigen”, erwidere ich. “Wollen Sie das Risiko einer Retraumatisierung eingehen? Wollen Sie die Verantwortung dafür übernehmen?”
Frau Schillings Blick verfinstert sich.
“Wo ist eigentlich der Kindesvater?”, will ich nun wissen.
“Er verspätet sich etwas. Ich werde ihn jetzt vom Bahnhof abholen. Er findet sonst nicht hierher.”
So ist das. Alles für die leiblichen Eltern, die Pflegeeltern zählen nicht.
Eine halbe Stunde später kehren beide zurück. Ich beginne mit meinem Bericht über die Entwicklung der beiden Mädchen. Die Rede ist von Jeannetts kieferorthopädischer Behandlung, die sie wohl nicht durchhalten wird, von Diebstahl, mangelnder Hygiene, von Rückschritten im Sozialverhalten. Wir fordern eine Supervision, die Einleitung einer Traumatherapie für beide und die Einrichtung einer Familienhilfe. Wir wollen die Aussetzung der Besuchskontakte, die die Kinder immer wieder verstören.
Und tatsächlich: Die Unterstützung durch eine Familienhelferin wird im Hilfeplan festgeschrieben, es wird die vorübergehende Aussetzung der Besuchskontakte vereinbart.
Zum Schluss berichte ich über meine Bemühungen, für beide Kinder eine Rente nach Opferentschädigungsgesetz zu beantragen. Grundlage dafür ist das weihnachtliche Ereignis, bei dem die Kinder eine Straftat in der elterlichen Wohnung miterleben mussten. Dafür muss eine Untersuchung stattfinden und der sorgeberechtigte Vater zustimmen. Ich habe eine Einverständniserklärung vorbereitet, schiebe sie über den Tisch und bitte um eine Unterschrift. Eine kurze Handbewegung und ich habe die Erklärung in der Tasche.
Warum aber muss es immer wieder Stress um die Teilnahme von Pflegekindern am Hilfeplangespräch geben? Paula Zwernemann (1) sagt dazu:
„Bei einem Kind ist ein Hilfeplangespräch in seinem Beisein aus fachlicher Sicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Es sitzt da verloren zwischen all den Erwachsenen und muss hören, wo es ihm noch überall fehlt und was es welcher Zeit zu lernen hat.“
Und besonders hervorgehoben:
„Es ist ein Kunstfehler, die Teilnahme des Kindes am Hilfeplangespräch wortwörtlich zu nehmen. Das Kind hat ein Recht auf Schonung. Leider wird hier oft wenig Sensibilität gezeigt.“
Erst später wird der Wunsch bei den Kindern laut werden, mitzureden und das eigene Schicksal mitzubestimmen. Bis dahin ist es sinnvoller, dass der Sachbearbeiter sich z.B. im Rahmen eines Hausbesuches einen Überblick über die Entwicklung der Pflegekinder macht und sie nach ihren Wünschen und Vorstellungen befragt. Diese Erkenntnis kann dann mit in das Hilfeplangespräch einfließen. Ebenso wäre es möglich, die Kinder nur an einem Teil des Hilfeplangespräches teilnehmen zu lassen und ihnen den fachlichen Teil zu ersparen.
Wieder einmal fühlen wir uns als Erfüllungsgehilfen einer inkompetenten, fachlich und emotional überforderten Jugendamtsmitarbeiterin. Ihr einziges Argument sind die Bestimmungen und internen Absprachen, die sie so gut wie eben möglich erfüllen will. Hier geht es nicht um das Wohl der Kinder, sondern um die Rechte der leiblichen Eltern, die ihre Kinder jahrelang vernachlässigt und missbraucht haben.
Es ist eine traurige Veranstaltung geworden. Immerhin müssen wir aber zugeben, dass wir eine Menge erreicht haben.
(1) Zwernemann, P., Praxisbuch Pflegekinderwesen, Ratingen, 2007
Die Angst vor der Trennung 29. August 2011
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Abseits, Angst, Aufmerksamkeit, Belastung, Besuchskontakt, Bindung, Blitze, emotionale Bindung, Jugendamt, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Regen, traumatisierte Pflegekinder
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Einige Pflegekinder leben unter der ständigen Angst, von ihrer Pflegefamilie getrennt zu werden. Daran sind die Jugendämter nicht unschuldig, wenn sie auf Besuchskontakten mit der Herkunftsfamilie bestehen und vielleicht sogar die Rückführung vorbereiten. Besonders traumatisierte Pflegekinder trifft diese Befürchtung schwer und macht ihr ganzes Bemühen, eine Bindung zu den Pflegeeltern aufzubauen, zu einem ungeahnten Wagnis.
Susann bringt heute eine Zeichnung mit von der Therapie. Sie schockiert uns alle.
Auf der Vorderseite des Blattes, das an den Rändern gezackt eingeschnitten ist,sind links zwei erwachsene Personen zu sehen. Sie sind mit “Mama” und “Papa” überschrieben. “Mama” sagt in einer Sprechblase “Ha auf wiedersehen” und “Papa” “Auf Wiedersehen”. Die linke, kleinere Person mit traurigem Gesichtsausdruck ist “Susann” überschrieben. Sie weint und sagt ” auf wiedersehen”. Regen fällt, Blitze zucken. Auf der Rückseite ist eine jugendliche Person zu sehen, die Jeannett darstellt und sagt “HaHaHa auf wiedersehen”.
Susann hat sich schon immer mit Zeichnungen besser ausdrücken können als verbal. Aber die Aussagekraft dieser Zeichnung sprengt alles bisher Dagewesene und drückt die ganze Angst aus, die Susann umtreibt. Sie scheint zu meinen, dass sich alle außer mir in der Familie darüber freuen würden, wenn sie gehen würde. Susann kennt die Belastung, die sie für unsere Familie darstellt, aber sie kann so wenig dagegen tun. Zugleich spiegelt diese Zeichnung ihre ganze Angst wider, dass es einmal so weit kommen könnte.
Was machen wir falsch? Wir zeigen ihr doch nicht, dass sie bei uns unerwünscht ist. Sie ist es ja auch nicht. Aber Susann ist mit ihren Problemen wirklich eine Belastung für uns.
Zugleich macht Susann klar, dass beide Mädchen um unsere Zuneigung und Aufmerksamkeit kämpfen und wie stark sie konkurrieren. Susann hat Angst, den Kampf zu verlieren.
Für uns bedeutet das, dass wir Susann noch mehr zeigen müssen, dass sie bei uns willkommen ist, dass sie sich auf uns verlassen kann und dass sie dazu gehört. Zugleich aber tut sie alles dafür, sich ins Abseits zu stellen. Wir haben keine Ahnung, wie das weiter gehen soll.
Besuch im Knast? 7. August 2011
Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.Tags: Besuchskontakt, Bindung, Bindung aufbauen, Dienstwaffe, Dienstzeit, entfremden, Gefangenentransport, Gefängnis, Gefängniswagen, Halfter, Handschellen, Jugendamt, Justizbeamte, Kindesvater, leibliche Eltern, missbrauchte Kinder, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder, Recht auf Umgang, Sachbearbeiterin, seelische Wunden, traumatisiert, umbringen, unprofessionell, Urlaubsfotos, vernachlässigt
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Pflegeeltern werden vor immer neue Aufgaben gestellt. Jetzt besteht der Kindesvater auf Umgangskontakten, obwohl er inhaftiert ist. Wir fragen uns, wie das gehen soll. Sollen wir mit den Kindern im Besucherraum sitzen? Sollen wir die Sicherheitsuntersuchung über uns ergehen lassen? Wie werden die Kinder reagieren? Werden sie nicht zusätzlich zu den Erfahrungen aus ihrer Kindheit traumatisiert und ist ihnen das alles zuzumuten? Wir werden dem mit Sicherheit nicht zustimmen.
Frau Schilling, unsere Sachbearbeiterin, hat immer eine Lösung, wenn es um die Rechte der leiblichen Eltern geht. In diesem Fall arrangiert sie einen Termin im Jugendamt. Wir haben mit den Kindern zu erscheinen und auch sie wird anwesend sein.
Die Kinder lassen alles über sich ergehen. Sie wehren sich nicht, aber sie freuen sich auch nicht. Sie sind einfach teilnahmslos. Im Auto während der Fahrt herrscht Stille. Keine Gespräche, keine Streiterein. Als wir eintreffen, ist niemand da – außer Frau Schilling. Sie erklärt uns, dass es auf der Autobahn einen Stau gegeben hätte und der Gefangenenransport deshalb verspätet eintreffen würde. Die Kinder sind nicht davon abzubringen, ihren Vater auf dem Parkplatz zu erwarten.
Da schließlich trifft der Gefängniswagen ein. Ein Kleinbus mit Gittern an den Fenstern und mit getönten Scheiben. „Sitzt da unser Papa drin?“, fragt Susann leise. Jeannett nickt stumm. Die Türen öffnen sich, zwei Justizbeamte steigen aus, öffnen die hintere Tür. Der Kindesvater verlässt das Fahrzeug und wird unmittelbar von den Justizbeamten in die Mitte genommen. Die in den Halftern unter den Jacken steckenden Dienstwaffen sind nicht zu verbergen. Der Kindesvater trägt Handschellen. Er wirft den Kindern ein schnelles Lächeln zu. Sie setzen sich in Richtung Eingang in Bewegung, dahinter wir mit den Kindern, die Mädchen mit gesenkten Köpfen. In dem für den Besuchskontakt vorgesehenen Raum angekommen, werden wir von Frau Schilling begrüßt. Die Justizbeamten beziehen Stellung in einem Nebenraum.
Der Raum, in dem wir uns befinden, ist weiß gestrichen, ein Schreibtisch und ein Besprechungstisch, an dem wir Platz nehmen. Die Kinder und wir auf der einen und der Kindesvater auf der anderen Seite. Ruth wäre nicht Ruth, wenn sie die Situation nicht vorausgesehen hätte und Vorsorge getroffen hätte. Sie hat einen Korb mit Geschirr und Tassen gepackt und zwei Thermoskannen mitgenommen. Eine ist mit Kaffee gefüllt, die andere mit heißer Schokolade. Niemand von uns hat ernsthaft erwartet, dass das Jugendamt eine so heikle Situation auch aus der Perspektive der Kinder betrachtet und für eine aufgelockerte Situation sorgt. Hauptsache den Gesetzen ist Genüge getan.
Sie verteilt das Geschirr und Besteck und bietet den Kuchen und die Getränke an. Der Kindesvater stößt mit sauertöpfischer Miene hervor „´n Bier wär mir lieber“ und Frau Schilling ziert sich und lehnt mit einem leisen „Nein, danke“ ab und fügt hinzu: „Sie hätten sich doch nicht solche Umstände machen müssen.“ Weiß sie was sie überhaupt, was sie tut? Hat sie Angst, wir würden wir etwas in den Kaffee tun? Die Kinder und wir wechseln Blicke des Bedauerns und lassen uns den Kaffee, die Schokolade und den Kuchen schmecken. Frau Schilling und der Kindesvater sehen uns schweigend zu.
Schließlich bricht Frau Schilling das Schweigen. „Wie war denn euer Urlaub?“ „Schön“, strahlt Susann. „Wir haben an der Nordsee gezeltet. Es war sooo heiß!“ Jeannett übernimmt jetzt. „Und in Cuxhaven haben wir uns verirrt! Da haben Mama und Papa uns mit der Polizei gesucht. Der Polizeiwagen ist über die Strandpromenade gefahren und hat immer unsere Namen durch den Lautsprecher gerufen.“
Frau Schillings Gesicht verfinstert sich. „Darüber werde ich noch mit euren Pflegeeltern sprechen müssen“, kündigt sie an. Der Kindesvater blickt mürrisch.
Wieder hat Ruth vorgebaut. Sie hat die Urlaubsfotos mitgenommen. Susann nimmt sie und nähert sich ihrem Vater. „Magst du sie sehen? Hier…“ und hält sie ihm hin. Der sieht sie eilig durch und murmelt etwas wie „Schön“. Dann breitet Susann die Fotos auf dem Tisch aus und kommentiert sie. Auch Jeannett, die sich bisher kaum bewegt hat, nimmt nun teil.
„Sieh mal, unser Zelt!“ „Da ist die Wasserrutsche!“ „Und da sind die Engländer mit dem Liegerad, mit denen sich Papa so lange unterhalten hat – und alles auf Englisch!“, bemerkt Jeannett mit einem gewissen Stolz, unseren beiden Gegenübern ins Gesicht blickend, ob es nicht einen Anflug von Bewunderung oder zumindest Anteilnahme gäbe. Aber Sachbearbeiterin und Kindesvater zeigen keine Regung.
Schließlich, nachdem sich diese gespenstische Situation anderthalb Stunden hingezogen hat, kommt von Frau Schilling der ersehnte Abpfiff. „Wir können uns ja noch einmal treffen, wenn ihr wollt. Aber für heute ist es wohl genug.“ Es klang eher wie: Meine Dienstzeit ist jetzt zu Ende und wir haben unsere Pflicht erfüllt.
Im Auto wieder Schweigen. Zuhause Gibt Jeannett eine Einschätzung des Besuchskontakts.
„Ich weiß gar nicht, warum wir da waren. Mein Vater hat nichts gesagt, Frau Schilling hat keinen Kuchen gegessen und überhaupt möchte ich meinen Vater so nicht wiedersehen. Ich hab doch jetzt dich, Papa“, wendet sie sich zu mir.
„Jeannett, wie kannst du so etwas sagen!“, erregt sich jetzt Susann. „Mir tut er leid, mit den Handschellen und in dem vergitterten Auto.“
„Susann, bist du blöd?, fährt Jeannett sie an. „Weißt du nicht mehr, was er Mama angetan hat und dass er sich nie um uns gekümmert hat? Ich will mit ihm nichts mehr zu tun haben, bevor er mir nicht sagt, warum er das alles getan hat. Am besten ist, er kommt nie mehr aus dem Gefängnis!“
Hier muss ich mich einschalten. „Jeannett, du hast Recht, dein Vater hat viele falsche Dinge getan. Er konnte nicht für euch sorgen. Aber wenn ein Mensch seine Strafe verbüßt hat, wird er aus dem Gefängnis entlassen. Die Taten sind zwar noch die selben. Aber man muss Menschen auch die Chance geben, sich zu bessern. Dass ihr zu eurem Vater nicht mehr zurück könnt, ist klar. Aber vielleicht willst du ja später mal mit ihm reden.“
Jeannett stemmt wieder die Fäuste in ihr Gesicht und hat wieder diese schmalen Lippen. Wie immer bedeutet das: Ich will nicht mehr reden. Wir beenden den Abend und schicken die Kinder ins Bett.
Tage später werden wir Zeugen eines Spiels der Kinder.
„Ich bin Jeannett und du bist unser Vater. Du musst auf meine Fragen antworten. Ok? Ich frage dich jetzt. Warum hast du versucht, Mama umzubringen?“
Susann ist verzweifelt. „Ich habe doch gar nichts gemacht!“
„Natürlich, du wolltest sie umbringen. Warum?“
„Sie hat es verdient. Nein, das stimmt nicht. Er hat sie auch gar nicht umgebracht.“
„Aber du hast uns immer weggeschickt, zu fremden Leuten.“
„Das wollte er nicht, er hat uns lieb! Ich will nicht mehr spielen, Jeannett! Es ist ein doofes Spiel.“
Verstört sucht Susann ihr Zimmer auf und legt sich ins Bett. Sie ist nicht mehr ansprechbar. Der Tag ist für sie gelaufen.
Wie sollen wir das je auffangen? Es sind die Auswirkungen des Besuchskontaktes, mit denen wir nun da stehen. Dieses Jugendamt macht alles verkehrt. Besuchskontakte sind nicht vorbereitet, der Ablauf ist unklar und dem Zufall überlassen. Das ist alles höchst unprofessionell. Die Kinder spüren überdeutlich, dass es hier nicht um sie geht, sondern nur um das vermeintliche Recht des Kindesvaters. Und das, obwohl die leiblichen Eltern laut Bürgerlichem Gesetzbuch zwar die Pflicht haben, an Besuchskontakten teilzunehmen, wenn die Kinder das wünschen. Ein Recht auf Umgang aber haben sie nicht, auch wenn Richter und Jugendämter das immer behaupten. Die Jugendämter aber haben ein Interesse daran, die leiblichen Eltern als Gegenpol zu den Pflegeeltern aufzubauen und denen sogar vorzuwerfen, dass sie die Pflegekinder den leiblichen Eltern bewußt entfremden.
Warum lässt man diese geschundenen Kreaturen nicht in Ruhe? Warum lässt man die Pflegeeltern nicht behutsam eine Bindung zu den Kindern aufbauen, damit sie nicht später durchs Leben gehen, ohne in der Lage zu sein, Bindungen zu anderen Menschen aufbauen zu können? Warum müssen diese Kinder das alles ertragen? Es ist eine verkehrte Welt und die Chancen auf Heilung der seelischen Wunden vernachlässigter, missbrauchter Kinder gehen unter solchen Voraussetzungen gegen null. Fast könnte man den Eindruck haben, dass man sie bewusst den Interessen ihrer leiblichen Eltern opfert.
Ein Anbahnungsbericht 22. Mai 2011
Posted by lehrergehrke in Analysen.Tags: Anbahnung, Artikulation, Ausdrucksvermögen, Besuchskontakt, Bezugspersonen, Herkunftsfamilie, Hilfekonferenz, Jugendamt, leibliche Eltern, Orientierungslosigkeit, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Pflegekinder
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Sehr geehrte Frau Schilling,
im Hinblick auf eine Pflegkindschaft für beide o.g. Kinder möchten wir Ihnen den neuesten Stand der Entwicklung aus unserer Sicht schildern.
Entwicklung der Kontakte zu den Kindern
Nach unserem gemeinsamen Anfangskontakt am 28.10. haben wir in enger Absprache mit den Erzieherinnen und insbesondere der Teamleitung insgesamt bisher vier Termine realisiert. Dabei konnten wir feststellen, dass die Kinder sehr schnell ein herzliches Verhältnis zu uns aufbauten. Wir haben dabei sowohl Aktivitäten innerhalb der Einrichtung wie auch außerhalb (Spaziergänge, Spielplatzbesuche) unternommen.
In nächster Zukunft sind Besuchstermine in unserem Haus sowie mehrtägige Beurlaubungen von der Einrichtung geplant. Der erste Termin bei uns zuhause war mit Begleitung von Erzieherinnen geplant, kann aus dienstlichen Gründen jedoch so leider nicht stattfinden.
Entwicklungsstand der Kinder
Jens und Petra sind aus unserer Sicht freundliche, aktive, normal entwickelte Kinder. Einschränkend haben wir festgestellt, dass Jens große Schwierigkeiten mit dem Ausdrucksvermögen und der Artikulation hat, die sich offensichtlich besonders nach häufigen Kontakten mit den leiblichen Eltern und anderen Familienangehörigen zeigen. Auch bei Petra konnten wir eine gewisse Orientierungslosigkeit beobachten. Den Grund hierfür sehen wir darin, dass sich die Kinder z.Zt. auf eine Vielzahl von Bezugspersonen einstellen müssen, die Schwierigkeiten bei der Verarbeitung verursachen. Insofern halten wir eine behutsame Überführung in eine Pflegschaft für angezeigt, die wir als Bezugspersonen systematisch aufbauen. In dieser Phase befindet sich unsere Anbahnung momentan. Deshalb befürworten wir eine weitere Gewöhnung durch zeitweise Beurlaubungen aus der Einrichtung.
Form der Pflegschaft
Aus dem Gesagten ergibt sich aus unserer Sicht, dass eine Kurzzeitpflege für Jens und Petra aus pädagogischen Gründen nicht in Frage kommt. Zur Stabilisierung der Situation der Kinder halten wir ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis für angebracht, wobei die Rolle der Herkunftsfamilie in diesem Stabilisierungsprozeß genau beschrieben werden muß. Wir halten es nicht für hilfreich, sollten Kontakte zur Herkunftsfamilie die Situation der Kinder destabilisieren. Ein konkretes Vorgehen möchten wir einer Hilfekonferenz vorbehalten.
Weitere zeitliche Perspektive
Perspektivisch stellen wir uns vor, unser Verhältnis zu den Kindern weiter zu festigen. Wir stellen uns dafür eine Phase von ein bis zwei Monaten vor. In diesem Zeitrahmen könnten Beurlaubungen aus der Einrichtung zur Eingewöhnung in unsere Familie genutzt werden. Dazu würden sich Ferienzeiträume wie die Zeit zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel besonders eignen. Die zwei ersten Februarwochen könnten je nach Fortschritt der Anbahnung einen Übergang in die Pflegschaft bilden. Diese Form der behutsamen Anbahnung würde für die Kinder zu einem reibungslosen Übergang in die Pflegefamilie führen, so dass die Eingewöhnung wenig Probleme verursachen würde.
Der erste Zeitraum der Pflegschaft
Unserer Erfahrung nach ist der Beginn der Pflegschaft besonders wichtig und stellt Weichen für die kommende Zeit. Deshalb denken wir die vorübergehende Beurlaubung der Pflegemutter aus erzieherischen Gründen an. Gerade die Phase der Einschulung für Petra, die für sie eine Umstellung ihres Lebensrhythmus bedeutet, wäre damit leichter zu bewältigen. Voraussetzung hierfür wäre allerdings unter allen Umständen die materielle Absicherung der Lebensumstände durch einen Pflegevertrag, der auf Dauer angelegt ist. Auch würde damit die eventuelle spätere Unterbringung der Kinder in einer Kindertagesstätte vereinfacht.
Folgerungen
Unserer Ansicht nach wäre ein behutsamer Übergang der Kinder in eine Pflegefamilie im vorliegenden Falle angebracht. Sollte aus pädagogischen Gründen ein schnellerer Übergang wünschenswert sein, möchten wir unsere persönliche Situation soweit absichern, dass wir dieser wichtigen Aufgabe ohne Schwierigkeiten nachkommen können. Dies gilt insbesondere für unsere berufliche Situation.
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle, intensive Zusammenarbeit.
Genaue Vorstellungen von einem Anbahnungsprozess wie diese hier scheinen eher weniger hilfreich zu sein. Jugendämter wollen gern das Konzept des Handelns behalten und darüber bestimmen, wann und wie die Kinder in eine Pflegefamilie vermittelt werden. Deshalb während der Anbahnung schön unauffällig bleiben.