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Hilfeplangespräch 20. Januar 2012

Posted by lehrergehrke in Der Kampf um Normalität.
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Für Pflegeeltern und Pflegekinder sind Hilfeplangespräche wichtige Instrumente, um festzulegen, wie Pflegekinder künftig gefördert werden sollen und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Idealerweise setzen sich alle Verfahrensbeteiligten an einen Tisch und besprechen die weiteren Erfordernisse.

Meist aber scheitert dieses Vorhaben schon daran, dass die leiblichen Eltern nicht daran teilnehmen oder die Zusammenarbeit verweigern. Als zweite Partei hat das Jugendamt das Ziel, möglichst ohne Komplikationen zu den beabsichtigten Lösungen zu kommen. Die Pflegeeltern, als diejenigen, die ihre Pflegekinder am besten kennen, sollten eigentlich den größten Einfluss ausüben. Häufig werden sie jedoch von den Jugendamtssachbearbeitern mehr als deren Erfüllungsgehilfen denn als kompetente, ernst zu nehmende Gleichberechtigte betrachtet.

Heute ist Hilfeplangespräch. Frau Schilling, unsere Sachbearbeiterin, hat es auf 12 Uhr angesetzt. Es ist uns nur schwer gelungen, uns von unserer Arbeit frei stellen zu lassen. Die Kinder sind im Hort.

Kaum dass wir angekommen sind, gibt es den ersten Konflikt.

Nach einer unterkühlten Begrüßung fragt Frau Schilling “Wo sind denn die Kinder?”

“Die sind im Hort”, antwortet Ruth selbstbewusst.

“Aber die müssen Sie doch zu einem Hilfeplangespräch mitbringen!”, ereifert sich die Sachbearbeiterin.

“Wer sagt denn sowas?”, antworte ich. “Wollen sie die Kinder all das, was wir hier an Defiziten und weiterem Vorgehen besprechen, mitbekommen lassen?”

“Das ist hier Vorschrift!”, gibt Frau Schilling spitz zurück. “Und sie haben sich daran zu halten!”

“Ein solches Vorgehen können wir nicht billigen”, erwidere ich. “Wollen Sie das Risiko einer Retraumatisierung eingehen? Wollen Sie die Verantwortung dafür übernehmen?”

Frau Schillings Blick verfinstert sich.

“Wo ist eigentlich der Kindesvater?”, will ich nun wissen.

“Er verspätet sich etwas. Ich werde ihn jetzt vom Bahnhof abholen. Er findet sonst nicht hierher.”

So ist das. Alles für die leiblichen Eltern, die Pflegeeltern zählen nicht.

Eine halbe Stunde später kehren beide zurück. Ich beginne mit meinem Bericht über die Entwicklung der beiden Mädchen. Die Rede ist von Jeannetts kieferorthopädischer Behandlung, die sie wohl nicht durchhalten wird, von Diebstahl, mangelnder Hygiene, von Rückschritten im Sozialverhalten. Wir fordern eine Supervision, die Einleitung einer Traumatherapie für beide und die Einrichtung einer Familienhilfe. Wir wollen die Aussetzung der Besuchskontakte, die die Kinder immer wieder verstören.

Und tatsächlich: Die Unterstützung durch eine Familienhelferin wird im Hilfeplan festgeschrieben, es wird die vorübergehende Aussetzung der Besuchskontakte vereinbart.

Zum Schluss berichte ich über meine Bemühungen, für beide Kinder eine Rente nach Opferentschädigungsgesetz zu beantragen. Grundlage dafür ist das weihnachtliche Ereignis, bei dem die Kinder eine Straftat in der elterlichen Wohnung miterleben mussten. Dafür muss eine Untersuchung stattfinden und der sorgeberechtigte Vater zustimmen. Ich habe eine Einverständniserklärung vorbereitet, schiebe sie über den Tisch und bitte um eine Unterschrift. Eine kurze Handbewegung und ich habe die Erklärung in der Tasche.

Warum aber muss es immer wieder Stress um die Teilnahme von Pflegekindern am Hilfeplangespräch geben? Paula Zwernemann (1) sagt dazu:

Bei einem Kind ist ein Hilfeplangespräch in seinem Beisein aus fachlicher Sicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Es sitzt da verloren zwischen all den Erwachsenen und muss hören, wo es ihm noch überall fehlt und was es welcher Zeit zu lernen hat.“ 

Und besonders hervorgehoben:

„Es ist ein Kunstfehler, die Teilnahme des Kindes am Hilfeplangespräch             wortwörtlich zu nehmen. Das Kind hat ein Recht auf Schonung. Leider wird             hier oft wenig Sensibilität gezeigt.“ 

Erst später wird der Wunsch bei den Kindern laut werden, mitzureden und das eigene Schicksal mitzubestimmen. Bis dahin ist es sinnvoller, dass der Sachbearbeiter sich z.B. im Rahmen eines Hausbesuches einen Überblick über die Entwicklung der Pflegekinder macht und sie nach ihren Wünschen und Vorstellungen befragt. Diese Erkenntnis kann dann mit in das Hilfeplangespräch einfließen. Ebenso wäre es möglich, die Kinder nur an einem Teil des Hilfeplangespräches teilnehmen zu lassen und ihnen den fachlichen Teil zu ersparen.

Wieder einmal fühlen wir uns als Erfüllungsgehilfen einer inkompetenten, fachlich und emotional überforderten Jugendamtsmitarbeiterin. Ihr einziges Argument sind die Bestimmungen und internen Absprachen, die sie so gut wie eben möglich erfüllen will. Hier geht es nicht um das Wohl der Kinder, sondern um die Rechte der leiblichen Eltern, die ihre Kinder jahrelang vernachlässigt und missbraucht haben.

Es ist eine traurige Veranstaltung geworden. Immerhin müssen wir aber zugeben, dass wir eine Menge erreicht haben.

(1) Zwernemann, P., Praxisbuch Pflegekinderwesen, Ratingen, 2007

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